ich habe mir von jemand aus meiner Familie zinslos Geld geliehen (20 T€) ohne einen Darlehensvertrag. Vor 3 Monaten wollte er es plötzlich zurück. Wir haben uns mündlich klar auf Tilgungsraten ab August von 500 € geeinigt für dieses Jahr und wollten für nächstes Jahr später wieder gucken, was geht.
Eben hat er mich angerufen und gesagt, er hat es sich anders überlegt: er will bis Oktober die ganze Summe zurück haben.
Jetzt meine Frage: kann ich mich auf die klare mündliche Ratenzahlungsvereinbarung für dieses Jahr berufen? Gilt die?
Unter eingetragenene Kaufmännern gilt auch das mündliche Wort als bindend. Sind Sie zufällig Kaufmann?
Ist ja nur so eine Frage.
Ansonsten wäre doch ganz einfach zu klären indem man das persönliche Gespräch sucht und danach alles zu Papier bringt, oder?
Inzwischen bekomme ich vom Gläubiger sicher nur noch eine sehr kurze Tilgungsfrist eingeräumt, die mich viel kostet und meine Bonität erstmal ruiniert, da ich meinen Dispo voll ausschöpfen muss und das über ein Jahr lang. Beim Gläubiger ist Panik im Spiel. Mit der bisherigen Vereinbarung wären Kosten und Bonitätsverlust nicht ganz so hoch.
Bankdarlehen sind ausgereizt, ich habe ein paar kleine Sanierungen gemacht und will vor allem demnächst auch noch welche machen, da ist die Bonität schon wichtig. Der Gläubiger kann mir ohne Darlehensvertrag den kompletten Betrag innerhalb 3 Monaten kündigen. Wenn allerdings die mündliche Vereinbarung belastbar ist, habe ich doch noch etwas Aufschub.
Sanierungen? Sprich du besitzt ein Haus und hast die Schulden zur Sanierung eingesetzt? ( Oder meinst du damit Schuldenabau? )
Da es ein Familienmitglied ist würde ich da nochmal das Gespräch suchen. Ich meine du könntest auch direkt in die Insolvenz dann kriegt er keinen Cent mehr, auch nicht gut.
Insolvenzgefahr besteht nicht, ich habe ein paar Grundstücke. Im worst case verliere ich meine Bonität durch Ausschöpfung des Dispos über einen längeren Zeitraum.
Ich entnehme Euren Antworten, dass Ihr nicht davon ausgeht, dass ich mich auf die mündliche Tilgungsvereinbarung berufen kann. Ich danke Euch.
Für mich hat die mündliche Vereinbarung nicht viel Kraft. Heute hast du eines gesagt, in einem Jahr weisst du schon nicht mehr, was du gesagt hast.
Man muss das unbedingt schriftlich machen - was geschrieben ist, ist geschrieben.
Spreche doch nochmal mit ihm und kläre ab warum er das Geld bis dahin wiederhaben will. ( Also z.B. größere Anschaffung oder ob es ihm nur um die Sicherheit geht das Geld wiederzusehen? )
Wenn es nur um die Sicherheit geht, könntet ihr einen Darlehnsvertrag schließen bei dem dann auch schriftlich die Rückzahlung geregelt ist. Und biete ihm doch z.B. 1% Zinsen seit Darlehnsgewährung an. ( Wäre weniger als das was du im Dispo zahlen müsstest )
Das habe ich alles gemacht - er will sich gar nichts anschaffen, er ist in Panik. Normal reden geht nicht mehr. Und ich versuche den Schaden zu begrenzen, den seine Panik bei mir anrichtet. Ich würde auch 10 % Zinsen zahlen, aber das ist ihm alles egal. Er will keine Zinsen, sondern sein Geld zurück, am besten sofort. Er will mir auch danach kein Geld mehr leihen, anderen dagegen schon.
Klingone, es liest sich etwas komisch. Du redest von einem Familienangehörigen, der dir ohne Zinsen eine größere Summe geliehen hat, wie von einem Fremden, den du gar nicht kennt. Und er ist wohl von dir auch nicht besonders angetan. Hat das bestimmte Gründe?
In deiner Sache ist es so, dass er wirklich Recht hat, die komplette Summe sofort zurück zu verlangen.
Das nächste Mal unterschreibe einen kleinen Vertrag, wo alles geregelt ist.
Es hat sich grade eine schnelle Umschuldungsmöglichkeit ergeben. Rechtlich kann man ein Darlehen ohne Rückzahlungsvereinbarung wohl mit 3 Monaten Frist komplett kündigen laut §488 Abs.3 BGB. In meinem Fall jetzt kein Problem mehr. Danke für Eure Antworten und Tips, denen ich mich anschließe.
Sie können aber oft auch ein variables Darlehen sofort umschulden. Oft spielt der beteiligte Gläubiger mit und ist auch mit einem Gelderhalt vor den 3 Monaten damit einverstanden.
Nun - die Eingangsfrage ist natürlich einfach beantwortet mit: Ja, aber ... ;-)
Es ist alles eine Frage der Beweisbarkeit. Und natürlich hat auch eine mündlicher Darlehnsvertrag Gültigkeit.
Dabei ist es natürlich unerheblich ob Familie oder Fremder.
Am Ende wird es - gerade in der Familie - darauf hinauslaufen (müssen), dass man sich irgendwie einigt. Wenn man jedoch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen will/muss hat jede Partei das Problem des Nachweises. Wobei ein Darlehn in sich schon eine Rückzahlung beinhaltet (es also kein Geschenk ist).
Da es sich aber nun mehr oder weniger positiv geklärt hat, viel Erfolg!
@guest, da muss man unterscheiden zwischen Kaufmann und kein Kaufmann.
Mein Anwalt sagt - und so war es auch in der Ausbildung - dass das Wort zwischen Kaufleuten auch gilt als Vertrag.
Sind keine Kaufleute darunter, also normal irgenwie, glaube ich persönlich nicht dass ein Darlehensvertrag mündlich vereinbart werden kann zwischen zwei Privatleuten.
Hallo! Ob unter Kaufleuten oder privat zu privat, das Schriftformerfordernis gibts bei Darlehnsvertrag nur für das Verbraucherdarlehen, also von Unternehmner an Verbraucher verliehenes Geld. Ansonsten ist die Tilgungsabrede keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Beweisbarkeit.