Spekulationssteuer beim Verkauf von Immobilien!

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  1. Avatar von TK8782
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    Standard Spekulationssteuer beim Verkauf von Immobilien!

    Hallo,

    ich habe aktuell eine selbstgenutzte Eigentumswohnung (Wert 180.000 €) sowie einen voll erschlossenen Bauplatz, der aktuell nicht genutzt wird (Wert ca. 130.000 €).

    Nun beabsichtige ich ein Reihenhaus für die Selbstnutzung zu erwerben, und die Wohnung auf jeden Fall zu verkaufen. Wenn ich nun auch den Bauplatz noch in den nächsten 1-2 Jahren verkaufen würde, fällt in diesem Fall dann Spekulationssteuer an oder wie ist das?

    Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis, wo 2 Bauplätze innerhalb weniger Jahre verkauft wurden und beim 2. Verkauf ziemlich hohe Spekulationssteuer angefallen ist.

    Vielen Dank für Eure Mithilfe!

  2. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Spekulationssteuer beim Verkauf von Immobilien!

    Wenn Du die Eigentumswohnung vom Erwerbszeitpunkt bis zum Verkauf oder in den letzten 2 Jahren selbst genutzt hast, fällt hier keine Spekulationssteuer an.

    Bei dem Grundstück hängt die Versteuerung des Veräußerungsgewinns von der Haltefrist ab. Bist Du bereits seit mindestens 10 Jahren im Besitz dieses Grundstücks, entfällt die Steuer, darunter fällt sie an.

  3. Avatar von TK8782
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    Standard AW: Spekulationssteuer beim Verkauf von Immobilien!

    Erstmal danke für die ersten Antworten.

    Die Wohnung haben wir vom Erwerbszeitpunkt 2011 bis jetzt selbst genutzt!

    Den Bauplatz habe ich im September 2010 von meinem Vater geschenkt bekommen.

    Bleibt es trotzdem dabei, dass die Spekulationssteuer anfallen würde?

  4. Avatar von katalog49
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    Standard AW: Spekulationssteuer beim Verkauf von Immobilien!

    Nein, wenn Dein Vater das Grundstück bereits vor der 10-Jahresfrist besessen hat. Sorry, ich hatte mich unglücklich ausgedrückt. Mit der Schenkung trittst Du steuerlich in die Fußstapfen Deines Vaters. Die Schenkung gilt nicht als Erwerb - Du hast ja nichts dafür bezahlt.

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