Ich wende mich mal wieder an die fachkundigen User hier. Bitte seht mir nach, dass ich nicht so in der Materie drin stecke und eure hilfreichen Antworten als zweite Orientierung nutze. Folgendes:
Da die Geburt eines Kindes ansteht, wird auch das Riestern aufgrund der Zulagen wieder attraktiv. Meine LG hat einen ruhenden Riester-Vertag bei der Hannoverschen (wurde ihr vor meiner Zeit "angedreht"). Klassischer Riester mit monatlicher Rente. Viel ist dort nicht drauf, etwa 2000 Euro.
Wir wohnen seit zwei Jahren in einer Immobilie, die wir noch länger abtragen (sollten die Zinsen so bleiben, wären es noch 27 Jahre). Wir wollen mit spätestens 60 fertig sein mit der Abzahlung (was bedeutet, bei Nachfinanzierung und schlechterem Zinsniveau höhere Rate, was finanziell möglich ist).
Nun zu meinen Fragen:
Ist es sinnvoll, den Riester-Vertrag wieder aufleben zu lassen und in eine Wohn-Riester umzuwandeln? Geht das überhaupt?
Welche Vorteile hätte der Wohn-Riester? Und welche Nachteile?
Habe etwas darüber gelesen, dass der Wohn-Riester auch mit mit einem Bausparer gekoppelt werden kann. Ist das sinnvoll? Welche Vor.- bzw. Nachteile seht ihr und wie funktioniert das genau? Was ist der Unterschied, wenn man ihn nicht daran koppelt?
Ziel ist es, falls ich nicht naiv klinge, die Zulagen und die Verzinsung mitzunehmen und dann in die Ent- und Umschuldung zu stecken.
Eine Grundsatzdiskussion wäre zwar unter Umständen spannend,an dieser Stelle aber wohl nicht zielführend.Es gilt jedoch zunächst einmal,2 verschiedene Konstellationen nicht zu vermischen.
1.Die Einbindung von "Riester" mittels eines Bausparvertrages oder eines geförderten Darlehens und damit unmittelbar.Würde ich mir persönlich auch nicht zwingend ans bein binden wollen.Oder aber
2.die optionale Tilgung über die Entnahme aus einem Vertrag,idealerweise einem Banksparplan.Was an dieser Option so wahnsinnig kompliziert sein soll,erschließt sich mir nicht.Ich entnehme Kapital im Rahmen der mir vom Darlehensgeber gewährten Sondertilgungsmöglichkeiten und habe dafür später eine Summe x via Wohnförderkonto zu versteuern.
Ob das Sinn macht?Ich weiß es nicht.Ich weiß aber mangels Informationen auch nicht,dass es keinen Sinn macht.Hier beginnt die kühle kalkulation aufgrund nackter Zahlen.Passt die Förderquote?Was spare ich durch eine schnellere Tilgung?Gibt es andere Anlagen,die mir eine ähnlich hohe und sichere Rendite wie die Schuldentilgung bieten?Wie hoch fällt die Steuerlast im Alter aus (komme mir keiner mit dem Argument ungewisser,evtl. eintretender Änderungen steuerlicher Rahmengegebenheiten.Die habe ich grundsätzlich in Ermangelung einer brauchbaren Kristallkugel)?Kann ich mit den Restriktionen leben,die die Einbindung der Riesterförderung mit sich bringt?
Das sind Gedankengänge und letzten Endes Entscheidungen,die nur der TO treffen kann.Aber er soll sie nicht deswegen treffen,weil der ein oder andere der Meinung ist,Riester habe in einer Finanzierung "nichts zu suchen" oder sei (aus seiner Sicht) zu kompliziert.
Soviel individuelle Entscheidungsfreiheit und -kompetenz sollte jedem zugemutet werden.
Obwohl Matthew nicht zu meinen Freunden zählt, kann ich dieser Aussage voll zustimmen.
Mal eine Frage an die Spezialisten. Welcher Steuersatz gilt wenn man im Alter die Summe des Wohnförderkontos auf einmal bezahlt?
Mal angenommen man müsste dann noch 80.000 € versteuern, zahlt man dann dafür den Spitzensteuersatz oder zahlt man den selben Steuersatz als wenn man die Summe jährlich abzahlt?
Mal eine Frage an die Spezialisten. Welcher Steuersatz gilt wenn man im Alter die Summe des Wohnförderkontos auf einmal bezahlt?
Wie die steuerrechtliche Situation in 20, 30 oder 40 Jahren sein wird, kann man heute nicht absehen.
Mal angenommen man müsste dann noch 80.000 € versteuern, zahlt man dann dafür den Spitzensteuersatz oder zahlt man den selben Steuersatz als wenn man die Summe jährlich abzahlt?
Unterstellen wir mal die heute geltenden Steuersätze und -regeln und dass der Sparer ab Rentenbeginn mit 67 Jahren ohne Berücksichtigung des Wohnförderkonto ein gleichbleibendes zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.000 € hätte.
1. Versteuerung nach dem Singletarif
a) Steuer ohne Berücksichtigung des Wohnförderkontos
25.000 € zvE ergibt lt. Einkommensteuerrechner für 2015 = 4.039 € ESt ohne Soli und KSt
b) Steuer mit Berücksichtigung des Wohnförderkontos
aa) Steuer bei Einmalversteuerung mit 30 % Rabatt
25.000 € + 80.000 * 70 % = 81.000 € zvE ergibt lt. Einkommensteuerrechner für 2015 = 25.781 € ESt (ohne Soli und KSt)
bb) Steuer bei Versteuerung in 18 Raten
25.000 + 4.444 = 29.444 € zvE ergibt lt. Einkommensteuerrechner für 2015 = 5.382 € ESt (ohne Soli und KSt)
a) Steuer ohne Berücksichtigung des Wohnförderkontos
25.000 € zvE ergibt lt. Einkommensteuerrechner für 2015 = 1.494 € ESt ohne Soli und KSt
b) Steuer mit Berücksichtigung des Wohnförderkontos
aa) Steuer bei Einmalversteuerung mit 30 % Rabatt
25.000 € + 80.000 * 70 % = 81.000 € zvE ergibt lt. Einkommensteuerrechner für 2015 = 18.242,00 Euro ESt (ohne Soli und KSt)
bb) Steuer bei Versteuerung in 18 Raten
25.000 + 4.444 = 29.444 € zvE ergibt lt. Einkommensteuerrechner für 2015 = 2.548,00 Euro ESt (ohne Soli und KSt)
Wie man sieht, sind die Ergebnisse relativ ausgeglichen, vor allem unter der Annahme, dass der Zinsgewinn durch die spätere Zahlung die Differenz in etwa aufzehrt.
Zitat von Matthew Pryor
Irgendwie blöd,dass 70% von 80 nicht 52 ist.
Stimmt, aber du hast es einfach zu schnell (vor meiner Korrektur)bemerkt.
Danke Hanomag
Ich habe mal überschlagen, dass man das Geld mit ~0,6% anlegen müsste damit man die kleine Differenz zwischen sofort bezahlen und der jährlichen Zahlweise ausgleichen kann.