ich möchte ein Grundstück kaufen und mir von drei Freunden Geld dafür leihen. Alle drei vertrauen mir und glauben mir auch, dass die komplette Summe mehrfach aus meinem Vermögen zurück gezahlt werden kann. Darlehensvertrag machen wir natürlich. Wir wollen uns aber auch dann sicher sein, dass sie ihr Geld zurück bekommen, wenn mir etwas passiert. Im Allgemeinen ein klassischer Fall für eine Grundschuld. Die Frage ist: geht es nicht auch billiger, unkomplizierter, ohne den später gebrauchten ersten Platz für die Bank zu blockieren und trotzdem für die Darlehensgeber sicher, dass sie im worst case nicht leer ausgehen?
das Vermögen besteht aus Grundstücken, Wald vor allem. Da fehlt mir die Erfahrung, kann man den verpfänden ohne Grundschuldbestellung bzw. wie würde das konkret ablaufen?
Ich denke, der Eintrag einer Grundschuld ist quasi ein verpfändetes Grundstück. Und da mir das zu teuer ist, werde ich es anders machen.
In mein Testament will ich einen Passus einfügen, dass als erstes aus dem Vermögen neben den Bank- auch und auf jeden Fall die Privatdarlehen beglichen werden müssen. Dazu eine neue Vermögensaufstellung und das neue Testament handschriftlich an den Vollstrecker geschickt, sowie ihn auch mündlich in Kenntnis gesetzt. Dann schicke ich den Gläubigern auch den Passus und stelle den Kontakt zum Vollstrecker her, so dass sie es sich bestätigen lassen können. In dem Fall, dass mir etwas zustößt, müßte dadurch die Sicherheit der Gläubiger wasserdicht sein. Wenn dieser Weg einem Gläubiger nicht ausreicht, geht es halt nicht ohne Grundschuldeintrag.
Ich hatte vorher gedacht, dass man auch irgendetwas ausstellen könnte, das sicherer ist als ein einfacher Darlehensvertrag, einen Wechsel oder so. Die entsprechenden Wikipedia-Einträge verstehe ich nicht, aber es hört sich nicht wirklich passend an.
Das Testament stellt keine Sicherheit dar. Es erwähnt lediglich den Sachverhalt, der sich eh aus dem Darlehensvertrag ergibt. Wenn du keine anderen Sachwerte hast, die man verpfänden kann, Wertpapiere z. B, dann bleibt nur die Grundschuld. Da Banken in aller Regel aber nicht in den Nachrang wollen, könntest du bereits bei der Bestellung der Grundschuld für deine Freunde einer noch zu bestellenden Grundschuld für die Bank bis zum Betrag X den Vorrang einräumen.
Damit wäre die Bank zufrieden und deine Freunde gesichert.
Super. Den Gläubigern reicht es auch ohne Grundschuld und ich will nicht unnötig Geld zahlen und Aufwand treiben. Im Testament erwähne ich es sowieso. Aber der Thread und Eure Meinungen sind für mich und sie wichtig. Danke Euch.