ich habe mich neu hier angemeldet, möchte mich kurz vorstellen und vielleicht kann der eine oder andere mich bei dem o. g. Thema unterstützen. Sobald ich das Thema für mich eingestuft habe werde ich vermutlich das Forum auch wieder verlassen - da ich mich eigentlich nicht mit Finanz/Vorsorgethemen auseinandersetzen möchte und es mir am liebsten ist einen Vertrag abzuschließen - den dann in eine Kiste zu legen und am besten (in diesem Fall) keinen gebrauch davon zu machen. Daher schon mal an dieser Stelle herzlichen Dank an alle die diesen Beitrag lesen und vielleicht eine Meinung äußern. Danke.
Also kurzer Abriss zu meiner Person:
- 39 Jahre alt männlich
- 1 Kind
- gute/bis sehr gute Einkommensverhältnisse
- ledig
Das Thema beschäftigt mich, da ich selbst "Elternunternhaltspflichtig" bin. Bedeutet das gesetzliche Pflegegeld meiner Eltern reicht nicht aus um die Kosten zu decken - Vermögen ist aufgebraucht - und somit greift der Staat nach den Kindern.
Lange Geschichte kurz gemacht - das möchte ich meinem Kind wenn möglich ersparen.
Ich möchte also meinem Kind wenn möglich nicht auf der Tasche liegen. Im Ernstfall wäre mögliches (mein) Vermögen auch recht schnell aufgebraucht.
Also konkrete Frage/n:
- macht es jetzt in dieser Situation Sinn eine Zusatzpflegeversichung für mich abzuschließen?
- Könnt Ihr Tarife empfehlen?
- Wie hoch sollte der mtl. Beitrag angesetzt werden um im Ernstfall wenigsten halbwegs abgesichert zu sein.
@Moderator: Falls das Thema an der falschen Stelle ist bitte verschieben.
Ich hoffe man kann meine Fragen überhaupt halbwegs beantworten - ich weiß das man vermutlich über die Sache an sich unendlich viel Diskutieren kann - das möchte ich jedoch möglichst nicht.
Sinn oder nicht Sinn... Wer hat die Glaskugel und weiß was in Zukunft noch passieren wird ?
Grundsätzlich können Sie zwischen Tagegeldtarifen (reiner Risikobeitrag) und Renten (Risiko und Sparbeitrag)mit teilweise der Möglichkeit der Rückzahlung bei Nichtgebrauch wählen.
Der Vorteil der Rentenabsicherung liegt in der vorab festgelegten Beitragsdauer- die Absicherung ist mit dem Renteneintritt bezahlt.
Bei Tagegeldern zahlt man bis zum Eintritt des Versicherungsfalles oder bis ans Lebensende- was oftmals dann bei Rentenbezug zu Schwierigkeiten führen kann.
In Ihrem Alter wäre aber auch die Möglichkeit gegeben in Aktien/Fonds usw ..einen Betrag anzulegen und die Chance zu nutzen hierüber mehr Gewinn zu erwirtschaften um Kapital für den Fall der Fälle zur Verfügung zu haben. Allerdings würde es nicht helfen, wenn sie in kurzer Zeit bereits Pflegefall werden.
Auf Grund des Alters sind die Beiträge nicht so hoch,allerdings summieren sich die Beiträge im Laufe der Jahre erheblich-
Mal grobes Beispiel.
Für eine Rente in Höhe von 1000 Euro maximal pro Monat und einer Beitragszahldauer bis zum 65. Lebensjahr wären monatlich ca. 90 Euro fällig- wären dann 28.000 Euro ca. die sie bezahlt haben.
Ein Pflegetageld kann je nach Grad der Pflegebedürftigkeit individuell ausgehandelt werden. Auch für die Pflegestufe null- Demenz. Hier wird seitens der staatlichen Absicherung am wenigsten geleistet, der Pflegeaufwand ist jedoch oftmals erheblich- weil man einen an Demenz erkrankten eigentlich 24 Stunden beaufsichtigen sollte- auch wenn er sich das Brot noch selbst schmieren kann.
Was mir viel wichtiger wäre, wäre wohl erstmal die Arbeitskraft in Form von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsabsicherung in ausreichender Höhe.
Wenn dann noch was übrig ist kann man überlegen- ich tendiere mittlerweile jedoch eher zu einem kleinen finanziellen Polster statt zu Versicherungen für solche Fälle.
Was mir viel wichtiger wäre, wäre wohl erstmal die Arbeitskraft in Form von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsabsicherung in ausreichender Höhe.
Dieser Teil ist meiner Ansicht soweit abgedeckt.
Ich neige derzeit zu "Pflege-Bahr" um zumindest einen kleinen Teil im Ernstfall abzudecken über diesen Weg. Ich denke die Wartezeit von 5 Jahren sollte in meinem Alter noch nicht so das Problem sein.
Nun erhält diese Absicherung nicht gerade die besten Bewertungen was man so liest.
Von den Bewertungen würde ich mich nicht dermaßen abschrecken lassen...
Pflege Bahr ist nichts anderes als Riester nur für einen anderen Versicherungsfall.
Und egal ob Sie nun Pflgegetagegeld, Pflegerente oder Pflege Bahr nehmen. Es sind immer Versicherungen beteiligt, die natürlich einen Teil als "Verdienst" von Ihren Beiträgen abhaben wollen.
Ich war lange Zeit Fan von Pflegerente- mittlerweile bin ich mir nicht mehr so sicher. Wobei mir die Möglichkeit der Begrenzung der Beitragszahldauer und auch die Möglichkeit die Überschüsse als Geldleistung ausgezahlt zu bekommen immer als attraktiver als reine Risikobeiträge bis ans Lebensende zu zahlen erschien.
Pflege Bahr ist nichts anderes als Riester nur für einen anderen Versicherungsfall.
Nur im Sinne der staatlichen Vorsorgeförderung.Die Bedingungen regulärer Pflegetagegeldtarife unterscheiden sich deutlich von denen der geförderten Tarife.Da muss man schon schauen,ob man für die geringe Förderung deutlich leistungsschwächere Verträge haben möchte.Pflege-Bahr ist aus meiner Sicht in erster Linie geeignet und konzipiert für diejenigen,denen ein regulärer tarif verschlossen bleibt.
Ich neige derzeit zu "Pflege-Bahr" um zumindest einen kleinen Teil im Ernstfall abzudecken über diesen Weg. Ich denke die Wartezeit von 5 Jahren sollte in meinem Alter noch nicht so das Problem sein.
Unabhängig von der persönlichen Neigung:Nicht jeder geförderte Tarif sieht eine tarifliche Wartezeit vor.
...Pflege-Bahr ist aus meiner Sicht in erster Linie geeignet und konzipiert für diejenigen,denen ein regulärer tarif verschlossen bleibt.
Damit meinst du konkret das in dieser Variante keinem Antragsteller der Zugang zu dieser Vorsorge verwehrt bleibt? So richtig ? Oder hinsichtlich der mtl. Beitragshöhe?
Unabhängig von der persönlichen Neigung:Nicht jeder geförderte Tarif sieht eine tarifliche Wartezeit vor.
Das ist sehr interessant - weil ich diese bisher nicht gefunden habe. Stehe aber auch mit dem Thema recht am Anfang meiner "Analyse". Kannst du diese benennen?
@verschaukelt:
Wobei mir die Möglichkeit der Begrenzung der Beitragszahldauer und auch die Möglichkeit die Überschüsse als Geldleistung ausgezahlt zu bekommen immer als attraktiver als reine Risikobeiträge bis ans Lebensende zu zahlen erschien.
Das heißt du hast dich damit auch befasst und würdest von "Pflege-Bahr" eher abraten - weil die Beiträge mit Gewissheit nicht mehr retour kommen?
Damit meinst du konkret das in dieser Variante keinem Antragsteller der Zugang zu dieser Vorsorge verwehrt bleibt? So richtig ? Oder hinsichtlich der mtl. Beitragshöhe?
Ersteres.Bezüglich der Beitragsentwicklung ist eher davon auszugehen,dass die Beiträge für geförderte Tarife aufgrund des Annahmezwnages für die Versicherer schwieriger zu kalkulieren sind als bei ungeförderten Tarifen,da die Versicherer keine Risikoselektion vornehmen können.Es ist keineswegs sicher,dass sie trotz Förderung dauerhaft weniger zahlen,sicher ist nur,dass sie überhaupt einen Vertrag abschließen können.Und da sie dann in einem Versichertenkollektiv sind,dass jeden aufnehmen muss,ist es aus meiner Sicht absehbar,dass die Beiträge für geförderte Tarife stärker steigen.
Das ist sehr interessant - weil ich diese bisher nicht gefunden habe. Stehe aber auch mit dem Thema recht am Anfang meiner "Analyse". Kannst du diese benennen?
Das ist sehr interessant - weil ich diese bisher nicht gefunden habe. Stehe aber auch mit dem Thema recht am Anfang meiner "Analyse". Kannst du diese benennen?
Sorry,mein Fehler.Ich habe den Zusatz "bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit" unterschlagen.Das wären bspw. Allianz,Debeka,Central,Deutscher Ring...aber auch einige andere.Darüberhinaus wäre es eine mögliche Option,über eine vereinfachte Gesundheitsprüfung die Wartezeit zu umgehen.
Das heißt du hast dich damit auch befasst und würdest von "Pflege-Bahr" eher abraten - weil die Beiträge mit Gewissheit nicht mehr retour kommen?
Das haben Pflegetagegeldtarife generell gemein,da es sich um eine reine Risikoversicherung handelt,die entsprechend kalkuliert wird,ähnlich einer Risikolebensversicherung.Das betrifft sowohl geförderte als auch ungeförderte Tarife.