Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Hallo zusammen,
habe seit 8 Jahren ein Hypothekendarlehen bei der KSK laufen, welches in 2 Jahren ausläuft. Bin jetzt durch den Tod meiner Frau, mit welcher ich zusammen den Kredit habe, über die Risikolebensversicherung zu etwas Geld gekommen. Leider lehnt die KSK eine vorzeitige Rückzahlung ab, auch wenn ich bereit wäre, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Die Aussage meines Sachbearbeiters war: "Das macht keine Bank der Welt mit"
Hab in früheren Beiträgen gelesen, dass sie es rechtlich nicht machen müssen, trotzdem würde mich mal interessieren, ob die obige Aussage stimmt, oder ob es jemanden gibt, bei dem seine Bank das zugelassen hat.
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Den KFW Kredit für die PV Anlage kann ich jederzeit zurückzahlen, das stimmt, hab ich schon bei einem weiteren gemacht. Als Fußnote bei der WRB steht da drin: 1: Nicht für Fernabsatzgeschäfte 2: Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom...
Bei dem Hauskredit steht im DV bei Sicherheiten folgendes drin:
Das Darlehen kann erst in Anspruch genommen werden, wenn alle Vorrausetzungen dafür erfüllt sind, dass die vereinbarten Sicherheiten der Sparkasse zur Verfügung stehen und der Sparkasse hierüber ggf. eine Bestätigung vorliegt. Derr Sparkasse werden/wurden - in gesonderten Verträgen, die die Einzelheiten regeln - folgende Sicherheiten bestellt/abgetreten: Grundschuld über 300 000,00 Euro gemäß Zweckerklärung vom 20.03.2007.
Bei dem Dämmkredit steht das Gleiche drin, aber mit Datum: 13.10.2009
Bei dem PV Kredit steht folgendes drin: Der Sparkasse werden - unbeschadet der Haftung eines bereits bestehenden oder künftiger Sicherheiten im Rahmen ihres Sicherungszwecks - in besonderen Urkunden folgende Sicherheiten gestellt: Grundschuld über 300 000,00 Euro gemäß Zweckerklärung vom 13.10.2009
Bei der Zweckerklärung für die Grundschulden für den Hauskredit bin ich mir nicht sicher ob eng oder weitgefasst , wollte sie anhängen, darf aber noch keine links setzen. Da steht u.a. drin:
Die Grundschuld(en) nebst Zinsen und sonstiger Nebenleistung sowie ein im Zusammenhang mit der Grundschuld etwa übernommenes abstraktes Schuldversprechen (Übernahme der persönlichen Haftung) dient/dienen zur Sicherung aller bestehenden und künftigen auch bedingten oder befristeten Forderungen der Sparkasse gegen (Name und Name) .
Bei der für den PV Kredit ist nach den Namen noch angefügt: sowie noch weitere Kreditnehmer gemäß Anlage. In der Anlage steht: Begrenzter Sicherungszweck Die Sicherheit(en) dient/dienen zur Sicherung aller Forderungen der Sparkasse gegen nachfolgend aufgeführte Kreditnehmer aus den angegebenen Konten: Ich - Darlehensnummer - Euro
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Zitat von poelbauer
Den KFW Kredit für die PV Anlage kann ich jederzeit zurückzahlen, das stimmt, hab ich schon bei einem weiteren gemacht. Als Fußnote bei der WRB steht da drin: 1: Nicht für Fernabsatzgeschäfte 2: Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom...
Bei dem Hauskredit steht im DV bei Sicherheiten folgendes drin:
Das Darlehen kann erst in Anspruch genommen werden, wenn alle Vorrausetzungen dafür erfüllt sind, dass die vereinbarten Sicherheiten der Sparkasse zur Verfügung stehen und der Sparkasse hierüber ggf. eine Bestätigung vorliegt. Derr Sparkasse werden/wurden - in gesonderten Verträgen, die die Einzelheiten regeln - folgende Sicherheiten bestellt/abgetreten: Grundschuld über 300 000,00 Euro gemäß Zweckerklärung vom 20.03.2007.
Bei dem Dämmkredit steht das Gleiche drin, aber mit Datum: 13.10.2009
Bei dem PV Kredit steht folgendes drin: Der Sparkasse werden - unbeschadet der Haftung eines bereits bestehenden oder künftiger Sicherheiten im Rahmen ihres Sicherungszwecks - in besonderen Urkunden folgende Sicherheiten gestellt: Grundschuld über 300 000,00 Euro gemäß Zweckerklärung vom 13.10.2009
Bei der Zweckerklärung für die Grundschulden für den Hauskredit bin ich mir nicht sicher ob eng oder weitgefasst , wollte sie anhängen, darf aber noch keine links setzen. Da steht u.a. drin:
Die Grundschuld(en) nebst Zinsen und sonstiger Nebenleistung sowie ein im Zusammenhang mit der Grundschuld etwa übernommenes abstraktes Schuldversprechen (Übernahme der persönlichen Haftung) dient/dienen zur Sicherung aller bestehenden und künftigen auch bedingten oder befristeten Forderungen der Sparkasse gegen (Name und Name) .
Bei der für den PV Kredit ist nach den Namen noch angefügt: sowie noch weitere Kreditnehmer gemäß Anlage. In der Anlage steht: Begrenzter Sicherungszweck Die Sicherheit(en) dient/dienen zur Sicherung aller Forderungen der Sparkasse gegen nachfolgend aufgeführte Kreditnehmer aus den angegebenen Konten: Ich - Darlehensnummer - Euro
Klingt für mich nach weitgefasst, oder?
1. "1: Nicht für Fernabsatzgeschäfte"
Diese WRB ist wohl auch falsch. Wegen der Fußnote. Unter anderem.
Was steht darin bezüglich des Fristbeginns? "..frühestens..." oder schon was anderes?
2. Weite Zweckerklärung!
"dient/dienen zur Sicherung aller bestehenden und künftigen auch bedingten oder befristeten Forderungen der Sparkasse"
3. Vorgang
Müsstest Du für die Ablösung des Hauskredites noch was aufnehmen oder ist "es" vorhanden?
Wenn Du nun das eine Darlehen widerrufst, passiert erst mal mit den anderen beiden nichts. Auch nicht mit der Grundschuld.
Gehen wir davon aus, Du hast das Geld und brauchst keine Anschlussfinanzierung, dann würde nach Klärung/Einigung/Urteil das Darlehen rückabgewickelt werden.
Gehen wir davon aus, dass von den 300.000Euro eingetragenen Grundschulden aktuell durch Forderungen der SPK 280.000Euro besichert wären und davon 200.000Euro für den Hauskredit. Nach der Rückabwicklung (ohne Berücksichtigung der Vorteile hieraus) würde sich dann also die zu besichernde Forderungen von 280.000Euro auf 80.000Euro reduzieren.
Die Grundschuld könnte man dann auf diesen Betrag reduzieren, die SPK wäre weiterhin am ersten Rang.
Nun könntest Du auch das KFW-Darlehen ja jederzeit kündigen und gegen ein zinsgünstigeres ablösen. Entweder durch die SPK oder durch eine Fremdbank. Die Fremdbank würde hier dann an den 2. Rang rutschen.
Nehmen wir an, die PV ist noch mit 50.000Euro besichert. Dann wäre die SPL am 1.Rang mit 30.000Euro und am 2.Rang die Bankxy mit 50.000Euro
Unter der Annahme, dass Du z.B. für den Hauskredit 100.000Euro zur sofortigen Ablösung cash hättest und 100.000Euro aufnehmen müsstest, würde es sich anbieten, beide Darlehen, also die 100.000Euro für den Hauskredit und die 50.000Euro für das PV-Darlehen zusammenzufassen zu einem Darlehen und dann dieses an den 2.Rang eintragen zu lassen. 2.rangige Darlehen sind bei ausreichender Beleihungsgrenze kein Problem. vor allem dann nicht, wenn die SPK mit einem kleinen Darlehen am 1. Rang absehbar und auch absehbar kündbar und damit ablösbar wäre...
Nun käme es darauf an, wie Du verfahren willst.
Dafür müsste ich ungefähr wissen, ob Du den Hauskredit komplett ablösen kannst oder nicht....
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Ok, den Hauskredit könnte ich komplett ablösen.
Bei dem "Dämmkredit" sind von den 26000 € noch 15000 zu zahlen. Wird knapp, bin dann ziemlich blank, also lieber so lassen. wenn s geht auch keine komplizierten Umschuldungen. Mir geht s hauptsächlich um den Hauskredit
Den PV Kredit - sind noch ca 4000 Euro von 8000 € könnte ich auch noch komplett ablösen, aber der ist ja kein Problem.
1. "1: Nicht für Fernabsatzgeschäfte"
Diese WRB ist wohl auch falsch. Wegen der Fußnote. Unter anderem.
Was steht darin bezüglich des Fristbeginns? "..frühestens..." oder schon was anderes?
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
beim PV: 2,89%
beim Dämm: 3,63
beim Haus: 4,19
Ist wohl der nominelle.
Die WRB vom Dämmstoffvertrag ist die ganz gleiche wie die vom PV Vertrag. Also ohne "frühestens" aber auch mit diesen Fußnoten 1: Nicht für Fernabsatzgeschäfte 2: Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom...
PS: Könnte sein, dass ich irgendwann heute ohne Netz bin, da der Tarif umgestellt wird. Telefon geht schon nicht mehr...
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
so, bin wieder online....
Jetzt hat mich ne Anwältin für ne Erstberatung angerufen. Was mir Sorge macht, ist, wenn die Sparkasse den Widerspruch ablehnt und es zum Prozess käme. Denn sie meint, das ev. bzw wahrscheinlich die RV nicht zahlen würde, da an dem Haus nach dem Kauf der WiGa angebaut wurde. Die Chance seit zwar gering, aber es sei eben nicht 100 %ig, dass man damit durchkommt. das würde dann richtig teuer.
Ich denke, ich werde das mit der RV erstmals abklären (lassen).
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Zitat von poelbauer
so, bin wieder online....
Jetzt hat mich ne Anwältin für ne Erstberatung angerufen. Was mir Sorge macht, ist, wenn die Sparkasse den Widerspruch ablehnt und es zum Prozess käme. Denn sie meint, das ev. bzw wahrscheinlich die RV nicht zahlen würde, da an dem Haus nach dem Kauf der WiGa angebaut wurde. Die Chance seit zwar gering, aber es sei eben nicht 100 %ig, dass man damit durchkommt. das würde dann richtig teuer.
Ich denke, ich werde das mit der RV erstmals abklären (lassen).
Bin mir jetzt etwas unsicher, was ich tun soll.
Moment...und langsam:
es heisst ja nach den meist gleichen AGB´s der RSVén:
"§3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
(1) in ursächlichem Zusammenhang mit
...
d)
aa) dem Erwerb oder Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes oder vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteils,
bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das diese zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
cc) der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
dd) der Finanzierung eines der unter aa) bis cc) genannten Vorhaben"
1. war der WiGa genehmigungspflichtig?
und
2. wurde dieser auch mit einem der von Dir genannen Darlehen überhaupt finanziert??? Wenn ja, wie will die RSV davon Kenntnis haben bzw. bekommen?
3. Selbst wenn, kann man eine Splitting vornehmen. Wir haben z.B. einen Teil vermietet. Für diesen Anteil müssen wir die Kosten selbst tragen. Der andere Teil, da selbstgenutzt, wäre versichert.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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noelmaxim
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noelmaxim
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AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Ne, das muss der Anwalt ablären, ob es eine Deckungszusage geben wird.
Gerne können sie sich auch an mich wenden, eine Erstberatung und Prüfung darf auch kein Geld kosten! Ein guter Anwalt hat dann zudem auch noch einen Prozeßkostenfinanzierer an seiner Seite.
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Der Wiga war genehmigungspflichtig.
Ob der in der Haufinanzierung mit drin war? Wir haben 210 000 finanziert, ich hatte ca 120 000 aus nem Wohnungsverkauf zur Verfügung, Haus kostete 270 000 - eigentlich konnten wir den so bezahlen. Also bei der Bank steht der im DV nicht mit drin.
Ich komm aud er Gegend Stuttgart / Esslingen.
@ noelmaxim
ja, würd ich gerne nächste Woche mal machen
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Zitat von poelbauer
Der Wiga war genehmigungspflichtig.
Ob der in der Haufinanzierung mit drin war? Wir haben 210 000 finanziert, ich hatte ca 120 000 aus nem Wohnungsverkauf zur Verfügung, Haus kostete 270 000 - eigentlich konnten wir den so bezahlen. Also bei der Bank steht der im DV nicht mit drin.
.....
Dann ist der auch nicht mitfinanziert worden. Ganz einfach. Einfach nicht erwähnen.