Grundbucheintrag aus Urteil trotz Eidesstattlicher Versicherung
Mal folgenden Fall angenommen:
Aus einem Urteil eines Zivilgerichts kommt der Gerichtsvollzieher.
Der kann nichts pfänden, weil schon viele andere Schulden bestehen in 5 stelliger Summe, und die Beklagte hat bereits mehrfach die eidesstattliche Versicherung abgelegt.
Jetzt läßt sich aber der Kläger in das Grundbuch eintragen mit einer Summe von € 13000,--
Kann er Zwangsvollstrecken, und die Versteigerung eines Hauses verlangen (Haushälfte).
Auf dem Haus liegen ebenso noch Schulden von ca. € 125000,--, die monatlichen Raten werden aber pünktlich bezahlt.
Das Haus hat einen Verkehrswert von ca. geschätzten € 80000,--
dazu kommen noch die weiteren Schulden.
Die Beklagte aus Urteil erhält monatliche Hartz 4 Leistungen und ist über 50 Jahre alt.
Kann der Kläger die Versteigerung des Hauses verlangen?
und wenn Ja, wie würde das von statten gehen, und wer bezahlt das, und wie würde das ablaufen?
AW: Grundbucheintrag aus Urteil trotz Eidesstattlicher Versicherung
Der Gläubiger mit der Forderung von EUR 13.000 ist nun nachrangig im Grundbuch eingetragen.
Er kann von sich aus berechtigt die Zwangsversteigerung betreiben.
Die Kosten hierfür muss er aufbringen, wird diese aber auf die EUR 13.000 dazu addieren.
Die Geschichte hört sich aber nicht so gut an.
Stimmen denn die Zahlen wegen EUR 125.000 Schulden und EUR 80.000 Verkehrswert für eine Haushälfte?
Wenn wirklich nur eine Haushälfte versteigert werden soll ist ja auch gleich die Frage wer so etwas überhaupt kaufen würde? Aber interessiert weniger. Der Gläubiger kann aber seine Forderung im Grundbuch eintragen lassen.