Lebensversicherungen anpassen

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  1. Avatar von Rostocker
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    Standard Lebensversicherungen anpassen

    Hi Leute, hier eine neue Denksportaufgabe:

    Unsere persönliche Situation: Er 36, Sie 32, miteinander verheiratet, 1. Kind kommt Anfang August Wir kaufen (zu gleichen Teilen) gerade ein Häuschen im Grünen, Immobilienwert 120.000 €, Darlehenssumme 80.000 € fest auf 10 Jahre. Einkommen jeweils 1900,- € netto, wobei meine Frau 1 Jahr Elternzeit nehmen wird.

    ER hat seit 1.7.2005 eine Kapitallebensversicherung "Check In" der Württembergischen über 24.500 € Versicherungssumme, Laufzeit bis 07/2044. Versicherungsnehmer und versicherte Person ist ER, Bezugsrecht im Todesfall ist bisher seine Mutter.

    SIE hat bisher keine Lebensversicherung.

    Berücksichtigt werden sollte außerdem: ER besitzt eine vermietete Eigentumswohnung, Immobilienwert 110.000 €, Verbindlichkeiten bei der Bank aktuell 93.000 €, Darlehen fest bis 08/2017, Rate wird durch die Mieteinnahmen gedeckt


    Jetzt möchte ER eine Risikolebensversicherung auf seine Frau abschließen (ER Versicherungsnehmer, SIE versicherte Person), diese Konstellation soll die Erbschaftssteuer sparen. Frage hier: Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein, was ist sinnvoll?

    Zu SEINER Kapitallebensversicherung die Frage: Wenn die Ehefrau Bezugsberechtigte im Todesfall wird, ist sie dann erbschaftssteuerpflichtig?

    SEINE Lebensversicherung würde ich um eine Risikolebensversicherung ergänzen, Versicherungsnehmer SIE, versicherte Person ER. Welche Höhe ist sinnvoll, wenn man die Antwort der obigen Fragen und die Erbschaftssteuer der Eigentumswohnung berücksichtigt?

  2. Avatar von Geldbaum
    Geldbaum ist offline

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    Standard AW: Lebensversicherungen anpassen

    Hallo Rostocker,

    Ihre Frau (oder Sie) hätte(n) einen Freibetrag nach §16 ErbStG in Höhe von 500.000,-€. Wenn Sie jetzt noch von Ihren Eltern einiges erben und dann die eigenen Immobilien dazu, kann sich ein ganzer "Rattenschwanz" an Vermögen entwickeln. Hier gilt es die Freibeträge im Auge zu behalten und rechtzeitig alle Hebel in Bewegung zu setzen, wie Sie es schon mit der richtigen Konstellation in Bezug auf die RLV vornehmen.

    Und hier das ganze aus meiner Sicht:

    Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Ihnen der Beitrag der RLV wichtig ist oder die Summe? In der Praxis ist für gefühlte 95% der LAute der Beitrag entscheidend und damit sichern sie nur die Darlehenshöhen ab.

    Sollte einem von Ihnen etwas passieren, bleibt der Partner nicht nur mit den evtl. unbezahlten Immobilien zurück, sondern muss sich vielleicht um das Kind alleine kümmern. Außerdem fällt ein Einkommen komplett weg. Das geht nur, wenn man weniger oder gar nicht arbeitet, oder wenn man eine Tagesmutter/ Kindertagesstätte, usw. bezahlt.
    Dazu kommen wachsende finanzielle Anforderungen an die Eltern, je älter das Kind wird.
    Zudem kostet die Beerdigung auch ein bißchen heutzutage...

    Wenn also der Beitrag nur eine untergeordnete Rolle spielt würde ich folgendes zur Summe vorschlagen:

    Abzulösen wären rund 180.000,-€
    Ein Einkommen fällt weg in Höhe von rund 2.000,-€ (wir rechnen besser mit ca. 2.500,- wg Steuer oder sonstigen laufenden Zusatzkosten). Bei 5% p.a. Wiederanlage der ausbezahlen Summe: 600.000,-€

    Insgesamt also rund 800.000,-€ (inklusive ordentlicher Beerdigungskosten).

    Sie oder Ihre Partnerin erhalten also 800.000,-€, davon werden die Immobilien bezahlt. Für die restlichen 600.000,-€ kauft der verbliebene Partner z.B. ein Mehrfamilienhaus, wobei 5% Mietrendite realistisch sind...

    Weil das rund 2.500,-€ im Monat sind (das fehlende monatliche Einkommen also), gibt es also auch finanziellen Spielraum für richtige Berater rund um die Immobilie für die Steuererklärung, rechtliche PRüfung und ausgestaltung der Mietverträge, Rechtschutzversicherung, usw.

    Witwen und Waisenrente habe ich jetzt nicht berücksichtigt und wenn Sie diese bekämen, dann ist es als Sahnehäubchen oben drauf.

    Das Kind als vollwaise hätte demnach rund 5.000,-€ monatliche Mieteinnahmen. Allerdings sollten Sie die Weichen stellen, dass die Strategie nach Ihrem Tod tatsächlich umgesetzt wird. Insbesondere wenn das Kind noch minderjährig wäre.

    Des Weiteren lassen Sie sich vom Notar im Hinblick auf gegenseititge Generalvollmachten beraten und beurkunden.

    Eine Stellschraube ist, dass Sie eine fallende Versicherungssumme bei der RLV vereinbaren und vielleicht eine kürzere Laufzeit, weil die Immobilien sind irgendwann abbezahlt (und die eine produziert Mieteinnahen) und das Kind (oder die Kinder) sind auch irgendwann 25 oder älter und haben ihre eigenen finanziellen Spielräume entwickelt.

  3. Avatar von kiel2015
    kiel2015 ist offline

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    Standard AW: Lebensversicherungen anpassen

    Wenn auch das Anpassen seiner Lebensversicherung nicht mehr reicht, würde ich euch empfehlen - bevor ihr diese auflöst und hohe Gebühren bezahlen müsst - , diese zum Beispiel bei diesem Anbieter zu verkaufen. Kommt man effektiv meistens günstiger

  4. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Lebensversicherungen anpassen

    Schnell 10 dumme Beiträge verfasst, damit im elften dann endlich der Link-Spam losgehen kann. Respekt.

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