Hilfe bei Bausparvertragsberatung

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  1. Avatar von rad2015
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    Standard Hilfe bei Bausparvertragsberatung

    Hallo Forumsmitglieder,

    bin ziemlich ratlos.
    Habe 2013 ein Haus gekauft und bei der Bausparkasse einen Vorfinanzierungskredit von 150.000.-/Laufzeit 6 Jahre mit einem Bausparvertrag über 150.000.- abgeschlossen. Nachdem sich meine Lebensumstände geändert haben, wollte ich nun den 150.000.- Bausparer gerne teilen, und zwar in einen 50.000.- und einen 100.000.-
    Den 50.000er könnte ich sofort auf 40% auffüllen, nach Auskunft des Beraters würde er dann zuteilungsreif, wenn der Kredit ausläuft. Da ich bis 2019 100000.- gespart habe, würde ich den Kredit dadurch auf 0.- fahren und nur noch den Bausparer von 50000.- abzahlen. So meine Theorie.

    Der Berater sagte mir, das würde nicht gehen.
    1. könne ich nicht ohne Einverständnis der Bausparkasse teilen, aber er(!) würde da gerne mal anfragen, ob die das machen.

    2. müsse ich, falls es ginge, einen neuen Vertrag abschließen (er würde sich darum bemühen, dass keine neuen Abschlussgebühren fällig wären)

    3. müsse ich bis mindestens 2019 weiter in den 100000er einzahlen.

    4. würde er mir das Ganze nicht empfehlen, ich solle doch gleich die 50% in die 150000.- einzahlen.

    zu 4: Würde ich das jetzt tun, wäre dieser Bausparer frühestens 2022 zuteilungsreif und ich hätte 2019 nicht mehr das Geld, um den Vorfinanzierungskredit zu vermindern oder auf 0.- zufahren.

    zu 1:Ich dachte, auf Antrag müsste die Bausparkasse eine Teilung zu meinen Gunsten bewilligen.

    zu 2: Eine Begründung, warum da ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss, habe ich auch auf Nachfrage nicht erhalten.

    zu 3: Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Ich habe noch einen Bausparvertrag über 40.000.- (wurde mir auch noch untergejubelt...Lehrgeld, der gerade ruht, d.h., da zahle ich gar nichts ein.
    Warum muss ich dann auf den 100.000.- was einzahlen, obwohl ich ihn wahrscheinlich gar nicht benötige?
    Meine Frage, warum ich dann nicht lieber den 40.000.- besparen kann und den 100.000.-ruhen lasse, bekam ich als Antwort, weil er eben aus der Teilung entstanden sei und daher damit zusammenhängt. Warum aber dann ein neuer Vertrag? Keine Antwort.

    Ehrlich gesagt, ich blick es nicht mehr!

    Hoffentlich waren meine Ausführungen nicht zu verworren und es kann mir jemand antworten oder mir sagen, an wen ich mich hilfesuchend wenden kann. Ich werde natürlich nicht (wieder) einfach irgendwas unterschreiben, was der Typ mir unterjubeln will.

    Übrigens: Habe auch schon bei der übergeordneten Stelle der Bausparkasse angerufen, aber leider keine Beratung oder Hilfe erhalten. Eher das Gegenteil. Mir wurde erst gesagt, meine Schilderung wäre verworren, mein Anliegen völlig daneben und ich solle mich wieder an den Berater wenden, dafür wäre der da. Meine Einwände, ich fühle mich nicht gut beraten, wurden damit abgetan, ich hätte keine Ahnung, also solle ich das befolgen, was man mir rät. Und tatsächlich kam auch der Satz: Lassen Sie doch alles so wie es ist, schließlich sind die Bauzinsen für den Vorfinanzierungskredit auch 2019 noch niedrig. Und unterm Strich müsse ich genauso viel an Zinsen zahlen, wenn ich das nach meinem Plan durchziehen würde.

    Danke für alle Antworten!

  2. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Hilfe bei Bausparvertragsberatung

    Vielleicht bringe ich Licht ins Dunkel

    Die Vorfinanzierung wie sie es nennen ist ein Konstantdarlehen- es werden nur Schuldzinsen gezahlt.
    Der Bausparer ist der Tilgungsanteil den Sie zahlen.
    Beide Verträge sind zusammenhängend- für das Konstantdarlehen ist der Bausparer die Sicherheit und wenn es klappt wie der Berater gerechnet hat , dann löst der Bausparkredit in Höhe von 150.000 das Konstantdarlehen in Höhe von 150.000 Euro ab. Der Kreditanteil beim Bausparvertrag ist dann nur noch die Differenz zwischen dem bereits darin angesparten Kapital und der kompletten Summe die zur Auszahlung kommt. Da beide Verträge offensichtlich zusammenhängend sind können Sie jetzt da nicht raus.

    Warum man Ihnen 2013 noch so etwas statt einem ganz normalen Gebäudedarlehen mit Zins und Tilgungsleistung verkauft hat, das liegt an der Beratung und den von Ihnen gewünschten Bausteinen für die Finanzierung.

    Der Vorteil an dem Bausparer wäre dann in der Darlehensphase zu sehen. Hier können Sie dann jederzeit aus dem Darlehen raus- voll tilgen oder auch mal eine größere Summe abzahlen. Damit würden sich die Kosten und die Laufzeit des Darlehens entsprechend verringern.

    Je nach Bausparkasse und Vertrag können Sie auch während der Ansparphase mehr Geld einzahlen. Damit haben Sie dann mehr mehr Kapital und das Darlehen welches daraus resultiert wäre geringer. Daher wäre der Rat des Beraters- alles was Sie haben in den 150.000 er BSV einzuzahlen nicht falsch. Denn damit erreichen Sie was Sie sich erhoffen. Zuteilung so schnell wie machbar und geringe Darlehensbelastung wenn die Ablösung des Konstantdarlehens erfolgt ist.

    Ganz am Rande: eine Zuteilung eines Bauspardarlehens ist frühestens 48 bis 51 Monate nach Beginn des Vertrages möglich. Dabei richtet sich die Zuteilung nicht nur nach der angesparten Summe, sondern auch nach der Regelmäßigkeit der Einzahlungen und interner Bewertungszahlen der Bausparkasse. Eine Auffüllung auf die geforderten 40 % wie bei Ihnen würde also keine Zuteilung zum jetzigen Zeitpunkt bewirken. Das Geld würden Sie lediglich dort parken und auf die Zuteilung müsste noch gewartet werden. Also nicht vor irgendwann in 2017 möglich, bei Beginn in 2013.

  3. Avatar von obelix
    obelix ist offline

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    Standard AW: Hilfe bei Bausparvertragsberatung

    Zitat Zitat von verschaukelt
    Ganz am Rande: eine Zuteilung eines Bauspardarlehens ist frühestens 48 bis 51 Monate nach Beginn des Vertrages möglich.
    woher nehmen Sie diese Aussage? Kennen Sie den genauen Tarif?

  4. Avatar von rad2015
    rad2015 ist offline
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    Standard AW: Hilfe bei Bausparvertragsberatung

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ganz verstehe ich das noch nicht.

    Bedeutet das, dass ich das das Vorfinanzierungsdarlehen, das ja 6 Jahre läuft, also 2019 zu Ende ist, gar nicht durch eine Einmalzahlung verringern kann?

    Das heißt doch dann, ich müsste die Summe von 150.000.- wieder finanzieren, also Zinsen ohne Tilgung zahlen. Und zwar solange bis der Bausparvertrag zuteilungsreif ist?

    Das war nicht so geplant. Ursprünglich wollte ich 2019 den vollen Kredit zurückzahlen, ohne den Bausparer verwenden zu müssen. Der Berater sagte beim Abschluss, dass das selbstverständlich möglich sei.

    Da sich meine Situation verändert hat, kann ich nur 100.000.- abzahlen, 50.000.-wollte ich dann eben über den Bausparer tilgen. Wenn das nicht geht, ist das ein ziemliches Draufzahlgeschäft.

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Hilfe bei Bausparvertragsberatung

    Im Kleingedruckten steht wann man mitunter einen Bausparvertrag mit 10 Jahren Sollzinsbindung frühestens durch Einmalzahlungen zur Zuteilung bringen kann. Beispielsweise nach 8 Jahren bei ein paar Varianten bei einer Bausparkasse möglich.
    Doch eine Einmalzahlung auf den Bausparvertrag um das Mindestsparguthaben zu erreichen wird nicht möglich sein.
    Einzahlungen auf den Bausparvertrag bedarfen der Zustimmung der Bausparkasse und diese wird dann eine so hohe Einmalzahlung garantiert ablehnen anzunehmen.

  6. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Hilfe bei Bausparvertragsberatung

    Zitat Zitat von rad2015
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ganz verstehe ich das noch nicht.

    Bedeutet das, dass ich das das Vorfinanzierungsdarlehen, das ja 6 Jahre läuft, also 2019 zu Ende ist, gar nicht durch eine Einmalzahlung verringern kann?

    Das heißt doch dann, ich müsste die Summe von 150.000.- wieder finanzieren, also Zinsen ohne Tilgung zahlen. Und zwar solange bis der Bausparvertrag zuteilungsreif ist?

    Das war nicht so geplant. Ursprünglich wollte ich 2019 den vollen Kredit zurückzahlen, ohne den Bausparer verwenden zu müssen. Der Berater sagte beim Abschluss, dass das selbstverständlich möglich sei.
    Nein, Sie müssen nicht wieder 150.000 Euro finanzieren in 2019. In 2019 wenn das Konstantdarlehen abgelöst wird- durch den Bausparvertrag- haben Sie nur noch die Differenz zwischen dem angesparten Kapital im Bausparvertrag und den 150.000 die das Konstantdarlehen ablösen.

    Bei Ihnen ist 40% der Anspargrad der erreicht werden muss, wie Sie geschrieben haben. Das wären dann 60.000 Euro Sparguthaben. Damit wären dann noch 90.000 Euro als Darlehenssumme, die abgezahlt werden müssen. Mit den Konditionen die Sie mit dem Abschluss des Bausparvertrages bereits vereinbart haben. Wie hoch Sie hier übersparen dürfen und wie hoch Sie tilgen dürfen in der Darlehensphase ist in ihren Verträgen vereinbart.

    Hat der Berater richtig gerechnet dann passt das so .

    Andere Variante- aber keine 100% Sicherheit da ich die Vereinbarungen bei Ihnen nicht kenne- Sie legen die 150.000 "bar" in 2019 auf den Tisch um damit das Konstantdarlehen abzulösen. Das Darlehen aus dem Bausparer nehmen Sie dann nicht ab-. Eigentlich haben Sie aber bereits 2013 den Darlehensvertrag über den Bausparkredit vereinbart. Daher ???? ob möglich.

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