Hausfinanzierung Trennung Riesterzulagen Lösung?

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  1. Avatar von fabifabs
    fabifabs ist offline
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    Standard Hausfinanzierung Trennung Riesterzulagen Lösung?

    Bei meiner Frau und mir steht eine Trennung an.
    Wir haben zusammen ein Haus vor 4 Jahren finanziert Kaufpreis 205000 über eine Grundschuld. Wert vom Haus 230000-250000.

    2 Riesterbausparverträge LBS 14 Jahre vorfinanziert Sollzins 3,XX
    Sie 35000 aufgenommen (Zulage nur für Sie)
    Ich 68000 aufgenommen (Zulagen für 2 Kinder + ich)

    1 Anuitätendarlehen zusammen 119000 aufgenommen mit 10 Jahre Sollzinsbindung Sollzins 3,XX (Stand jetzt 114000)

    1 variables Darlehen 3500 aufgenommen (Stand jetzt 3136)

    Laut Bank würde jetzt eine Vorfälligkeitsentschädigung
    zwischen 36.000 - 38.000€ anfallen. (für die 6 1/2 Jahre Vorfälligkeit anfallen)

    Folgende Überlegung:

    Trennungsjahr ab sofort:
    Was würde mit der Finanzierung passieren?

    Trennung erst z.B. in 2-3 Jahren:
    Vorfälligkeitsentschädigung kleiner?
    Ich ziehe jetzt in eine Zweitwohnung und bleibe im Haus als Erstwohnsitz gemeldet. Hat das Auswirkungen auf die Riesterzulagen meines 68000er Riesterbausparvertrages? Zählt die Zweitwohnung schon als Trennungsjahr?

    Die Riesterzulagen und Steurvorteil sind ja zurückzuzahlen.
    Ist es möglich anstelle einer Rückzahlung nach Trennung die Beträge in einen neuen Riestervertrag oder z.B. kleine Wohnung zu investieren?
    Wieviel Zeit hat man dazu um neues Eigentum für Rente zu erwerben?

    Wie kommt man am besten aus der Finanzierung raus?

    Freue mich über Antworten.

    Gruß

    Fabifabs

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Hausfinanzierung Trennung Riesterzulagen Lösung?

    Ist denn wirklich ein Steuervorteil bei einer Trennung wichtig?
    Zu prüfen wäre, ob denn einer von beiden aus Bonitätsgründen in der Lage wäre das verbleibende Darlehen voll zu bedienen. Im Gegenzug wurde dieser dann auch voll Grundstückseigentümer werden. ( In der Annahme dass jeder bei Ihnen 50% Eigentümer ist )
    Dies sollte Grundüberlegung sein bezüglich weiterer Fortführung der Immobilie.
    Und erst wenn die beteiligte Bank einer Schuldhaftentlassung zustimmt dann bitte zum Notar gehen.
    Ansonsten ist klar, je später man das bestehende Darlehen umschuldet umso geringer wird die Vorfälligkeitsentschädigung.

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