Die herkömmlichen Geldanlagen sind besonders in diesen Zeiten alle nicht als "sicher" anzusehen. Ich habe bei Dividium Capital eine Anlagemöglichkeit gefunden, die keine Wünsche öffen lässt. Ich kann mich wöchentlich über ca 2-3% Zuwachs freuen, das gesamte Kapital ist mit realem Gold abgesichert, das Geld ist nach 3 Monaten wöchentlich verfügbar, es entstehen keine weiteren Kosten und die Philosophie und Transparenz der Firma ist beeindruckend.
Es wurden noch nie Verluste geschrieben, weil dort Fachleute am Werk sind, die sich sowohl den Erfolg der Firma, wie auch den der Kunden (gleichermaßen) als Ziel gesetzt haben.
im Bezug auf die zitierten Vorbehalte möchte ich zu Bedenken geben, dass jedem Kapitalanleger freigestellt ist, sich umfassend u.a. auch über das Unternehmen Dividium Capital zu informieren, so wie ich dies inzwischen getan habe. Die im Forum getroffenen Aussagen stimmen mit den mir inzwischen schriftlich überlassenen Informationen nicht überein!
Demnach werden bei diesem Unternehmen weder Ertragszusagen gegeben noch Garantien übernommen.
Es wird sogar ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Totalverlusts hingewiesen.
Liebe Grüße
Forsum
es wirkt auf mich eher befremdlich, ein öffentliches Forum mit Informationen zu versorgen, welche nicht sachlich recherchiert sind. Dazu zählt u.a. die Aussage bzgl. der von Dividium Capital bezahlten Vergütungen. Mir liegt inzwischen eine Vereinbarung "Mandatsvertrag" der DC vor.
Die darin enthaltene Vergütungsregelung entspricht mit wenigen Ausnahmen einem MLM-Plan, wie er von vielen Finanzdienstleistern eingesetzt wird. Die Vermittler erhalten demnach eine Vergütung in Höhe von max. 10%. Diese Summe bezieht sich jedoch ausschließlich auf den von DC generierten Ertrag! Mit anderen Worten, wenn DC keine Performance generiert, erhält der Vermittler NICHTS. Der Investor bezahlt nämlich kein Agio. Außerdem kann der Investor jederzeit über den Investitionsbetrag verfügen. Wie eine solche Regelung den Anleger schädigen soll, bleibt wohl das Geheimnis des "Schneemans".
Allerdings richtet sich meine Kritik, nachdem ich mich inzwischen ein wenig mehr mit dem Thema beschäftigt habe, auch massiv an den Schreiberling der Thurgauer Zeitung, denn die dort enthaltenen "Positionen" lassen Rückschlüsse auf eine gesteuerte Aktion vermuten. Mit sorgfältiger Recherche haben die inhaltlich teilweise falschen Aussagen, das kann ich bereits nach dem studieren der mir überlassenen Unterlagen feststellen, rein gar nichts zu tun! Richtig ist meinen Recherchen zufolge auch, dass das Unternehmen noch keine Verluste jedoch beachtliche Erträge für Investoren eingefahren hat. Das Tradingsystem im Hintergrund wurde mir inzwischen ebenfalls ausführlich erklärt. Auch wenn mir das System durchaus plausibel erscheint, bleiben einige Zweifel.
Liebe Grüße
Forsum
man kann wohl als unstreitig festhalten, dass die hier genannten Renditeversprechen von mutmaßlichen bzw. selbstgeouteten DV Vermittlern abgegeben wurden.
Was die Berichterstattung in der Thurgauer Zeitung betrifft, so hatte laut der Zeitung Dividium Capital die Möglichkeit zur Stellungnahme, hat es aber abgelehnt, sich zu den Vorwürfen, die sich im wesentlichen auf nicht gezahlte Vermittlerprovisionen beziehen, zu äußern. Das kann man der Zeitung nicht vorwerfen.
Man kann weiter als unstreitig festhalten, dass in Zeiten fallender Rohstoffpreise an den internationalen Märkten kaum Gewinne zu verbuchen sind, und schon gar keine erheblichen Gewinne, wenn man mit Rohstoffen handelt. Wie die also ihre nach eigenen Angaben erfolgreiche Geschäftsentwicklung bewerkstelligt haben, bleibt fraglich. Denn das geht schon gar nicht, wenn man in Zeiten fallender Rohstoffpreise geringfügig in short selling macht, wobei sich mir nicht erschließt, wie man short selling betreibt, ohne Leerverkäufe zu tätigen. Und diese Aussage kommt vom CEO der Gesellschaft, nicht vom Gärtner.
Vermittlern die Provisionen nur und erst aus Gewinnen zu zahlen, ist ebenfalls recht zweifelhaft, denn dann hängt der Erfolg der Vermittlertätigkeit vom Unternehmenserfolg ab. Für einen Anlagevermittler ist nicht nachvollziehbar, weshalb er das wirtschaftliche Risiko der Anlagegesellschaft übernehmen soll. Auch auf dieser Ebene scheint mir das Konzept der Dividium Capital Ltd. nicht nur völlig intransparent zu sein, sondern auch viel zu unverbindlich. Man verspricht nicht einmal den Vermittlern etwas, sondern lässt offen, ob diese für ihre Tätigkeit eines Tages entlohnt werden.
Wenn tatsächlich Dividium kein nach Umsätzen gesplittetes Provisionssystem hätte, wäre im Übrigen zu erwarten gewesen, dass die das gegenüber der Thurgauer Zeitung richtig stellen, denn wenn man den zweiten Artikel ließt, wird klar, dass die sich in Teilen jedenfalls zu den Fragen des Journalisten geäußert haben.
Zu den mir gezeigten Vertriebsunterlagen werde ich mich nicht mehr äußern, Wiederholungen sind nicht angezeigt. Sie sind jedenfalls nicht einmal im Ansatz geeignet, eine ordnungsgemäße, also vollständige und richtige Aufklärung zu gewährleisten, da hilft auch die Behauptung, vermittlerseits würde das Risiko eines Totalverlustes erwähnt, nicht weiter.
Fazit: Nach wie vor sind sämtliche Fragen offen und gibt es Anlass zu Zweifeln, eine Abwägung des Für und Wider muss jeder Vermittler für sich selbst treffen.
Hallo werte Verfechter der wundersamen Geldvermehrung,
jetzt hat die Schweizer Finanzmarktaufsicht die Hintermänner von Dividium unter "Aufsicht" genommen, wer hätte das gedacht, dass die Anlagegeschäfte ohne die erforderliche Genehmigung machen? Traumrenditen versprechen, short selling für etwas anderes als Leerverkauf halten und das alles ohne die erforderliche Genehmigung. Ich wusste gleich, dass da etwas nicht stimmt.
Ich hoffe, werte VermittlerInnen, Sie wissen, dass die Genehmigungspflicht von Bankgeschäften zu den Schutzgesetzen der deliktischen Schadensersatznorm gehört - so jedenfalls nach deutschem Recht. Zieht euch also warm an, denn allein für die Nichtaufklärung darüber, dass Dividium Capital Bankgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis betreibt, haftet ihr auf die volle Anlagesumme der Anleger.
Ich hatte Euch gewarnt. Hoffentlich ist der Spukt jetzt vorbei und kann das Thema hier geschlossen werden.
ich hatte ganz vergessen, noch zu sagen, dass es sich jetzt zeigen wird, wie wirklich toll die bei Dividium Capital investiert haben. Denn wenn die Geschäfte tatsächlich getätigt wurden und überdies tatsächlich so ertragreich waren, wie angenommen, dann werden alle Anleger im Zuge der Abwicklung der Firma ihre Einlagen zurück erhalten. Wenn nicht, dann war es wohl das, was nahelag...
Es grüßt euch der Schneemann,
der in einem der Beiträge nicht umsonst schrieb, dass im Frühling der Schnee schmilzt...
nachdem hier soviel über das Unternehmen Dividium Capital geschrieben wird, habe ich mich etwas intensiver mit dem Thema beschäftigt.
So liegt mir inzwischen eine Besprechungsnotiz der Dividium Capital vor, von welcher ich ausgehe, dass diese echt ist. Wenn dem allerdings tatsächlich so wäre, müsste sich der Schreiberling der Thurgauer Zeitung wohl bald sehr warm anziehen müssen, denn der veröffentlichte Bericht hat mit dieser Notiz nun überhaupt nichts mehr gemeinsam. Ich gehe sogar davon aus, dass massiv und gezielt gegen das Unternehmen "geschossen" wird.
Allerdings gibt es nach meiner Recherche in der Schweiz tatsächlich einige Vermittler, welche nicht wussten, wie man eine Abschlagszahlung beantragt. Das ist leider kein Witz, jedoch die Ursache dafür, dass diese nichts besseres zu tun hatten, als Ihren diesbezüglichen Frust in einem Interview, welches während eines Events stattfand, welches für die Investoren sowie Vermittler der Dividium Capital ausgerichtet wurde, abzulassen. Natürlich habe ich mir die Mühe gemacht und inzwischen mit einigen Vermittlern Verbindung aufgenommen. Diese haben aber ihren Angaben zufolge aber ausnahmslos die vereinbarten Vergütungen erhalten, was eindeutig im Widerspruch zu den Aussagen steht, welche Herrn Herger in der Thurgauer Zeitung veröffentlicht hat. Meiner Meinung nach wurde bereits in diesem Punkt, die journalistische Sorgfaltspflicht grob verletzt.
Meinen intensiven Recherchen und den daraus resultierenden Informationen zufolge, werden auch alle relevanten Punkte für einen ordentlichen Geschäftsbetrieb erfüllt, weshalb es überhaupt keinen Grund gibt, einen "Überwacher" einzusetzen.
Vielmehr dürfte es einigen Schweizer Banken nicht geheuer sein, einen Mitbewerber zuzulassen, der es nachweislich geschafft hat, in diesen schwierigen Zeiten ausschließlich ein Plus zu erwirtschaften, während die breite Masse meist ein Minus eingefahren hat.
Ebenso liegt mir eine Bestätigung vor, dass alle Investorenmittel nicht nur korrekt verwaltet werden, sondern auf erste schriftliche Anforderung durch den Investor verfügbar sind.
Ich habe mir die Mühe gemacht und mit einigen Kunden der Dividium Capital gesprochen, welche aufgrund des ersten Artikels bereits die Mittel zurückgefordert hatten. Demnach wurden die Mittel anstandslos inkl. der aufgelaufenen Erträge überwiesen.
Ich möchte trotzdem jedem Investor empfehlen, sich vor einer Investition gut zu informieren, so wie ich dies in den letzten Wochen getan habe. Da ich mich selbst für eine Investition entschieden habe, werde ich Euch zukünftig noch besser auf dem Laufenden halten können.
das Einschreiten der Schweizer Finanzmarktaufsicht ist nun überhaupt nicht darauf zurück zu führen, dass irgendwelche Banken angesichts der Traumrenditen von Dividium Capital kalte Füße bekommen haben. Ein regulatorischer Eingriff der Aufsichtsbehörde erfolgt nur dann und kann auch nur dann erfolgen, wenn erlaubnispflichtige Bankgeschäfte ohne die dafür erforderliche gesetzliche Genehmigung getätigt werden - sonst nicht.
Die Experten des Finanzmarktes von Dividium Capital Ltd. - die besondere Sachkunde an dieser Stelle einmal unterstellt - hätten sich eben zuerst eine Genehmigung nach dem Schweizerischen Finanzmarktrecht einholen müssen und dann mit dem Geldeinsammeln beginnen. Dann wäre das nicht passiert. Jetzt frage ich Sie: Machen professionelle Experten des internationalen Finanzmarktes solche Fehler? Oder sollte man nicht viel eher wissen, welche Genehmigung nach den Finanzmarktregeln für welche Art von Bankgeschäften erforderlich ist? Die FinMa wäre nicht eingeschritten, wenn eine Genehmigung vorläge. Umkehrschluss: Die hatten keine. Jetzt die Frage: Warum nicht? Hatten die Hintermänner keine Ahnung von der Genehmigungspflicht oder war denen das schlicht egal? Bei aller Liebe, aber die Behauptung, die großen Institute wollten mal wieder einen erfolgreichen Mitbewerber vom Markt verdrängen bzw. erst gar nicht groß werden lassen, ist schlicht abwegig. Selbst wenn die nicht wussten, dass sie für ihre Tätigkeit eine Genehmigung nach dem Finanzmarktgesetz benötigen, so hätte eine vorherige Anfrage für die nötige Klarheit gesorgt. Denn mit der entsprechenden Genehmigung hätte es keinen Grund für einen regulatorischen Eingriff gegeben.
Nun denn, wer nicht weiss, dass Leerverkauf und short selling dasselbe ist, dem erschließt sich möglicherweise auch nicht, dass die Schweiz eine gesetzlich geregelte Finanzmarktaufsicht hat.
im Bezug auf das angebliche Einschreiten der FinMa fehlt nach meiner Recherche jeder Beweis. Ich habe heute mit den Verantwortlichen von DC telefoniert und dabei erfahren, dass seitens der Finma keine Kontrolle erfolgt ist. Diese sei auch nicht erforderlich, weil alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen vorhanden sind. Man hat mir allerdings bestätigt, dass einige ehemalige Vermittler versuchen, das Unternehmen durch Falschaussagen zu schädigen. Diese Vermittler hatten zuvor durch ihre Handlungsweise dazu beigetragen, dass diese von der Geschäftsleitung gekündigt wurden.
Im Bezug auf die Interpretation eines Leerverkaufs scheint der Reporter der Thurgauer Zeitung wohl über sein Ziel hinausgeschossen zu sein. Nach meinen Informationen wurde dem Reporter ein Manuskript überlassen, aus welchem die Frage nach einem eventuellen Leerverkauf seitens Dividium Capital so argumentiert wurde, dass man auch auf fallende Kurse spekulieren würde.
Daraus abzuleiten, dass die Verantwortlichen keine Ahnung hätten, lässt mir persönlich immer noch genügend Spielraum auf eine gezielte Manipulation...
ich gebe Ralf Gast völlig Recht, und würde sogar noch weiter gehen, denn wer sich angesichts der mittlerweile bekannten und unstreitigen Fakten noch immer auf die fragwürdigen Versprechungen der Hintermänner von DC verlässt, der will wohl nicht einfach wahr haben, was nun einmal die Fakten sind. Bleibt die Frage, warum?
Wenn ich schon höre, man habe sich telefonisch bei DC rückversichert und erfahren, das alle Genehmigungen vorliegen und keine Kontrolle erfolgt sei, da frage ich mich doch ernsthaft, weshalb die Thurgauer Zeitung dann dergleichen schreibt. Kontrolle - wie Forsum meint - ist wohl auch nicht das richtige Wort: Die gesamte Initiatorenriege wurde faktisch entmachtet, die haben in ihrem Laden nichts, aber auch gar nichts mehr zu sagen. Die müssen sich sozusagen eine Genehmigung besorgen, wenn sie Kaffeefilter kaufen und diese aus der Portokasse bezahlen wollen. Wenn tatsächlich DC im Besitz sämtlicher erforderlichen Genehmigungen wäre, hätten die bereits ein Heer von Rechtsanwälten eingeschaltet, die sogleich einstweiligen Rechtsschutz beantragt hätten, um die Aussetzung der Verfügung der FinMa zu erreichen, denn eins ist klar: Wirtschaftlich bringt das DC nicht nach vorne, wobei bei DC ohne hin fraglich ist, was die in wirtschaftlicher Hinsicht bislang überhaupt gemacht haben. Ja ja, ich weiss, die Geschäftsführung bestätigt angeblich auf Anfrage gerne, dass alles mit rechten Dingen zugeht und man absolut erfolgreiche Investments macht. Das haben wir hier schon zu Genüge vernommen, nur leider sind gibt es noch immer keine harten Fakten diesbezüglich.
Und keineswegs ist der Reporter der Thurgauer Zeitung über sein Ziel hinaus geschossen, denn der hat bezüglich der Peinlichkeit mit dem short selling, welches nach Angaben eines der Geschäftsführer der DC mit Leerverkauf nichts zu tun habe, immerhin den Unwissenden persönlich zitiert. Wenn der das also nicht gesagt haben sollte, wäre es doch an der Zeit gewesen, sich zur Wehr zu setzen und eine Gegendarstellung zu verlangen. Hat irgend jemand die Gegendarstellung schon gefunden? Nein? Sind keine Anwälte gegen die Zeitung in Stellung gebracht worden? Ja wieso denn das nicht? Ich mutmaße mal, weshalb: Es gibt wahrscheinlich keinen Anlass dazu. Warum? Das brauche ich Euch nicht noch zu erklären.
Außerdem hat der Reporter der Thurgauer Zeitung seine Informationen über das Einschreiten der FinMa immerhin vom namentlich zitierten Mediensprecher der FinMa erhalten und nicht irgend einer Glaskugel entnommen. Denn auch der Pressesprecher der FinMa würde sich mit einer Gegendarstellung zur Wehr setzen, wenn seine Angaben zu den Maßnahmen gegen DC falsch wären.
Was bleibt, ist ein äußerst fader Beigeschmack, denn - wenn man Forsum Glauben schenken darf - scheint man sich bei DC darauf verständigt zu haben, nach außen zu tun, als ob nichts wäre. Ich sag es mal so, die Hinweise unter moneyhouse.ch würden mir als Hintermann zu denken geben, jedenfalls wäre abermals zu erwarten, dass sich die von DC auch dagegen zur Wehr setzen. Und? Nichts dergleichen. Komisch, oder? Auf die Gefahr der Wiederholung: Im Frühling schmilzt der Schnee...
Abschließend ein gut gemeinter Rat an Forsum: Derzeit würde ich das Produkt nicht an den Mann bzw. die Frau bringen.
nochmal und ganz speziell für Dich: Geh doch mal auf die Internet-Seite der FinMa, dort findest Du Hinweise auf die Maßnahmen gegen DC. Vielleicht geht Dir ja jetzt ein Licht auf und Du verlässt Dich in Zukunft nicht mehr so unkritisch auf telefonische Auskünfte von DC.
meinen Informationen zufolge wurde eine Verfügung für ein zusätzlich gegründetes Unternehmen der Dividium Capital, welches momentan auf die Zulassung in der Schweiz wartet, erlassen. Das von Dir beschriebene Unternehmen wurde lt. meiner Recherche erst am 27.03.2009 eingetragen.
Warum dieses Unternehmen bereits drei Tage später am 30.03.2009 unter Aufsicht gestellt wurde, kann mehrere Ursachen haben. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit dürfte sich das Motiv aber nicht in Unregelmäßigkeiten manifestiert haben...
Ich gehe davon aus, dass das Unternehmen schon sehr zeitnah angemessen reagieren wird.
ist Dir aufgefallen, dass die FinMa allem Anschein nach sogar gegen ein Unternehmen (International Invest Ltd. 30.03.2009) zu ermitteln versucht, das es nachweislich überhaupt nicht mehr gibt? Außerdem ist die FinMa auf Isle of Man überhaupt nicht zuständig. Mir liegen inzwischen mehrere Urkunden vor, die eindeutig beweisen, dass Dividium Capital im Besitz der erforderlichen Genehmigungen für alle begonnenen Aktivitäten ist. Das Unternehmen wird nach meiner Recherche von RiskReward betreut, weshalb ich nicht annehmen möchte, dass RiskReward eine Falschberatung durchgeführt hat...
Dividium Capital hat meinen Informationen zufolge bereits entsprechende Rechtsmittel eingelegt und ich denke, dass es schon sehr zeitnah zu einer vollständigen Aufklärung der Situation kommen wird.
es ist völlig wurscht, ob die FinMa auf der Isle of Man etwas zu sagen hat oder nicht. DC betreibt in der Schweiz irgendwelche - mutmaßlich erlaubnispflichtige - Geschäfte und hat keine Genehmigung der FinMa. Eine solche ist aber erforderlich. Unerheblich ist, ob das Unternehmen von einer RiskReward betreut wird, denn die hat in der Schweiz nichts zu melden. Hätte DC die nach dem FinMaG erforderliche Erlaubnis, wäre die FinMa wohl kaum eingeschritten. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Auf die Rechtsmittel von DC darf man also äußerst gespannt sein. Insbesondere auf die Begründung, mit welcher DC den Schweizer Behörden doch wohl darlegen müsste, dass man zwar in der Schweiz eine Firma betreibt, dass die Geschäfte dieser Firma die Schweizer Aufsichtsbehörden indes überhaupt gar nichts angehen, und zwar selbst dann nicht, wenn es sich wohl um erlaubnispflichtige Bankgeschäfte handeln sollte.
mir liegen Informationen vor, wonach der Dividium Capital Group Ltd. die erforderlichen Lizenzen / Genehmigungen am Hauptsitz des Unternehmens erteilt wurden. Im Gründungsland ist auch eine Beteiligung an der Allconi Bank geplant, welche angeblich gar über Vollbanklizenzen verfügt. In wie weit dies realisiert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Darüber hinaus befindet sich in Frauenfeld lediglich der Buchhaltungs- sowie der Vertriebsbereich. Das genehmigungspflichtige Kerngeschäft findet in England statt.
In Kürze wird die FinMa wohl dazu Stellung nehmen.
nimm es mir nicht übel, aber ich glaube Dir kein Wort und Du solltest die Informationen, die Du - von wem auch immer - anbeblich erhältst, besser nicht ungefiltert weiter geben. Denn für die FinMa ist es völlig unerheblich, ob DC außerhalb der Schweiz eine Beteiligung an einem Kreditinstitut mit Vollbanklizenz besitzt oder nicht. Denn dadurch wird DC nicht automatisch in der Schweiz zum lizensierten Kreditinstitut, vielmehr wird DC dadurch NIRGENDWO zum lizensierten Kreditinstitut. Dafür müsste DC schon mit der Sowieso-Bank verschmolzen werden, ehe sich die Vollbanklizenz auswirkt.
DC muss sich in der Schweiz eine Erlaubnis nach dem FinMaG beschaffen, wenn sie dort Bankgeschäfte tätigen bzw. Einlagengelder von Kunden einsammeln will. Daran führt kein Weg vorbei. Da die das offensichtlich nicht gemacht haben, war die FinMa zum Eingreifen gezwungen. Das Gesetz sieht das so vor. Und wo wir schon dabei sind, lass uns Teilhaben an Deinen Kenntnissen über maßgebliche und vorgeschobene Gründe, die dafür sprechen sollen, dass der regulatorische Eingriff der FinMa einzig der Störung des Kerngeschäfts dienen soll.
Wenn man sich hingegen das Schweizer Handelsregister vom 06.04.2009 ansieht, könnte man den Eindruck gewinnen, dass sich bei DC derzeit Auflösungstendenzen zeigen. Denn Achim Volk, einer der laut Internet-Auftritt von DC maßgeblichen Hintermänner, ist danach ausgeschieden und nicht mehr unterschriftsberechtigt. Jetzt frage ich Dich, da Du ja offensichtlich den heißen Draht nach Frauenfeld hast: Hat der das Schiff tatsächlich verlassen? Oder hat sich jetzt das Handelsregister mit der FinMa gegen DC zur gemeinsamen Sache gegen DC verschworen?
Du siehst, die Ungereimtheiten nehmen nicht ab, sondern zu. Die Ereignisse überschlagen sich sozusagen, und ich habe doch ernsthafte Zweifel daran, dass sich die FinMa in Kürze in ganzseitigen Zeitungsanzeigen bei DC für einen rechtswidrigen regulatorischen Eingriff entschuldigen wird. Warten wir es ab!
da im Hinblick auf die Entwicklung bei Dividium Capital viele Unsicherheiten aufgrund der irreführenden Berichte der Thurgauer Zeitung entstanden sind, möchte ich jeden Leser auffordern, sich selbst einen neutralen Eindruck zu verschaffen. Meinen aktuellen Informationen zufolge hat ein neutrales Institut inzwischen bestätigt, dass die Mittel der Investoren korrekt verbucht sind und sich die Geschäftstätigkeit im Rahmen der geschlossenen Investmentverträge befindet. Somit gibt es auch keinen Grund negative Informationen zu verbreiten.
Auch wenn sich die Thurgauer Zeitung wohl einen Spaß daraus macht, dem Unternehmen "Unfähigkeit" vorzuwerfen um ggf. von den eigenen "Schwächen" in diesem Zusammenhang abzulenken, sollte man sich wirklich die Mühe machen, einen Blick hinter die Kulissen des Unternehmens zu tun. Dann wird man rasch erkennen, wer für das Kerngeschäft tatsächlich zuständig ist. Meiner Recherche zufolge wurden exzellente Profis im Tradingbereich engagiert. Ausschließlich diesen hat Dividium Capital das überaus positive Ergebnis zu verdanken. Selbst in der aktuell schwierigen Phase, wurden bis in die letzten Woche hinein im Vergleich zu anderen Institutionen, eine Performance zwischen 0,8 und 1,2 % brutto pro Woche generiert. Auch wenn diese Erträge natürlich nicht garantiert sind, können die Investoren meiner Meinung nach, mit dieser Performance durchaus zufrieden sein, denn netto blieben für selbige immerhin noch stattliche 0,5 % pro Woche. Dividium Capital verfolgt darüber hinaus, eine meiner Meinung nach, wirklich ansprechende Geschäfts-Philosophie, weshalb ich jedem Leser durchaus empfehlen möchte, sich die Webseite von Dividium Capital einmal genauer anzuschauen: Dividium Capital: Home
Die Finma (CH) hat aufgrund der Beschwerde, einiger von Dividium Capital gekündigten Vertriebspartnern, soviel ist inzwischen bekannt, Ermittlungen aufgenommen. Ich bin mir, aufgrund der mir zur Verfügung gestellten Unterlagen jedoch nahezu sicher, dass man schon sehr zeitnah feststellen wird, dass alles seine Richtigkeit hat.
Ich denke es ist wichtig, dass die Leser des Forums, welche die Hintergründe eines sog. "Unterstellungsverfahren" ggf. nicht kennen, einen kurzen Einblick hierzu erhalten...
Neben der Aufsicht über bewilligte Institute hat die FINMA die Aufgabe, gegen Gesellschaften oder Personen, die ohne entsprechende Bewilligung eine in den Aufsichtsgesetzen genannte Tätigkeit ausüben, Maßnahmen zu ergreifen. In solchen Fällen kann die FINMA eine unabhängige und fachkundige Person damit beauftragen, einen aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalt abzuklären (Untersuchungsbeauftragte oder Untersuchungsbeauftragter). Die FINMA informiert über einzelne Verfahren, wenn ein besonderes aufsichtsrechtliches Bedürfnis besteht, insbesondere wenn die Information zum Schutz der Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer oder der Beaufsichtigten, zur Berichtigung falscher oder irreführender Informationen oder zur Wahrung des Ansehens des Finanzplatzes Schweiz nötig ist.
Nachstehend veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, bei denen eine Untersuchungsbeauftragte oder ein Untersuchungsbeauftragter eingesetzt und im Handelsregister eingetragen wurde. Der Eintrag in der Liste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist. Hingegen sollen die Anleger darauf aufmerksam gemacht werden, dass die FINMA bei den aufgeführten Gesellschaften oder Personen eine Untersuchung zur Frage der Unterstellungspflicht durchführt. Die Liste enthält die Namen der betroffenen Gesellschaften oder Personen, das Datum des jeweiligen Eintrages sowie weitere Informationen im Interesse des Anlegerschutzes. Betroffene Gesellschaften oder Personen werden von der Liste gestrichen, sobald die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vorgenommen wurden. Soweit eine bewilligungspflichtige Tätigkeit festgestellt und in diesem Zusammenhang eine Liquidation oder ein Konkurs angeordnet werden musste, erfolgt eine separate Publikation.