kurz zu meiner Situation. Derzeit bin ich Student (über 25 Jahre) und von der Versicherungspflicht befreit, also privat versichert in einem studentischen Tarif. In Kürze werde ich meine ersten Job antreten, folglich das erste mal versicherungspflichtig. Ich werde bereits bei dieser Tätigkeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze knapp überschreiten.
Nach meiner bisherigen Recherche ist es mir auf Grund meines bisherigen Status als nicht versicherungspflichtiger Student möglich, mich sowohl für eine gesetzliche Krankenversicherung als auch für eine private Krankenversicherung zu entscheiden bzw. dort zu bleiben. Bei einem eventuellen Austritt aus meiner aktuellen privaten Krankenversicherung ist dabei auch keine Kündigungsfrist einzuhalten. Falls bei diesen Überlegungen bereits ein Fehler aufgetreten ist, bitte ich hier bereits um Erläuterungen.
Beim folgenden Sachverhalt habe ich jedoch nur auseinandergehende Aussagen erhalten. Da ich ja bei meinem jetzigen privaten Krankenversicherer zwangsläufig den Tarif wechseln muss, wäre es mir auch möglich, einen anderen privaten Versicherer zu wählen ohne die Kündigungsfristen zu berücksichtigen? Wie es ja beim Wechsel PKV-GKV wäre? Gerne auch mit Quellenangaben.
studentischer Tarif ist nicht gleichbedeutend mit schlechter Tarifauswahl. Sie haben eine ganz normale PKV - jedoch mit einem ermäßigten Beitrag, welcher automatisch nach Ende des Studiums dann mit dem vollen Beitrag zu buche schlägt.
Sie können ihren Tarif behalten, innerhalb des Unternehmens einen höherwertigen Tarif wählen oder einen anderen Versicherer wählen. Bleibt ganz Ihnen überlassen. Nach Ende des Studiums haben sie ein Sonderkündigungsrecht bei ihrem derzeitigen Versicherer.
Bevor sie sich entscheiden, lassen Sie sich ausführlich beraten- nicht nur von einem Berater.
Setzen Sie sich selbst eine Proritätenliste welche Absicherung sie sich wünschen.
Achten Sie darauf, ob es die Möglichkeit gibt den Tarif noch einmal zu wechseln - ohne große Schwierigkeiten .
Und denken Sie daran- billig- heißt in der Regel es kommen Überraschungen auf Sie zu. Wenn ein Versicherer deutich günstigere Schnäppchen anbietet kommt das dicke Ende oftmals in Form von saftigen Beitragsanpassungen oder aber äußerst eingeschränkten Leistungen wie z.B. Leistungsstaffeln im Bereich Zahnersatz (hier unbedingt das Kleingedruckte erklären und beispielhaft berechnen lassen). Einen Tarif mit dem Hinweis, erstmal zum Hausarzt beim Schnupfen oder vorangig Generika halte ich jedoch für unbedenklich.
Hohe Selbstbeteiligungen sind meiner Meinung nach auch bedenklich- wenn es mal eng wird haben Sie vielleicht nicht ausreichend Reserve um erstmal in Vorleistung zu gehen. Nehmen sie lieber die Beitragsrückerstattung die durch geringe oder besser noch gar keine SB höher ausfällt und packen Sie diese in die Vorsorge als eiserne Reserve. Da bei Ihnen der Arbeitgeber seinen Beitrag dazu gibt können Sie sich sehr hochwertig versichern. Die Beitragsrückerstattung gehört Ihnen allein. Genau so wie eventuelle Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten und regelmäßige Vorsorge
Auf welcher Grundlage beruht denn dieses Sonderkündigungsrecht, ich konnte weder in den AGBs des Versicherers noch Rund um § 6 des SGB etwas finden?! Muss diese Kündigung denn spätestens bis zum Arbeitseintritt erfolgen oder geht das auch rückwirkend?
Ganz klar, meine jetzige Versicherung ist nicht schlecht, ich bin aktuell bei der Debeka um etwas konkreter zu werden. Allerdings sollte ich, wenn mir schon nach Ende des Studiums die Optionen
weiterhin im selben Tarif bei erhöhtem Beitrag bleiben bzw. Tarif höherwertig wechseln
zu einem anderen privaten Versicherer wechseln
in die gesetzliche Versicherung wechseln
offen stehen, auch alle in Betracht ziehen. Wobei die Option mich gesetzlich versichern zu lassen nur rein hypothetisch aufgeführt ist und in meiner Situation momentan eigentlich keinen Sinn macht.
Allerdings kann ich meine Artzbesuche in den letzten fünf Jahren an einer Hand abzählen, daher versuche ich eine Möglichkeit zu finden, die vielleicht nach Berücksichtigung von BRE in Kombinationen mit Selbstbeteiligung und anderen monatlichen Beiträgen im Gegensatz zu meinem jetzigen Beitrag im Endeffekt günstiger ist.
das hängt von dem Tarif ab, in dem Sie aktuell versichert sind.
Nehmen wir einfach mal an, es ist der PSKV (=Private Studentische Kranken Versicherung) - hier sind die meisten Studenten versichert.
Dort heisst es in Teil I der allgemeinen Versicherungsbedingungen:
Versicherungsfähig sind die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschriebenen Studentinnen und Studenten ohne Berufsausübung.
D.h. im Klartext: Bereits mit Exmatrikulation entfällt die Möglichkeit, sich in diesem Tarif weiter zu versichern (was sowieso nur eingeschränkt zu empfehlen wäre)
Somit scheidet diese Option aus. Der Versicherer MUSS Ihnen ohne erneute Gesundheitsprüfung den Wechsel in einen anderen Tarif des gleichen Unternehmens anbieten, er wird Ihnen also eines oder mehrere Angebote machen. Er kann Sie allerdings nicht zwingen, dieses Angebot anzunehmen: Die Versicherung endet. Eine (wie auch immer geartete "Zwangsumstellung" gibt es nicht).
Anders schaut es dagegen aus, wenn nicht der PSKV zugrunde liegt, sondern einen anderer, evtl. abgespeckter Tarif. Dort wären dann die regulären Kündigungsfristen einzuhalten.
pragmatischer Vorschlag zur Vorgehensweise:
- GKV oder PKV ? grundsätzliche Überlegungen, Familienplanung, Arbeitsmarkt, Perspektiven etc.
- falls PKV: Was gibt es auf dem Markt, Leistungsumfang, Einsteigertarife, was davon will ich haben?
- bietet das ein Tarif meiner aktuellen Gesellschaft?
- lässt der aktuelle Gesundheitszustand eine problemlose Versicherung bei der Gesellschaft meiner Wahl zu?
- falls Ja -> machen
- falls nein -> bei aktueller Gesellschaft bleiben
Viel Erfolg!
Ach ja: BRE ist ein denkbar schlecht geeignetes Selektionskriterium, da i.d.R. eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung gezahlt wird, die NICHT Bestandteil der AVB ist, d.h. morgen auch (ganz) entfallen kann!
kurz zu meiner Situation. Derzeit bin ich Student (über 25 Jahre) und von der Versicherungspflicht befreit, also privat versichert in einem studentischen Tarif. In Kürze werde ich meine ersten Job antreten, folglich das erste mal versicherungspflichtig. Ich werde bereits bei dieser Tätigkeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze knapp überschreiten.
Nach meiner bisherigen Recherche ist es mir auf Grund meines bisherigen Status als nicht versicherungspflichtiger Student möglich, mich sowohl für eine gesetzliche Krankenversicherung als auch für eine private Krankenversicherung zu entscheiden bzw. dort zu bleiben. Bei einem eventuellen Austritt aus meiner aktuellen privaten Krankenversicherung ist dabei auch keine Kündigungsfrist einzuhalten. Falls bei diesen Überlegungen bereits ein Fehler aufgetreten ist, bitte ich hier bereits um Erläuterungen.
Ich hatte ein ähnliches Problem -bei der Debeka privat versichert, seit 26. Geburtstag im Studenten-Tarif, Jobangebot vor Ende des Studiums, ich dachte zuerst ich könnte gar nicht während des Studiums aus der privaten raus, mir wurde dann aber von den Gesetzlichen versichert, dass es bei Beschäftigung möglich sei, da diese als vorrangig eingestuft wird.
Allerdings habe ich die Information bekommen, dass ich bei Annahme des Jobs, NICHT weiter privat versichert bleiben könne....
Im Endeffekt hatte ich mich dann (aus verschiedenen Gründen) gegen den Job entschieden.....