Haus des Vaters

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  1. Avatar von Teddy205
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    Standard Haus des Vaters

    Hallo zusammen,

    ich bin wie ihr an der Beitragszahl sehen könnt neu im Forum. Ich bin durch Google auf dieses Forum gestossen.
    Aktuell beschäftige ich mich sehr mit dem Thema Alter und Altersvorsorge.

    Kurz eine kleine Einleitung:
    Ich wohne aktuell in einer Stadt ca. 35km von meinem Geburtsort entfernt. Meine Arbeitsstelle und meine Tochter (Unterhalt) sind hier.
    Ich verdiene aktuell 2k netto bin unbefristet angestellt. Aktuell bin ich stellv. Abt. Leiter. Meine Position ist sicher wenn ich keine goldenen Löffel stehle wie man so schön sagt und in einigen Jahren kann ich die Abteilung übernehmen. Sicherheiten in Form von Eigenkapital hab ich keine.

    Mein Vater ist alleiniger Eigentümer meines Elternhauses (Scheidung vor 10 Jahren).

    Aktuell ist mein Vater finanziell sehr ausgelastet, er hat vor einem Jahr seine Arbeit verloren (Insolvenz der Firma) und hat seid Anfang des Jahres einen neuen Job, der nicht so gut bezahlt ist wie der vorherige. Vorher war er Bauleitender Monteur immer auf Montage, nun arbeitet er in der Nähe in einer Werkstatt. Er ist 56 und es wird mit dem Alter nicht einfacher einen Job zu finden und auch das Geld zu bekommen das er vorher verdient hat.

    Das Haus meines Vaters ist etwa 150-160k€ wert.
    150m² Haus + 60m² Nebengebäude (Also Wohnung ausgebaut und vermietet) die Grundstücksgröße beträgt 3500m² in Dorflage.
    Haus und Nebengebäude sind keine 20Jahre alt.

    Aktuell ist das Haus noch mit 90000€ belastet.
    Durch die Vermietung des Nebengebäudes trägt sich der Kredit fast von alleine, mein Vater steuert nur noch die Zinsen bei.

    Dennoch hat mein Vater bei dem geringen einkommen keine großen finanziellen Möglichkeiten. Er hat sein Leben lang gearbeitet und in Zeiten hoher Zinsen gebaut und gekauft. (Vorheriges Gebäude alter Resthof wurde aufgrund von Holzswurmbefall zugunsten des neuen Hauses abgerisssen)

    Alles in allem zahlt er schon sein ganzes Leben lang und hat noch nie wirklich Urlaub gemacht oder sich etwas leisten können.

    Mir schwirrt nun folgende Idee im Kopf rum:

    Ich kaufe das Haus für den Preis von 90000€ die ich finanziere. Die Finanzierung kann ich so aufbauen das die Miete der Wohnung die gesamte Finanzierung deckt.

    ggf. können einige Baumaßnahmen noch gleich mitgemacht werden die nötig sind wie z.B.
    separater Eingang für das Nebengebäude und Reinigen des Daches und Versiegeln mit Dachfarbe.

    Mein Vater bekommt ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht (Die genauen Unterschiede sind mir noch nicht ganz klar) für das Haus.

    Vorteile für meinen Vater:
    Er hat Mietfreies Wohnen bis zum Lebensende zahlt nur seine NK zzgl. eventueller kleinerer Reparaturen.
    Er hat keine Finanzielle Belastung mehr und kann sein Leben quasi nochmal genießen. Sein Verdienst kann für Urlaub, Auto, Motorrad usw. genutzt werden. Er kann sich auch kleinere Dinge nochmal finanzieren.

    Nachteil für meinen Vater:
    Er gibt sein Eigentum ab, das Wohnrecht ist sicher nachrangig zur Banksicherheit, das heisst wenn ich Mist baue kann er das Wohnrecht bei einer Zwangsversteigerung verlieren. Jedoch würde man ihn als zusätzlichen Bürgen beim Kredit mit ansetzen, kann er im Fall des Falles immer noch die Zahlungen selber wieder übernehmen. Eine entsprechende Klausel kann man sicherlich aufsetzen. Zusätzliche Absicherung durch Lebensversicherung.

    Vorteil für mich:
    Ich habe eine Altersvorsorge in Form eines Hauses zur Zwecke der Vermietung. Wenn ich das Rentenalter erreiche, kann ich entweder beide Wohneinheiten vermieten, oder aber das ganze komplett verkaufen.
    Ich habe aktuell eine Immobilie die einen Wert von 150k hat für einen Wert von 90k. Ich kann ggf. zusätzlich diese 60k als Eigenkapital ansetzen um mir in der Stadt in der ich aktuell lebe eine kleine Wohnung zu kaufen.
    (Ist im Nachteil für meinen Vater schon berücksichtigt Stichwort "Mist").
    Die Kosten der Immobilie kann ich zukünftig alle geltend machen, da ich diese nicht selbst bewohne. (Stichwort Instandhaltung).
    Grunderwerbssteuer kann entfallen ? Kein Makler! nur Notarkosten.

    Nachteil für mich:
    Ich bin an ein paar Immobilien gebunden, die ich finanzieren muss.
    Ich bin zukünftig für die Instandhaltung zuständig und für die Verwaltung der Immobilien.
    Ich sollte eine Lebensversicherung dafür abschliessen.

    Meine Fragen und Bedenken sind nun folgende:
    1. Macht eine Bank das in der Form so mit ? Wenn ich 90k finanzieren muss, bzw. bei einer weiteren Wohnung noch einmal der Betrag ? Oder wird das Wohnrecht auf Lebenszeit gleich voll angerechnet und es macht die Immobilie als Sicherheit fast wertlos ? Da das Wohnrecht nachrrangig ist wird das sicher keine Rolle spielen oder ?

    2. Wie sieht das in diesem Falle aus wenn mein Vater evtl. wieder arbeitslos (er ist unbefristet angestellt) werden würde und ggf. Hartz IV bekommen würde ? Er hat keinen Gewinn durch den Verkauf da mein Kredit lediglich seinen ablösen würde.
    Allerdings wären die 60k ja quasi aktuell als Schenkung anzusehen die sich ja erst über die Jahre verbrauchen durch das Wohnrecht. Kann das Amt mir gegenüber dann diese 60k einfordern von denen mein Vater dann erstmal leben müsste ?
    Er spart dann ja die komplette Miete die das Amt nicht zahlen muss.

    3. Ich habe zwei Geschwister. Wie sind diese nun in die Gleichung mit aufzunehmen ? Ich übernehme ja den Kredit und die zukünftigen Instandhaltungen. Wenn mein Vater bis an sein Lebensende (was hoffentlich in ferner Zukunft liegt) dort bleibt ist ja quasi der Wert des Wohnrechtes mehr Wert als diese 60k (Vergleichsmiete 500€kalt). Ich möchte meine Geschwister dort nicht übervorteilen, aber auch nicht doppelt zahlen.

    Wenn ich z.B. meine Geschwister mit jeweils 20k auszahlen muss (jetzt oder später) , mein Vater im Haus noch 25-30 Jahre lebt, dann haben meine Geschwister +20000€ und ich liege im Vergleich dann bei 20000 +-Wohnrechtwert.

    Oder kann ich das so nicht rechnen ? Ist das einfach eine Sache die untereinander abgesprochen und geregelt wird ? oder gibt es dort gesetzliche Bestimmungen die besagen das die Schenkung zu gleichen Teilen aufgeteilt werden muss. ?

    Ok. Das war es erst einmal kurz, ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig, anonsten bitte ich den Beitrag zu verschieben.

    Gruß Teddy.

  2. Avatar von ProfFF
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Tja, da zeigt sich mal wieder, dass Banken viel zu selten darauf hinweisen, daß eine Finanzierung vor der Rente abgelöst sein muss und auch in Kriesen-Situationen bezahlbar bleiben muss.

    So viel aber nur am Rande.

    Ohne jetzt den genauen Zustand der Immobilie zu kennen, würde ich sagen:
    Eine ganz phantastische Lösung im Sinne der ganzen Familie mit klassischer Win-Win-Situation. Ihr profitiert beide gleichermaßen davon und dein Vater kann beruhigt seinen Lebensabend verbringen.

    Macht das auf jeden Fall !!!

  3. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Die Miete für die Tilgung und der Vater zahlt die Zinsen?

    Bei den 90000€ stellt sich die Frage zu welchem Zinssatz/Tilgung/Laufzeit - wenn der Kreditvertrag vorzeitig abgelöst werden soll, wird die Bank vermutlich Vorfälligkeitsentschädigung verlangen - für entgangene Zinsen bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

    Wenn die 90000€ übernommen werden sollen und die Geschwister mit 2x20000€ ausgezahlt werden sollen und dann noch Kaufnebenkosten (Notar/Grundbuchamt wird wohl trotzdem fällig.)
    Komme ich auf 130000€ + 2500€?

    Geltendmachen kann man wohl nur Kosten gegen Einnahmen - man muß also die Mieteinnahmen nicht voll versteuern. (Wenn man mit der Nießbrauchregelung keine Einnahmen erwirtschaften kann/möchte, hat man auch nichts wovon man etwas abziehen kann.)

  4. Avatar von Teddy205
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Zitat Zitat von xlarge
    Die Miete für die Tilgung und der Vater zahlt die Zinsen?
    So läuft es aktuell. Die Miete geht in einen Bausparvertrag der dann einen Teil des Kredits ablöst. Die Zinsen auf die 90000 werden monatlich aktuell von meinem Vater gezahlt.

    Zitat Zitat von xlarge
    Bei den 90000€ stellt sich die Frage zu welchem Zinssatz/Tilgung/Laufzeit - wenn der Kreditvertrag vorzeitig abgelöst werden soll, wird die Bank vermutlich Vorfälligkeitsentschädigung verlangen - für entgangene Zinsen bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
    Das ganze ist nicht so eilig das es sofort muss. Im Laufe des nächsten Jahres muss der Kredit neu verhandelt werden. Desweiteren bestände sicher die Möglichkeit den Kredit einfach zu übernehmen und so wie bisher weiterzuführen. Das sind Details die später dann geklärt werden müssen.

    Zitat Zitat von xlarge
    Wenn die 90000€ übernommen werden sollen und die Geschwister mit 2x20000€ ausgezahlt werden sollen und dann noch Kaufnebenkosten (Notar/Grundbuchamt wird wohl trotzdem fällig.)
    Komme ich auf 130000€ + 2500€?
    Ich habe nur die Frage in den Raum gestellt ob die Geschwister ausgezahlt werden müssen bei einem solchen Fall. Wenn das so ist, dann ist deine Rechnung richtig und ich muss ganz anders überlegen ob das alles machbar bleibt.

    Zitat Zitat von xlarge
    Geltendmachen kann man wohl nur Kosten gegen Einnahmen - man muß also die Mieteinnahmen nicht voll versteuern. (Wenn man mit der Nießbrauchregelung keine Einnahmen erwirtschaften kann/möchte, hat man auch nichts wovon man etwas abziehen kann.)
    Die Einliegerwohnung ist nach wie vor da und wird auch vermietet. Diese Mieteinnahmen kann ich nachher gegenrechnen.
    Die Zinsen sind als Werbungskosten auch geltend zu machen.
    Somit bekomme ich nachher u. U. sogar einen Teil meiner Lohnsteuern usw. wenn ich das ganze in meiner Einkommenssteuer erklärung angebe.

  5. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Wobei bei Hartz4 kann man (wenn es im Rahmen ist) ein Eigenheim nicht so ohne weiteres wegnehmen - wenn man aber 60000€ hat, muß das erst verlebt werden, bis es Sozialhilfe gibt.
    (Mieteinnahmen werden dann aber auch gegengerechnet - oder der Verkauf des fremdgenutzten Wohneigentums angestrebt.)
    Anstatt Miete gibt es vom Sozialamt allerdings bei Eigentum eher die Zinsen (aber keine Tilgung) ... und wenn eine Schenkung weniger als 10 Jahre her ist, kann das Sozialamt das (bei Pflegebedürftigkeit und hohen Kosten im Pflegeheim z.B.) auch rückgängig machen.

    Es gibt viel zu bedenken.

  6. Avatar von Teddy205
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Ich kaufe das Haus. Mein Vater ist dann komplett Schuldenfrei und hat ein Wohnrecht. Mieteinnahmen sind ja dann bei mir.

    Dann wird er vielleicht mal arbeitslos und bekommt irgendwann vielleicht mal Hartz IV. Wie sieht das dann aus ist die Frage.

    Kann das Arbeitsamt dann noch rückwirkend das ganze anfechten ?
    Bin ich dann für den Gegenwert der "Schenkung" (Ist es überhaupt eine ?) unterhaltspflichtig gegenüber meinem Vater bis der Gegenwert der Schenkung verlebt ist ? also quasi als ob er den Wert selber noch besitzt ?

    Gleiches gilt dann für die Pflege..

    Ich kaufe ich das Haus ja. Es ist ja "nur" die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der dann eine Schenkung wäre.

    Wenn man den Wert des Wohnvorteils dann errechnet, ist dieser höher als diese Differenz.

    Somit ist die Frage wie das ganze zu werten ist.

    Kennt vielleicht jemand eine gute Adresse zu einem Forum was sich mit Schenkungen und Erbsachen auseinandersetzt ? Vielleicht kann ich dort dann den Teil der Fragen einmal auslagern.

  7. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Das Arbeitsamt hat damit nichts zu tun. Erfahrungsgemäß sollte man aber die Geschwisterauszahlung gleich mit anpacken. Sprich, Sie kaufen das Haus für EUR 90.000 und jeder der Geschwister erhält EUR 20.000 ausgezahlt.
    Finanziert wird bei Ihnen dann alles.
    Die Schuldzinsen können Sie dann bei Vermietung+Verpachtung geltend machen.
    Im Nachrang nach der Grundschuld der finanzierenden Bank dann das Wohnrecht eintragen lassen.

  8. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Wenn der Vater kein Wohnrecht hat, zahlt H4 ggf. auch die Miete.

  9. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Ich kann nachvollziehen woraus Sie hinauswollen, doch darauf spekulieren würde ich nicht dass das Arbeitsamt bei H4 ihm die Miete zahlt. Wenn man hintenrum über den Kaufvertrag (der ja an das Finanzamt geht) mitbekommt dass er ein Haus verkauft hat.

  10. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Wenn man das nicht gerade kurz dem H4 Leistungsbezug macht, klappt das Modell. Der Mietvertrag wäre zum Leistungsbeginn ja schon einige Monate/Jahre alt. Natürlich gilt: Wohnung nicht zu groß/teuer.

    Gerade wenn es offensichtlich ist, daß er nicht bis 67 arbeiten wird, sollte man ganz dringend drüber nachdenken.

  11. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Warum wollt ihr jetzt schon die Geschwister auszahlen? Wenn es gut läuft lebt dein Vater noch 30 - 40 Jahre.

    Wie wäre es wenn du ihm die 150.000 € für alles bezahlst wie es ein fremder Investor auch tun würde? Und danach vermietest du für 500 € an deinen Vater. ( Ich glaube man darf 70% der ortsüblichen Miete nicht unterschreiten, bei Familienangehörigen sollte man den Kaufvertrag und den Mietvertrag sorgfältig erstellen lassen )

    Aber rechnen wir mal mit 500 € Kaltmiete. Dann kann dein Vater den Kredit tilgen oder er überschreibt ihn dir um die Vorfälligkeit zu sparen und hätte dann noch 60.000 Euro und keine Zinsbelastung mehr.

    Und dann kann er sich erstmal etwas gönnen, sollte später der Fall Hartz 4 eintreten, dann muss er natürlich erst sein Vermögen aufbrauchen bevor er dort etwas bekommt. Aber das wäre heute auch bereits der Fall, das Amt würde ihn wohl sowieso zwingen erst das Nebengebäude zu verkaufen bevor sie auch nur einen Cent zahlen würden. ( Oder ins Nebengebäude zu ziehen und das Hauptgebäude zu verkaufen ) Oder alles und zur Miete zu wohnen wenn seine Wohnung zu groß für ihn alleine wäre.

    Und die Überlegung mit den 60.000 € Schenkung gegen Nießbrauch wäre auch richtig. Das Amt kann einen allerdings auch 10 Jahre rückwirkend zwingen eine Schenkung rückgängig zu machen. Sie würden dann zwar faktisch die Mietzahlungen sparen, aber das Amt ist angehalten "heute" zu sparen auch wenn das morgen ggf. höhere Kosten bedeuten würde.

    60.000 € vs Nießbrauch würde für das Amt bedeuten, nehm das Geld und lebe erstmal davon. Und eine weitere Überlegung spricht dafür, wenn du für das Hauptgebäude und das Nebengebäude nur für das Nebengebäude Miete kriegst, dann wirst du gegenüber dem Finanzamt auch nur die Instandhaltungskosten vom Nebengebäude ansetzen können.

    Für das Hauptgebäude wirst du dann Pech gehabt haben. Ebenfalls wäre damit Erbfrage geklärt ( Auch kein Streitrisiko, bei Geld hört die Freundschaft auf, auch in der Familie beim Erbe ) und dein Risiko, dass du am Ende alleine draufzahlst wäre nicht mehr vorhanden.

    Und für dich, du müsstest zwar 60.000 € mehr finanzieren, hast aber auch höhere Mieteinnahmen.

  12. Avatar von Teddy205
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Ok. Also mein Vater ist aktuell unbefristet angestellt und es ist auch nicht abzusehen das sich daran bald etwas ändert. Es wäre ja auch nur rein Hypothetisch.

    Bei diesem Modell möchte ich auf die WIN WIN Situation hinhaus.

    Mein Vater hat seine Sicherheit durch das Wohnrecht das er seinen Lebensabend in "seinem" Haus verbringen kann. Ich hoffe natürlich das das noch möglichst lange ist. In dieser Zeit hat er dann sein Geld komplett zur Verfügung was er verdient. Auch bei seiner Rente später braucht er sich keine Sorgen machen um Mietzahlungen.
    Genau so wie es ursprünglich für das Alter geplant war. Im Alter ein Eigenheim. Wenn man bedenkt das noch 90k offen sind für das Haus und er schon 56 ist und noch 11 Jahre arbeiten geht und danach die Rente, wird es darauf hinhauslaufen das er von der Rente vielleicht noch Ratenzahlungen machen muss.

    Der zweite Aspekt ist der, das ich mir selber in meiner Stadt natürlich auch eine Wohnung kaufen möchte. Was mir mit der Sicherheit des Hauses im Rücken dann auch einfacher fällt.
    Kredit Eins für das Haus zahlt sich fast von selbst. Kredit zwei für die Wohnung zahle ich komplett.

    Ich kann nun auch auf das Haus verzichten, mein Vater macht weiter wie bisher und ich kaufe mir eine Wohnung und damit ist die Geschichte zu Ende.

    Aber ich ziele darauf hinhaus, das ich durch das Modell selber im Alter besser vorgesorgt habe, und mein Vater auch schon jetzt durchatmen kann.

    Wenn ich es wie ein Investor betrachten würde, ist das Modell das mein Vater dort noch 30 - 40 Jahre drin lebt natürlich fatal und ein Objekt was ich früher gewinnbringend vermieten kann ist besser. Aber darum geht es bei dieser Idee in erster Linie erstmal nicht.

  13. Avatar von DrefsD
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    Standard AW: Haus des Vaters

    deine Idee ist gut und vor allem vernünftig. Wenn die Bank die Finanzierung, die du dir ausgedacht hast, mitmacht, dann wird alles super klappen.

  14. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Zitat Zitat von Teddy205
    Der zweite Aspekt ist der, das ich mir selber in meiner Stadt natürlich auch eine Wohnung kaufen möchte. Was mir mit der Sicherheit des Hauses im Rücken dann auch einfacher fällt.
    Da wäre ich mir nicht so sicher, schließlich ist das Haus des Vaters über die Hälfte verschuldet und wenn dann noch ein Wohnrecht eingetragen ist, ist das Haus bestenfalls nichts wert.

    Ich würde so rechnen:

    (150.000 (Haus) - 90.000 (Restschuld) - 500 (mtl. Nutzungswert) * 12 Monate * 20 Jahre Lebenserwartung) = - 60.000 EUR.

  15. Avatar von Teddy205
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Naja, aber das Wohnrecht ist doch nachrangig zur Absicherung der Bank.

    Somit kann die Bank das Haus im Fall des Falles auch ohne Wohnrecht versteigern/verkaufen um die Schuld zu decken.

    Stichwort Eintragung in Abtl I (Bank) und Abtl II (Wohnrecht).

    Ich werd sicherlich in der kommenden Zeit einige Gespräche mit der Bank usw. führen müssen um das dann alles genau abzuklären ob die bei einer solchen Idee mitmachen würden.

    Ich habe mir gedacht ich hole mir genug Anreize und stelle einfach mal ein Konzept auf in Schriftform wie ich mir das ganze vorstelle und sprech das dann mal mit allen Beteiligten durch.

    Allen voraus natürlich mein Vater was der von der Idee hält

  16. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Zitat Zitat von Teddy205
    Bei diesem Modell möchte ich auf die WIN WIN Situation hinhaus.

    Mein Vater hat seine Sicherheit durch das Wohnrecht das er seinen Lebensabend in "seinem" Haus verbringen kann.
    Ist mir schon klar, aber halt vor dem Finanzamt ist das Haupthaus dann dein Privathaus, indem du dann deinen Vater wohnen lässt auf deine eigenen Kosten. Da ist dann nix mit Instandhaltung und Kreditzinskosten gegenrechnen. Das selbe wird auch das Sozialamt sagen wenn es mal zum Hartz4 Bezug kommen sollte.

    Wieso Miete? Er wohnt da doch kostenfrei?

    Auf der anderen Seite wenn ihr gar nix macht, dann kann das Amt halt im Fall der Fälle auf den Verkauf bestehen, von daher ist die Grundidee ja nicht verkehrt.
    In dieser Zeit hat er dann sein Geld komplett zur Verfügung was er verdient.
    Ja er spart die aktuell selbst gezahlten Zinsen, um sich da allerdings etwas leisten zu können müsste er wieder sparen. Bei meinem Vorschlag hätte er sofort 60k Euro, die er anlegen oder für seinen Lebensabend ausgeben könnte. ( Zusätzlich zu den gesparten Zinsen die er aktuell zahlt )

    Auch bei seiner Rente später braucht er sich keine Sorgen machen um Mietzahlungen.
    Klar das wäre ein Nachteil, aber da du dann der Vermieter wärst und auf 70% der ortsüblichen Miete runtergehen könntest, wäre das gar nicht mal so schlimm. Mieterhöhungen usw. sind ja von dir dann nicht zu erwarten.

    Genau so wie es ursprünglich für das Alter geplant war. Im Alter ein Eigenheim. Wenn man bedenkt das noch 90k offen sind für das Haus und er schon 56 ist und noch 11 Jahre arbeiten geht und danach die Rente, wird es darauf hinhauslaufen das er von der Rente vielleicht noch Ratenzahlungen machen muss.
    Richtig da sollte man schon etwas machen wenn man kann. Wir streiten uns ja nur um das was und nicht um das ob.

    Der zweite Aspekt ist der, das ich mir selber in meiner Stadt natürlich auch eine Wohnung kaufen möchte. Was mir mit der Sicherheit des Hauses im Rücken dann auch einfacher fällt.
    Nö, es wird dir eher schwerer fallen. Du hast ja dann quasi dein Elternhaus + deine eigene Wohnung zu finanzieren. ( + Instandhaltung! ) Und das Risiko, dass die Mieter des Wohnhauses z.B. umziehen könnten.

    Ich kann nun auch auf das Haus verzichten, mein Vater macht weiter wie bisher und ich kaufe mir eine Wohnung und damit ist die Geschichte zu Ende.
    Tja, aber davon kann er sich auch nichts leisten. Und wie du schon sagtest in 11 Jahren wird sein Hauptverdienst wegfallen, wenn dann der größte Teil noch nicht getilgt ist, wird es schwieriger.

    Aber ich ziele darauf hinhaus, das ich durch das Modell selber im Alter besser vorgesorgt habe, und mein Vater auch schon jetzt durchatmen kann.
    Habe ich schon verstanden, aber mal angenommen:
    Du kaufst das Haus für 90.000 € und zahlst deine Brüder mit jeweils 20.000 € aus. Dann müsstest du eh 130.000 € aufnehmen und hättest das ganze Risiko mit Instandhaltung und Nißbrauch komplett alleine zu tragen für die nächsten Jahrzehnte. ( Von dem Nachteil bei Hartz 4 usw. siehe oben mal abgesehen )

    Wenn ich es wie ein Investor betrachten würde, ist das Modell das mein Vater dort noch 30 - 40 Jahre drin lebt natürlich fatal und ein Objekt was ich früher gewinnbringend vermieten kann ist besser.
    Das man bei seinem Vater möglichst viel Gewinn macht darum ging es mir gar nicht. Es geht nur darum, wie sehe der Vertrag aus wenn ein Aussenstehender ihn mit deinem Vater schließen würde?

    Dein Vater würde ihm das Haus doch niemals für nur 90.000 € verkaufen. Die Verträge müssten also so ausgearbeitet sein, dass das Finanzamt und später ggf. auch das Sozialamt keinen Familienbonus in diesem Vertrag sieht / nachweisen kann.

  17. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Zitat Zitat von Teddy205
    Naja, aber das Wohnrecht ist doch nachrangig zur Absicherung der Bank.
    Es gibt nicht nur nachrangige Wohnrechte (die Abteilungen im Grundbuch spielen dabei KEINE Rolle!), wobei man sich bei einem nachrangigem Wohnrecht auch nach dem Sinn desselben fragen kann. Man was habe ich schon viele eingetragene Rechte gesehen, die mühevoll bei der Zwangsversteigerung vorgelesen wurden und alle waren nachrangig. (Gott-)vertrauen ist manchmal besser als kostenpflichtige Eintragungen im Grundbuch.

    Zitat Zitat von Teddy205
    Somit kann die Bank das Haus im Fall des Falles auch ohne Wohnrecht versteigern/verkaufen um die Schuld zu decken.
    Nur versteigern.

    Wie Du da noch eine Sicherheit für deine Wohnung in der Stadt hineinwurschtelst, bleibt Dein Geheimnis.

    Wer weiß, ob das Haus nun 90, 110, 130 oder 150 TEUR wert ist?

    Welche Altersrente hat Dein Vater zu erwarten? Oberhalb der Grundsicherung?

  18. Avatar von Teddy205
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    Standard AW: Haus des Vaters

    Der Wert des Hauses ist nur geschätzt, bevor dort nachher wirklich etwas passiert muss natürlich ein Wertgutachten erstellt werden um eine aktuelle Zahl zu bekommen.

    Welche Rente mein Vater genau zu erwarten hat kann ich nicht genau sagen. Die Zahlen müsste ich in Erfahrung bringen. Jedoch wenn es mit seinem jetzigen Gehalt schon so ist das er nicht viel machen kann, dann wirds mit der Rente defintiv nicht besser. Es ist jetzt nicht so das er jeden Cent umdrehen muss, aber es ist auch schwer sich nebenbei mal etwas zu gönnen.

    Ok. Also alles in allem hängt das ganze also wie erwartet von den einzelnen Faktoren ab.

    Die Finanzierung so als Gesamtkonstrukt
    Kredit 1 für das Haus und Kredit 2 für die Wohnung werde ich mit einer Bank klären müssen, ob die das so mitmachen. Die Frage ob dann ein eingetragenes Wohnrecht durchkommt oder nicht wird dann sache der Bank sein. Wobei die Bank natürlich dafür sorgen wird das es nicht dazu kommt.

    Wenn es aber kein Wohnrecht gibt, dann sind die 60k eine Schenkung.
    Gibt also viel zu klären.

    Das andere werd ich dann mit einem Notar mal besprechen müssen.

    Vielen Dank schonmal für die ersten Denk anstösse.

    LG
    Teddy

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