Mitsprache der WFA bei Umschuldung erstrangiges Darlehen

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  1. Avatar von idasb
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    Standard Mitsprache der WFA bei Umschuldung erstrangiges Darlehen

    Hallo,

    wie der Name des Threads vermuten lässt, wollte ich fragen ob und in welchem Umfang die WFA ( Wohnbauförderungsanstalt) Mitsprache Möglichkeit hat, wenn man das erstrangige Darlehen umschulden möchte ohne die Eingetragene Grundschuld zu erhöhen?

    Grüsse
    idasb

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Mitsprache der WFA bei Umschuldung erstrangiges Darlehen

    Die WFA wird in der Regel mitspielen wenn es keine neue Darlehnsaufnahme gibt.

  3. Avatar von idasb
    idasb ist offline
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    Standard AW: Mitsprache der WFA bei Umschuldung erstrangiges Darlehen

    Warum muss man die überhaupt fragen? Man ändert ja nichts an der vorrangigen Grundschuldeintragung im Grundbuch!

    Grüsse
    idasb

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Mitsprache der WFA bei Umschuldung erstrangiges Darlehen

    Hallo idasb,

    die Frage ist ob die Förderbank ihren Kredit mit einer Einmalvalutierungserklärung oder Rückgewährsansprüche hat absichern lassen.

    Ersteinmal will jeder Nachhranggläubiger sein ausgezahltes Geld im Wert steigern lassen, bzw. mehr Sichherheiten die Tilgung des Erstrangdarlehens erzielen. Entsprechend kann die Förderbank ein Mitspracherecht haben, denn getilgtes Geld im Vorrang ist wie beschrieben deren entstandene und stetig steigende Sicherheit.

    Freie - durch getilgtes Geld - Grundschuldteile des Vorranggläubigers muss du ja noch nicht mal neu valutieren lassen, sprich nur die Restschuld ablösen, wenn die freigewordene Grundsschuld aber nicht dem Nachhranggläubiger zugesprochen wird, sie also bei dem Erstranggläubiger verbleibt, dann könntest du irgendwann einmal neuvalutieren lassen, in dem du diese einer dritten Bank abtreten lässt und daran kann kein Nachranggläubiger Interesse haben.

    Es kommt also drauf an, wie der Nachhranggläubiger seine Grundschuld hat eintragen lassen und das musst du in Erfahung bringen oder aus der Grundschuldbestellung erlesen.

  5. Avatar von idasb
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    Standard AW: Mitsprache der WFA bei Umschuldung erstrangiges Darlehen

    Danke für die ausführliche Antwort. ich habe glaube ich verstanden wie du das meinst. Muss jetzt nur nochmal in den Unterlagen nachschauen wie es eingetragen worden ist.

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