Kann der Bürge für einen Autokredit aus dem Vertrag aussteigen

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  1. Avatar von Nanno
    Nanno

    Frage Kann der Bürge für einen Autokredit aus dem Vertrag aussteigen

    Mein bester Freund hat für seine damalige Freundin bei der Bank gebürgt, als sie sich ein neues Auto gekauft hat und dafür einen Kredit aufgenommen hat. Das Auto hat inzwischen sicher keinen wahnsinnig hohen Wert mehr und die beiden haben sich auch schon vor einer geraumen Zeit getrennt. Sollte die Tilgung jetzt irgendwann nicht mehr erbracht werden, reicht das Auto ja als Gegenwert sicher nicht mehr aus und mein Freund müsste als Bürge ran. Das möchte er gerne vermeiden und würde deshalb am liebsten aus dem Bürgschaftsvertrag aussteigen. Ist das generell möglich und wenn ja, was muss er genau tun?
    Die Kommunikation mit der Ex-Freundin funktioniert nämlich auch nicht besonders...

  2. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Kann der Bürge für einen Autokredit aus dem Vertrag aussteigen

    Kurz und knapp: Nein.

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Kann der Bürge für einen Autokredit aus dem Vertrag aussteigen

    Sehe ich anderst.
    Die finanzierende Bank kann eine neue Bonitätsprüfung machen und wenn das Einkommen der Freundin nun ausreicht für die Kreditbedienung sollte einer Schuldhaftentlassung nichts im Wege stehen.
    Also mit offenen Karten bezüglich des Einkommens mit der kreditgebenden Bank reden.

  4. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Kann der Bürge für einen Autokredit aus dem Vertrag aussteigen

    Warum in aller Welt sollte die Bank freiwillig auf einen Bürgen verzichten? Was genau hätte die Bank davon, außer einem Nachteil?

  5. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Kann der Bürge für einen Autokredit aus dem Vertrag aussteigen

    Zitat Zitat von Daukind
    Warum in aller Welt sollte die Bank freiwillig auf einen Bürgen verzichten? Was genau hätte die Bank davon, außer einem Nachteil?
    Bankkaufmann hat mit der Aussage schon recht. Meist ist das aber verbunden mit einer neuen Finanzierung die auf Grund des Wegfalls der Sicherheit (Bürge) meist mit höheren Zinsen verbunden ist.

    Dazu kommt, dass der Bürge das nicht entscheiden kann. Wenn kann nur der Kreditnehmer diese Anfrage (ggf. Umschuldung) in Auftrag geben.

    Der Bürge hat gar nichts zu melden und kein Mitbestimmungsrecht... Er haftet und zahlt im Ausfall... Nicht mehr und nicht weniger.

    Deswegen sollte man sich so etwas auch vorher überlegen.

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