wir möchten unser Immobilien-Darlehen (Beginn Q4/2009) schnellstmöglich tilgen und nach Möglichkeit einen voll besparten Rieser-BSV in die Finanzierung integrieren.
Unsere Vorstellung:
- keine Inanspruchnahme des Riester-Darlehens, da wir das eigentliche Bankdarlehen bereits in ca. 3,5 Jahren getilgt haben möchten und zudem die aktuellen Zinsen wesentlich günstiger wären
- Reduzierung des Riester-BSV, sodass das Guthaben noch in 2015 ausbezahlt wird
- mit dem ausbezahlten Riester-Guthaben sollen noch zusätzlich im __???__ 2015 und Januar 2016 die maximalen Sondertilgungen geleistet werden.
Fragen:
- wann könnte frühestmöglich das Bausparguthaben ausbezahlt werden?
- könnten damit tatsächlich Sondertilgungen geleistet werden, auch wenn die Sondertilgungszeitpunkte um mehrere Monate zeitlich versetzt sind?
- die beiden Sondertilgungen würden dann 14.200,- € betragen, jedoch beträgt das Bauspardarlehen über 15.000,- €. Ist dieser "Überschuss" irgendwie schädlich oder spielt dies generell keine Rolle, da wir momentan einen Tilgungssatz von 10% haben?
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#2
Suxxess
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Suxxess
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AW: Riester-BSV (Schwäbisch Hall)
- wann könnte frühestmöglich das Bausparguthaben ausbezahlt werden?
Frag Schwäbisch Hall direkt
- Reduzierung des Riester-BSV, sodass das Guthaben noch in 2015 ausbezahlt wird
Klinkt gut
- mit dem ausbezahlten Riester-Guthaben sollen noch zusätzlich im __???__ 2015 und Januar 2016 die maximalen Sondertilgungen geleistet werden.
Mitte Dezember sollte reichen um die Jahresfrist zu wahren.
Und wegen den 800 Euro, ich glaube nicht das sich da Schwäbisch Hall beschweren wird, wie gesagt die einfach fragen. Und falls doch dann weiß deine bessere Hälfte sicher schon welche Einrichtungsgegenstände für 800 € in eurem Haus noch fehlen.
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#3
Matthew Pryor
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Matthew Pryor
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AW: Riester-BSV (Schwäbisch Hall)
- wann könnte frühestmöglich das Bausparguthaben ausbezahlt werden?
Das kann am Ehesten die Bausparkasse beantworten.Grundsätzlich gilt aber,dass eine Ermäßigung der Bausparsumme eine Vertragsänderung darstellt und damit der Zustimmung der Bausparkasse bedarf.
- könnten damit tatsächlich Sondertilgungen geleistet werden, auch wenn die Sondertilgungszeitpunkte um mehrere Monate zeitlich versetzt sind?
Ja.Und nein.Die Tarifbedingungen sehen vor,dass eine Entnahme als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nur komplett möglich ist.Man liest ja des öfteren,dass auch eine Teilentnahme möglich sein soll.Das stimmt zwar,allerdings ist es den Anbietern freigestellt,nur eine komplette Entnahme zu ermöglichen.Das scheint hier der Fall zu sein.Das lässt sich aber dahingehend lösen,dass das bestehende Guthaben auf einen anderen Riestervertrag übertragen lässt,der Teilentnahmen zulässt.Für dieses Manöver würde sich wohl am Ehesten ein Banksparplan eignen,dann sollte die doppelte Entnahme für 2 Sondertilgungen kein Problem darstellen.
Noch eine weitere Frage:
Leider haben wir noch ein KfW-Darlehen, bei welchem keine Sondertilgungen geleistet werden können. In Folge dessen haben Ende 2019 hier noch eine Restschuld von 60.000,- €.
Nun stellt sich die Frage, da ich (nicht verheiratet, 1 Kind) jährlich 454,- € Zulagen und zudem 240,- € für VWL von meinem Arbeitgeber erhalte, mit welchem "Riester-Produkt" ich sinnigerweise fortfahren soll (möchte nur ungern die 674,- € jährlich verschenken).
Ziel ist es, dass zumindest das angesparte Guthaben in die Tilgung unseres EFH (Ende 2019) fließen.
Mach dich mal über einen Riester Banksparplan schlau. Zinstechnisch kannst du den vermutlich knicken, aber wenn du das Geld eh bald rausziehen willst könnte der was für dich sein. Der Vorteil sind halt die sehr geringen Gebühren, die bei so einer kurzen Anlagedauer dann doch reinschlagen.
Alternativ halt Wohnriester, aber dazu sagen sicher auch noch andere etwas.
Nun stellt sich die Frage, da ich (nicht verheiratet, 1 Kind) jährlich 454,- € Zulagen und zudem 240,- € für VWL von meinem Arbeitgeber erhalte, mit welchem "Riester-Produkt" ich sinnigerweise fortfahren soll (möchte nur ungern die 674,- € jährlich verschenken).
Ziel ist es, dass zumindest das angesparte Guthaben in die Tilgung unseres EFH (Ende 2019) fließen.
Macht Sinn,wenn man sich grundsätzlich mit Wohnriester beschäftigt hat und die Regularien in Kauf nehmen möchte.Für die kurze Laufzeit bleibt eigentlich nur ein Banksparplan 1.Wahl.Keine Kosten,kaum Rendite (außer durch die Förderung selbst),aber Planungssicherheit zum Ablauf der Zinsbindung.Allerdings lässt nicht jeder Anbieter auch vL-Zahlungen zu,da müsste man sich ggbfs. nach Alternativen umsehen.
Alternativ halt Wohnriester, aber dazu sagen sicher auch noch andere etwas.
Jeder Riestervertrag erlaubt die Entnahme und ist somit automatisch auch "Wohnriester".Das hätte aber auch eine 1-minütige Recherche mit einer Suchmaschine der Wahl ergeben.
Jeder Riestervertrag erlaubt die Entnahme und ist somit automatisch auch "Wohnriester".Das hätte aber auch eine 1-minütige Recherche mit einer Suchmaschine der Wahl ergeben.
Es ging primär um die Kostenstruktur eines Riestervertrages, aber das hätte aber auch eine 1-minütige Recherche mit einer Suchmaschine der Wahl ergeben. Beziehungsweise eigentlich hätte ich von dir erwartet, dass du das weißt.
Ist das jetzt deine neue Masche,im Nachgang das zu sagen,was du eigentlich hättest sagen wollen,es aber nicht zum Ausdruck gebracht hast?Pippi-Langstrumpf-Syndrom?
Im Übrigen wäre mir neu,dass ich im Internet fündig werde,wenn ich deine kruden Gedankengänge nachvollziehen möchte bzw. das mir Google erzählt,was der interessierte Laie eigentlich zum Ausdruck bringen wollte,in Ermangelung besseren Wissens aber nicht konnte.
Der Vorteil sind halt die sehr geringen Gebühren, die bei so einer kurzen Anlagedauer dann doch reinschlagen.
Niedrige Gebühren "schlagen rein"?Hohe Gebühren wären also vorzuziehen,weil sie "weniger reinschlagen"?Hätte ich wissen müssen,was du eigentlich sagen wolltest?Soll ich zukünftig für dich mitdenken?Oder hat deine Google-Recherche ergeben,dass 10 GE weniger 5 GE für den Sparer besser ist bzw. weniger "reinschlägt" als 10 GE weniger 1 GE?