geringfügige Anstellung und Selbständigkeit - Buchhaltung
Hallo,
ich habe irgendwie bei meiner Rechnungsnummerierung verabsäumt, dass ich meine geringfügige Tätigkeit auch selbst versteuern muss.
Muss ich das sowieso extra angeben, oder kann ich einfach z.b. RE 62b in meiner Rechnungsnummerierung einfügen?
AW: geringfügige Anstellung und Selbständigkeit - Buchhaltung
Sprichst du von der Umsatzsteuer oder der Einkommenssteuer?
Bist du selbstständig tätig als Kleinunternehmer oder angestellt? Wenn du selbstständig bist votierst du zur Umsatzsteuer oder nicht?
Bitte die Frage etwas klarer formulieren, ich verstehe hier nur Bahnhof.
Ich vermute mal du bist selbstständig und arbeites bei einem anderen auf Minijobbasis? Wenn das so ist dann versteuert dein Arbeitgeber diesen Minijob pauschal bei der Knappschaft.
AW: geringfügige Anstellung und Selbständigkeit - Buchhaltung
hallo, sry
also es geht um die einkommenssteuer, bin in österreich und aufgrund der kleinunternehmerregelung, habe ich keine uid.
genau, ich habe einen geringfügigen Job, als freier Dienstnehmer, das heißt ich muss das selbst versteuern, wurde uns weitergeleitet. Also der Arbeitgeber versteuer nichts pauschal