nach endloser Recherche habe ich noch immer keine genaue Aussage gefunden, ob bei einer Bausparsofortfinanzierung ein "verbundenes Geschäft" vorliegt.
Vielleicht könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen oder mir Hinweise dazu liefern, falls ich etwas überlesen hätte.
Zum Fall:
Abschluß einer Bausparsofortfinanzierung im Juli 2009.
Bausparsumme: 120.000 €
Darlehen: 120.000 €
Von dem Darlehen wurden 20.000 € zur Ablösung den Auffüllkredit verwendet. Also auf den Bausparvertrag einbezahlt. Eine Restschuldversicherung liegt nicht vor.
Liegt hier nun ein "verbundenes Geschäft" vor und wenn ja, muss dies explizit in der Widderrufsbelehrung festgehalten sein?
AW: Widerrufsbelehrung bei Bausparsofortfinanzierung
Hallo Eugh,
entweder überlese ich ständig meinen oben geschilderten Fall oder ich finde ihn nicht . Bei verbundenen Geschäften geht es ja meistens um RV.
Der Link zu FIS Money Advice - All Archives bei post # 203 in "widerrufsbelehrung unwirksam" (darf leider noch keine Links posten) macht mich leider auch nicht schlauer. Es geht aus diesem Fall nicht hervor, ob auch Geld vom Kredit zur Befüllung des BV verwendet wurden. Weiter im Text ist auch immer nur von Zwischenfinanzierung und nicht von einer Vorfinanzierung zu lesen.
AW: Widerrufsbelehrung bei Bausparsofortfinanzierung
Beschreibe Dein Anliegen doch einmal bei "Widerrufsbelehrung unwirksam?" und kopiere dort (anonymisiert, falls als Scan möglich) auch die WRB(en) ein. Ich bin sicher, dass dort jemand weiterhelfen kann.
Ansonsten könntest Du Deine Frage auch noch bei test.de unter den Kommentaren stellen.
AW: Widerrufsbelehrung bei Bausparsofortfinanzierung
Zitat von Arche
Hallo,
nach endloser Recherche habe ich noch immer keine genaue Aussage gefunden, ob bei einer Bausparsofortfinanzierung ein "verbundenes Geschäft" vorliegt.
Vielleicht könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen oder mir Hinweise dazu liefern, falls ich etwas überlesen hätte.
Zum Fall:
Abschluß einer Bausparsofortfinanzierung im Juli 2009.
Bausparsumme: 120.000 €
Darlehen: 120.000 €
Von dem Darlehen wurden 20.000 € zur Ablösung den Auffüllkredit verwendet. Also auf den Bausparvertrag einbezahlt. Eine Restschuldversicherung liegt nicht vor.
Liegt hier nun ein "verbundenes Geschäft" vor und wenn ja, muss dies explizit in der Widderrufsbelehrung festgehalten sein?
Freue mich auf Eure Meinung!
Hi
Schau dir meine Beiträge im Thread Widerrufsjoker Erfahrungen und das von mir zitierte bgh Urteil.
Dein Fall könnte aber wegen der teilZahlung des Darlehens in d Bausparvertrag anders sein u damit ein verbundenes Geschäft !!
AW: Widerrufsbelehrung bei Bausparsofortfinanzierung
Hallo,
nach endloser Recherche habe ich noch immer keine genaue Aussage gefunden, ob bei einer Bausparsofortfinanzierung ein "verbundenes Geschäft" vorliegt.
Vielleicht könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen oder mir Hinweise dazu liefern, falls ich etwas überlesen hätte.
Hallo @arche,
ich habe meinen Anwalt auch auf diese frage aufmerksam machen wollen, er hat mmir darauf Folgendes geantwortet:
"Es ist so, dass es sich nach herrschender und auch in meinen Augen richtiger Auffassung nicht um verbundene Geschäfte handelt, insbesondere deshalb, weil die monatlichen Leistungen in den Bausparvertag nicht aus dem Darlehen erfolgen. Der Bausparvertrag bleibt daher außen vor. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist und der Bausparvertrag nicht mehr als Sicherheit dient, können Sie diesen kündigen und sich die bereits eingezahlte Bausparsumme auszahlen lassen."
AW: Widerrufsbelehrung bei Bausparsofortfinanzierung
Was anderes kann es aber sein, wenn aus dem Vorausdarlehen eine mitfinanzierte Teilsumme in den BSV als Sofortauffüllung geht und dieser BSV dann logischerweise an die Bank abgeteten wird.
Mal ganz davon zu schweigen dass man soetwas mal gezeichnet hat!
AW: Widerrufsbelehrung bei Bausparsofortfinanzierung
Hallo und Danke für die Rückmeldungen!
unsere Gerichtsverhandlung ist mittlerweile Geschichte und der Richter war ebenfalls der Meinung, dass dies kein verbundener Vertrag ist, obwohl ein Teil der Darlehenssumme in den Kredit einbezahlt wurde.
Der Fall ging leider verloren, auch weil unser Vertragsabschluß in die Zeit fiel, in der die gesetzlichen Vorgaben ständig geändert wurden. Bei der Entscheidung war somit u. a. auch noch entscheidend, wann der Vertrag uns vorlag ... um das hier aber wiederzugeben, fehlt aber der Platz. Andere Punkte wurden ebenfalls nicht zugelassen, wie z. B. das nur ein Postfach anstatt einer ladungsfähigen Postadresse angegeben war, interessierte den Richter nicht!
Allen, die es weiterhin probieren, solange es noch möglich ist: ALLES GUTE - der Kampf ist nicht einfach und es erfordert grundsätzlich Mut, sich gegen eine Bank zu stellen!
AW: Widerrufsbelehrung bei Bausparsofortfinanzierung
Nein, einfach nur der richtige Anwalt, bestenfalls mit Rechtschutz oder diesem überhaupt, eine realistische Einschätzung zu dem wie man den WRJ einsetzen kann, eine gesunde Einstellung zu dem was an Vorteilen entstehen soll und natürlich auch - so traurig das ist - Glück mit dem Gerichtsstand und dem Richter.
Wie war denn ihr Urteil? Gegen welche Bank an welchem Gerichtsstand?
AW: Widerrufsbelehrung bei Bausparsofortfinanzierung
Zitat von Arche
Hallo und Danke für die Rückmeldungen!
unsere Gerichtsverhandlung ist mittlerweile Geschichte und der Richter war ebenfalls der Meinung, dass dies kein verbundener Vertrag ist, obwohl ein Teil der Darlehenssumme in den Kredit einbezahlt wurde.
Der Fall ging leider verloren, auch weil unser Vertragsabschluß in die Zeit fiel, in der die gesetzlichen Vorgaben ständig geändert wurden. Bei der Entscheidung war somit u. a. auch noch entscheidend, wann der Vertrag uns vorlag ... um das hier aber wiederzugeben, fehlt aber der Platz. Andere Punkte wurden ebenfalls nicht zugelassen, wie z. B. das nur ein Postfach anstatt einer ladungsfähigen Postadresse angegeben war, interessierte den Richter nicht!
Allen, die es weiterhin probieren, solange es noch möglich ist: ALLES GUTE - der Kampf ist nicht einfach und es erfordert grundsätzlich Mut, sich gegen eine Bank zu stellen!
hast du das urteil zum posten?
keine berufung?
zum postfach hat doch gerade das olg celle positiv für dn entschieden.