Ich besitze Wertpapiere (SEB Immolnvest 980230 / DE0009802306, Bestand 18 ST, 602,28 € Kurswert). Der Fonds befindet sich in Auflösung.
2013 schrieb mir die Trgo-Bank dazu: "Ihre Fondsanteile können wir nicht verkaufen, da die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt ist und der Fond bis 30.04.2017 abgewickelt wird.
Wenn Sie trotz Kursverlusten den Verkauf an der Börse wünschen, wenden Sie sich bitte an uns.
Sie können auch eine Übertragung veranlassen."
Was soll ich Eurer Meinung nach am Besten machen ?
Abwarten. Mit einem Verkauf würden die Verluste realisiert.
Die Hoffnung stirbt zuletzt oder was ?
Über die Börse verkaufen, geht zwar nur mit Abschlag aber trotzdem.
Da wird es noch die ein oder andere Ausschüttung aus den Erlösen der verkauften Immobilien geben (so wie die 2,80 Euro zum 08.05.15) aber m.E. ist die Vorstellung das man auch nur ansatzweise den Nettoinventarwert heraus bekommt, völlig unrealistisch.
Verluste wird man bei diesem Fonds leider in jedem Fall in Kauf nehmen müssen. Welche Variante nun zu den geringeren Verlusten führen wird will ich nicht beurteilen.
Insgesamt gesehen finde ich persönlich jedoch, dass das Fondsmanagement bei der Auflösung bis hier hin eine sehr gute Arbeit geleistet hat. Aktuell haben sie eine ordentliche Vermietungsquote und glücklicherweise nun auch nicht nur noch "Schrott-Immobilien" übrig, die sie in den letzten zwei Jahren irgendwie veräußern müssen. Keine gute Situation, aber ich denke, dass es bis hier hin noch schlimmer hätte kommen können.
"Mitte März hatte die schwedische Konzernmutter SEB überraschend vermeldet, dass sie ihre deutsche Tochter SEB Asset Management AG an den interantional tätigen Immobiliendienstleister Savills verkauft."
War das nicht so, daß die Muttergesellschaft für die "vermutlich zu hohen" Wertansätze des Fonds nach Ende der gesetzlichen Auflösungsfrist haftet?
Immerhin sind ja schon 9% des Vermögens veräußert worden. Das ist ja auch eine wirklich Klasse Leistung seit 2009!
War das nicht so, daß die Muttergesellschaft für die "vermutlich zu hohen" Wertansätze des Fonds nach Ende der gesetzlichen Auflösungsfrist haftet?
Eine gesetzliche Auflösungsfrist gibt es nicht. Es erfolgte damals eine individuelle Vereinbarung mit der Bafin, bis zu welchem Stichtag die komplette Auflösung erfolgt sein soll.
Die schwedische Muttergesellschaft hat hiermit relativ wenig zu tun. Warum sollte sie also wegen den benannten zu hohen Wertansätzen haftbar gemacht werden können? Schließlich stammen diese Bewertungen ja nicht von ihnen.
Zitat von florianmeier
Immerhin sind ja schon 9% des Vermögens veräußert worden. Das ist ja auch eine wirklich Klasse Leistung seit 2009!
Auch diese Aussage verstehe ich nicht wirklich von ihnen. 2009 war der Fonds noch gar nicht in der Auflösung.
"Gelingt der Verkauf der Immobilien-Investments bis Ende April 2017 nicht vollständig, wird die Depotbank des Fonds, die SEB AG, diese Aufgabe zu Ende führen, die Verbindlichkeiten begleichen und den verbleibenden Erlös an die Anleger auszahlen. Der einzelne Anleger erhält dabei seinen anteiligen Liquidationserlös unbeeinflusst davon, wie viele Anteile ein anderer Anleger wie beispielsweise die Burlington bis zu diesem Zeitpunkt erworben hat. "
"Gelingt der Verkauf der Immobilien-Investments bis Ende April 2017 nicht vollständig, wird die Depotbank des Fonds, die SEB AG, diese Aufgabe zu Ende führen, die Verbindlichkeiten begleichen und den verbleibenden Erlös an die Anleger auszahlen. Der einzelne Anleger erhält dabei seinen anteiligen Liquidationserlös unbeeinflusst davon, wie viele Anteile ein anderer Anleger wie beispielsweise die Burlington bis zu diesem Zeitpunkt erworben hat. "
Wie ist das zu verstehen?
Das ist ein Teil der Vereinbarung, die mit der Bafin getroffen wurde. Es wäre ja fahrlässig, wenn es nicht einen Plan B geben würde, falls die komplette Auflösung bis April 2017 nicht erfolgt ist.