Wohnfläche, je nach Vorschrift mal größer oder kleiner!!
Die Größe der Wohnfläche eines z.B. EFH weicht je nach Berechnungsart nicht unerheblich von einander ab.
Welche Bestimmungen sind denn für eine Berechnung der Wohnfläche z.B. auch für die Hausratversicherung heranzuziehen?
- Größe der Zimmer?
Bei meinem anderthalbgeschossigen Haus - ich glaube, Kniestock nennt man die Zimmerhöhe an der Dachschräge, ist die Zimmerhöhe an der Dachschräge unterschiedlich hoch.
- Wie werden Balkon- und Terrassengröße bemessen?
Die Wohnfläche in den Bauunterlagen aus 1986 beträgt 100m².
- Wie werden Kellerräume bemessen?
Im Keller ist der Hobby-Raum mit einem großem Fenster zu einem Sauna u. Fitnessraum ausgebaut.
Ein kleiner Kellerraum Raum ohne Fenster 2,15 mx3,15 m dient als "Kleiderschrank".
Wie ist der Flur im Untergeschoss zu bemessen?
In den Bauunterlagen stehen keine Angaben nach welcher Bestimmung berechnet wurde.
Welche Bestimmungen gelten in 2015 für ein Haus aus 1986, die Wohnflächenverordnung oder die DIN 277 oder noch eine andere Vorschrift?
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#2
Matthew Pryor
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Matthew Pryor
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AW: Wohnfläche, je nach Vorschrift mal größer oder kleiner!!
Auch wenn die Antwort individuell nicht zielführend sein mag:Entscheidend sind die jeweiligen Definitionen der Versicherer.Das Gros der Versicherer bemisst die Grundfläche nach der Größe aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume,aber exklusive Zubehörräume, Keller- und Speicherräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden,nicht ausgebaute Dachböden,Treppen, Balkone,Terrassen,Loggien oder auch Garagen.
Man kann aber nicht ausschließen,dass es Versicherer gibt,die das anders handhaben.Da hilft abschließend nur eine Stellungnahme des Versicherers,dann ist man bei der Ermittlung der Wohnfläche auf der sicheren Seite.
Dadurch kann sich auch ergeben,dass ein Versicherer mit einem prinzipiell niedrigeren Beitragssatz als ein Versicherer mit einem höheren Beitragssatz dennoch eine höhere Prämie verlangt,weil andere Kriterien für die Feststellung der zu versichernden Fläche (aus der sich die Versicherungssumme gemäß Unterversicherungsverzichtsklausel ergibt,es sei denn,man berechnet den Wert des Hausrates händisch,was zumeist einer Sysiphusarbeit gleichkommt) herangezogen werden.
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#3
Hanomag
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Hanomag
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AW: Wohnfläche, je nach Vorschrift mal größer oder kleiner!!
Bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung werden im allgemeinen die gesamten Fußbodenflächen zu Grunde gelegt. Es gibt keine Abzüge für Dachschrägen wie bei DIN. Wohnlich ausgebaute Flächen einschl. Flure im Keller sollten nicht verschwiegen werden, da für sie nur ein geringer Wert je qm angesetzt wird und die Versicherungssumme sich deshalb nur relativ geringfügig erhöht. Terrassen und Balkone - sofern sie nicht verschlossen sind - zählen bei der Flächenermittlung nicht mit.
AW: Wohnfläche, je nach Vorschrift mal größer oder kleiner!!
Es gibt keine Abzüge für Dachschrägen wie bei DIN.
Ein "großer" Sachversicherer sieht das anders:
In den Dachgeschossen spielen die Dachschrägen eine besondere Rolle: Bis zu einer Drempelhöhe von 80 cm werden 50% der Fläche zur Berechnung heran gezogen. Bis zu einer Drempelhöhe von 120 cm sind es dann 60% der Fläche, höher als 120 cm = 100%.
AW: Wohnfläche, je nach Vorschrift mal größer oder kleiner!!
Zitat von Hanomag
Bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung werden im allgemeinen die gesamten Fußbodenflächen zu Grunde gelegt. Es gibt keine Abzüge für Dachschrägen wie bei DIN.
?? Stimmt nicht, Zitat aus den Bedingungen führender Versicherer: "Flächen mit einer Deckenhöhe von weniger als zwei Metern werden nur zur Hälfte gerechnet; Flächen mit einer Deckenhöhe von weniger als einem Meter überhaupt nicht."
oder: " Bis zu einer Drempelhöhe von 80 cm werden 50% der Fläche zur Berechnung heran gezogen. Bis zu einer Drempelhöhe von 120 cm sind es dann 60% der Fläche, höher als 120 cm sind es 100%. Überdachte Terrassen, Balkone, Loggien sind mit 50% zu bewerten, nicht überdachte mit 1/3 der Flächen.
Wie Matthew Pryorschon sagte, es kommt auf die Bedingungen an !
Zitat von Hanomag
Wohnlich ausgebaute Flächen einschl. Flure im Keller sollten nicht verschwiegen werden, da für sie nur ein geringer Wert je qm angesetzt wird und die Versicherungssumme sich deshalb nur relativ geringfügig erhöht.
?? Es kommt bei einigen Versicherern auf die Nutzung an, deshalb stimmt es hier auch nicht. Zitat: " Nicht zur Wohnfläche gehören .... sowie Keller- und Speicherräume wenn sie nicht zu Hobby- oder gewerblichen Zwecke genutzt werden.
Zitat von Hanomag
Terrassen und Balkone - sofern sie nicht verschlossen sind - zählen bei der Flächenermittlung nicht mit.
AW: Wohnfläche, je nach Vorschrift mal größer oder kleiner!!
Terrassen und Balkone - sofern sie nicht verschlossen sind - zählen bei der Flächenermittlung nicht mit.
Das ist so nicht richtig.Sollten sich bspw. Möbel ständig auf der Terrasse befinden,muss unter Umständen (je nach Versicherer) auch die Terrasse zur korrekten Berechnung der Wohnfläche herangezogen werde.
Daher auch mein Hinweis,dass es Versicherer gibt,die von der gängigen Norm abweichen und es keinen pauschalen "Lösungsweg" gibt.
AW: Wohnfläche, je nach Vorschrift mal größer oder kleiner!!
Wie häufig, es kommt auf die Bedingungen an. Beispiele: siehe mein Kommentar zum Beitrag von Hanomag.
Häufig findet man in den Bedingungen auch folgende Erweiterung: Alternativ (zu den genannten Definitionen) akzeptiert die ABC-Versicherung auch die Angabe der Gesamtfläche entsprechend • der Wohnflächenverordnung (WoFlV), • der Nutzfläche gemäß DIN 277 und • den Bauplänen (bei Einfamilienhäusern auch dem Miet- oder Kaufvertrag), sofern diese den aktuellen Ausbauzustand wiedergeben.
Und nun muss man ggf. schauen welche Angabe günstiger ist.
AW: Wohnfläche, je nach Vorschrift mal größer oder kleiner!!
Ich wollte eigentlich nichts lostreten, stelle aber fest, dass der normale "Wohnflächenmieter/-Eigentümer" schon seine Probleme hat, die Wohnfläche korrekt zu beziffern.
AW: Wohnfläche, je nach Vorschrift mal größer oder kleiner!!
Zitat von Konrad4
Nochmal danke für die präzisen Antworten.
Leider ist die Sache im Umbruch. Es gibt Versicherer, die geben nicht mal dem Versicherten den Versicherungswert bekannt. Für die ist das Haus zum Neuwert versichert, Punkt und aus. Das hat System. Ich glaube, so will man das Einholen von Vergleichsangeboten erschweren. In der Vergangenheit haben Versicherer den Gebäudewert mit einem einheitlichen Ermittlungsbogen ermittelt. Das Ergebnis wurde in Goldmark zum Stande von 1914 ausgegeben. Mit dem einheitlichen Ermittlungsbogen und Versicherungswert hatte der Kunde Transparenz.
Wenn der Kunde bei der Angabe der vertragsrelevanten Details etwas vergessen hat (oder der Vermittler hat es nicht erfasst), dann hat er falsche Angaben gemacht und sein Versicherungswert ist zu hoch oder zu niedrig. Mit der Folge, dass er ggf. unterversichert ist. Dies festzustellen dürfte ohne bekannten Versicherungswert für den Kunden schwierig werden.
Es wäre nett, wenn Du mitteilen könntest, wie es Dein Versicherer handhabt.