Bausparkasse berücksichtigt NV-Bescheinigung nicht
Hallo,
ich habe meinen Bausparvertrag von 1998 durch die Bausparkasse gekündigt bekommen. Es handelt sich um einen Vertrag, der nur zu Sparzwecken abgeschlossen wurde und ein gesondertes Bonuskonto aufweist.
Nun habe ich für 2015-2017 eine NV-Bescheinigung erhalten und diese auch am Anfang des Jahres 2015 der Bausparkasse geschickt. Diese rechnete im Mai den Vertrag ab. Die angesammelten Bonuszinsen ab 1998 wurden gutgeschrieben, jedoch auch die angesammelte Kapitalertragsteuer seit 1998 abgezogen, obwohl ich eine NV-Bescheinigung ab 2015 besitze. Die Bausparkasse behauptet nun, dass sie die KAPsteuer jährlich abgeführt hätte und sie nun von mir zurückholt. Dass die NV-Bescheinigung vorliegt, interessiert sie nicht- ich solle doch für 2015 eine Steuererklärung machen!
Das kann ja wohl nicht sein!
Kann mir jemand gute Gründe nennen,dass die Bausparkasse die Steuer wieder gutschreibt, bevor ich rechtliche Hilfe in Anspruch nehme?
AW: Bausparkasse berücksichtigt NV-Bescheinigung nicht
Zitat von klanthe
Die angesammelten Bonuszinsen ab 1998 wurden gutgeschrieben, jedoch auch die angesammelte Kapitalertragsteuer seit 1998 abgezogen, obwohl ich eine NV-Bescheinigung ab 2015 besitze. Die Bausparkasse behauptet nun, dass sie die KAPsteuer jährlich abgeführt hätte und sie nun von mir zurückholt.
Hast Du etwa für jedes Jahr eine Zinsgutschrift bekommen? Vermutlich nicht. Ansonsten hättest Du jedes Jahr eine Zinsmitteilung bekommen müssen, die Du in dem entsprechenden Jahr bei der Steuer hättest angeben können.
Da die Bonuszinsen erst im Jahr 2015 geflossen sind, können sie auch erst in 2015 versteuert werden.
Ich sehe es so, die haben es versemmelt und wollen, dass Du es nun über die Steuererklärung korrigierst.
AW: Bausparkasse berücksichtigt NV-Bescheinigung nicht
Hallo hanomag,
so sehe ich es auch.
Es gab ab 2010 jährlich ein sogenanntes Bonuskonto, wo die Bonuszinsen und die kumulierten Kapsteuernund Solizuschläge aufgeführt wurden, übrigens auch falssch berechnet.
Aber wie komme ich zur Gutschrift der Kapsteuer und Soli, da ich ja gerade keine Steuererklärung mehr machen will und muss.
Die Bausparkasse lehnt die Korrektur rundweg ab und verweist auf den Rechtsweg, trotz eines Steuerberaters, der sie auf den Fehler hingewiesen hat.
Bin auf wirksame Vorschläge gespannt.
Kann ich auf einer kompletten Nachberechnung seit 1998 bestehen und das kostenfrei?