@Schwarzer Ritter:
Sie können mir ruhig weiter drohen, Fakt bleibt aber, dass DC ein klassisches Schneeballsystem betrieben hat bzw. noch betreibt und Kunden arglistig durch Angabe falscher Tatsachen getäuscht hat.
Ich empfehle Ihnen als Lektüre das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§6c Progressive Kundenwerbung, Schneeballsystem) zu lesen:
"Wer es im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch andere unternimmt, Nichtkaufleute zur Abnahme
von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, ihnen
besondere Vorteile für den Fall zu gewähren, dass sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte
veranlassen, denen ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende
Werbung weiterer Abnehmer gewährt werden sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft. Nichtkaufleuten im Sinne des Satzes 1 stehen Personen gleich, deren
Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Normzweck dieses Straftatbestandes ist der Schutz geschäftlich unerfahrener Personen vor
der Beteiligung an Vertriebsmethoden, die schon ihrer Anlage nach für sie ein gefährliches,
schadensträchtiges Risiko zu Inhalt haben. Die
progressive Kundenwerbung wird dadurch
gekennzeichnet, dass bei ihr die Vertriebs- und Absatzorganisation des werbenden Unternehmens mit
der Werbung von Laien verbunden wird, die ihrerseits nach Abnahme von Waren, gewerblichen
Leistungen oder Rechten wieder Laien werben und denen für den Fall der Anwerbung dieser weiteren
Kunden besondere Vorteile in Aussicht gestellt werden. Wird von dieser - gerade für geschäftlich
unerfahrene Personen verlockenden - und dem System der progressiven Kundenwerbung eigenen
Möglichkeit Gebrauch gemacht, weitet sich das System mit jeder Werbung eines weiteren Kunden in
progressiv geometrischer Reihe aus. Es kommt erfahrungsgemäss zu einer fortschreitenden
Marktverengung, welche die Aussichten der jeweils neu
hinzutretenden Kunden, ebenfalls diese Vorteile wahrnehmen zu können, in jeder weiteren Kette
verschlechtert und sie schließlich völlig ausschließt. § 6 c will den von ihm geschützten Personenkreis
davor bewahren, von dem Veranstalter dieser Art der Kundenwerbung mit glücksspielartig wirkenden
(aleatorischen) Werbevorteilen zu einer Mitwirkung an einer Vertriebsmethode verlockt zu werden, die
in erster Linie für den Veranstalter vorteilhaft ist (vgl. auch BayObLG wistra 1990, 240, 241).
Auszug von:
https://home.arcor.de/qyx/Gesetz%20ge...Wettbewerb.pdf
DC hat - und das kann ich nachweisen - über Ihre Vermittler selbst Vermittler angeworben, die Ihrerseits wieder Vermittler angeworben haben und dies für Finanzprodukte. Damit verstoßt DC gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§6c Progressive Kundenwerbung, Schneeballsystem).
Auch die arglistige Täuschung von DC kann ich beweisen - ich habe mehrere Abzüge Eurer Homepage erstellt (und sichergestellt) um Eure Falsch-Aussagen nachweisen zu können. Ihr (DC Führung) könnt mich also ruhig verklagen - bin gewappnet.
Aber - wie ich es von Euch gewohnt bin, macht ihr mal wieder die Opfer zu den Tätern.
Ist schon interessant, dass alle anderen angeblich korrupt sind (die Finma, die Bafin, die Revitrust, die Banken, etc). Was muss denn passieren, bis Ihr Euch selbst reflektiert?
Naja, ich tippe mal im Gefängnis werdet Ihr noch Zeit genug dafür haben.