ich habe mich schon durch die Themen gelesen, habe aber nichts gefunden (oder überlesen?) was auf mich zutreffen könnte, daher dieses neue Thema.
Ich hatte während meine Ehe einen Kreditvertrag, den ich zusammen mit meiner damaligen Frau unterschrieben habe. Als die Ehe noch bestand, haben wir beide zu gleichen Teilen die Raten auf ein extra für diesen Vertrag eingerichtetes Konto eingezahlt. Sie ist dann irgendwann ins Ausland verschwunden und war für die Bank nicht mehr greifbar. Diese hat sich dann vertrauensvoll an mich gewand, zurecht natürlich, und ich zahle seit dieser Zeit bis heute die Raten alleine. Nun ist meine Frau wieder in Deutschland, also greifbar und ich hätte nun endlich auch die finanziellen Mittel um einen Rechtsanwalt in die Spur zu setzen.
Meine Frage: Ist es richtig, dass ich mir von jedem für diesen Vertrag gezahlten Euro, 50 Cent von meiner Frau wiederholen kann? Wir hatten den Vertrag seinerzeit beide unterschrieben.
Wenn sie dem nicht widerspricht, kannst du dir einen Titel holen und pfänden lassen. Wenn sie dem widerspricht gibt es einen Schlichtungsversuch, wenn der auch scheitert kannst du immer noch deinen Anwalt einschalten. ( Kannst natürlich gleich mit einem Anwalt losgehen, aber ob dir das mehr bringt musst du wissen. )
Rechtsberatung ist im Netz verboten da hat die Lobby ordentliche Arbeit geleistet. Ähm ich meine zum Wohle der Bürger und zum Schutz vor Falschaussagen. Also alles ohne Gewähr.
vielen Dank für deine Antwort!
Das was seinerzeit angeschafft wurde, ist mittlerweile Schall und Rauch, also nicht mehr existent.
Das mit dem Mahnbescheid klingt gut! Kann ich mir aber generell sicher sein dass ich das Recht habe, mir die Hälfte aller Raten die ich bezahlt habe (und noch bezahle) zurück zu holen? Oder hätte Madame die Möglichkeit diesen Fakt, wenn es denn einer ist, anzufechten? Warum auch immer. Oder sollte ich den Kreditvertrag im Vorfeld besser einmal einen Anwalt prüfen lassen?
Sollte es "normal" bzw. geltendes Recht sein dass mir die Hälfte aller Raten zusteht, werde ich noch die nächsten Tage die Geschütze in Stellung bringen.
Kann ich mir aber generell sicher sein dass ich das Recht habe, mir die Hälfte aller Raten die ich bezahlt habe (und noch bezahle) zurück zu holen?
Nein, mit dem Mahnantrag sagst du einfach nur ich kriege noch Summe XY von dir wegen Grund XZ. Wenn sie nicht widerspricht und du den Titel kriegst, ist es egal ob du es rechtlich hättest durchsetzen können, denn dann hast du es durchgesetzt.
Nur wenn sie nicht ganz doof ist wird sie widersprechen und dann wird man das vor Gericht klären müssen. Ob du dort jetzt rechtlich Anspruch hast oder nicht kann dir halt nur ein Anwalt sagen. Nach meinem Verständnis sind die Schulden "euer" bis zum Scheidungsdatum. Ab da an wird das Vermögen und die Schulden 50 / 50 geteilt.
Also es ist schon wichtig was mit dem Geld gemacht wurde. Ich gehe aber mal davon aus, dass davon "gelebt" wurde, sprich schön in den Urlaub geflogen, Essen gegangen, schickes Auto gekauft usw. ?