Hallo,
ich möchte ein Haus mit Einliegerwohnung (separater Eingang) kaufen.
Mein Berater hat mir folgenden Vorschlag gemacht:
Darlehen f Einliegerwohnung ca 170.000 mit 1% Tilgung Zinssatz 1,8% auf 20 jahre. (od 30 jshr 2%)
Darlehen f selbstgenutzte Wohnung ca 200.000 mit 4,5% Tilgung mit Zinssatz 1% auf 10 Jahre.
Was kann man von diesem Vorschlag halten?
Sollte ein weiteres Darlehen mit 15 Jahren aufgenommen werden oder Tilgung bei Einlieger höher u selbstgenutzt niedriger?
Einliegerwohnung endfällig gegen BSV oder komplett ausgesetzt! Eine Tilgung macht da aus steurlichen Gründen keinen Sinn. Für den eigengenutzen Teil würde ich ein Volltilgerdarlehen wählen, Zinsfestschreibung entsprechend der Tilgungszeit in Abhängigkeit zur gewünschten Gesamtrate und so wird es auch der Steuerberater machen.
Wo sie entschulden ist egal, entscheidend ist was oder wie hoch sie entschulden und das tun sie - gleich wohl in welchem Darlehen.
Hier sollte man auf jeden Fall mit einem Steuerberater reden und sich die Angebote berechnen lassen.
Bei einer Tilgungsaussetzung wird die Gesamtkostenrechnung aufgrund der fehlenden Tilgung höher ausfallen. Der Zinsanteil, der steuerlich relevant ist, bleibt gleich und ist somit kalkulierbar.
Bei direkter Tilgung sinkt der Zinsanteil mtl. mit der Folge, dass die Steuerlast langsam erhöht wird. Allerdings spart man auf die Gesamtfinanzierung gesehen.
Tilgungsaussetzung gegen einen Bausparvertrag bringt 1 % Guthabenszins, viel höher muss oder darf der Darlehenszins nicht unbedingt sein, er ist höher, aber die Absetzbarkeit der gesamten - immer gleichbleibenden Zinsen - steht bzw. wirkt dem wirtschaftlich entgegen. Das erkaufte Bauspardarlehen kann dann in der Zukunft einen weiteren wirtschaftlichen Gewinn bringen, nämlich dann, wenn der Anschlusszins gestiegen ist
Bei einem endflälligen Darlehen ohne TA soll das vorhandene Tilgungskapital ja nicht verlebt werden, sondern als zusätzliche Tilgung in das Darlehen für die eigengenutze Immobilie gehen, es ist ja nicht entscheidend welches Geld wie prozentual aufgeteilt getilgt wird, sondern dass das Tilgungskapital überhaupt getilgt wird und dann tilgt man eben den eigengenutzen Anteil schneller, der Effekt bleibt der gleiche, denn in den ersten Jahren wird ein teil des Geldes immer ein nicht getilgter Teil sein, nämlich der, auf den man Zinsen zahlt. Dieser Teil wird dann in dem einem Darlehen schneller geringer, wie gesagt, der Effekt bleibt der gleiche, wenn man inbesondere von gleicher Tilgung bzw. dem gleichen Tilgungssatz aber auch gleichen Zinssätzen in den beiden Darlehen ausgeht!