Hallo,
ich hatte mehrere Kleinkredite bei ein und derselben Bank, inzwischen wurden diese abbezahlt.
Nachdem ich von Verbraucherzentralen erfuhr dass offensichtlich viele Widerrufsbelehrungen unzureichend, fehlerhaft etc. waren habe ich die Widerrufsbelehrung dieser Bank mit den Musterbelehrungen des Gesetzgebers verglichen und festgestellt dass manche Formulierungen aus der Musterbelehrung fehlen, dass andere unverständlich für Laien waren, dass Formulierungen hinzu gefügt wurden etc.
Mit den Krediten war stets eine Restschuldversicherung verbunden.
Dann erfuhr ich von Urteilen gegen diese Bank von verschiedenen Gerichten und habe die Bank auf die verbundenen Geschäfte, auf die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen hingewiesen und um Rückabwicklung gebeten.
Leider blieben meine Schreiben unbeantwortet.
Die RSV wurden teilweise erstattet, Zinsen nicht.
Letztlich habe ich die Sache an den Ombudsmann abgegeben und warte nun seit 2 Monaten auf eine Antwort. Ich gehe davon aus dass der Ombudsmann durch die Bearbeitungsgebühren derzeit überlastet ist.
Ist jemanden bekannt ob der BGH hierzu in letzter Zeit ein Urteil gefällt hat?
Leider kann ich mir keinenn Anwalt leisten.
Wer kann mir noch einen Rat geben?
Vielen Dank.