Ich wende mich mal wieder an die fachkundigen User hier. Bitte seht mir nach, dass ich nicht so in der Materie drin stecke und eure hilfreichen Antworten als zweite Orientierung nutze. Folgendes:
Da die Geburt eines Kindes ansteht, wird auch das Riestern aufgrund der Zulagen wieder attraktiv. Meine LG hat einen ruhenden Riester-Vertag bei der Hannoverschen (wurde ihr vor meiner Zeit "angedreht"). Klassischer Riester mit monatlicher Rente. Viel ist dort nicht drauf, etwa 2000 Euro.
Wir wohnen seit zwei Jahren in einer Immobilie, die wir noch länger abtragen (sollten die Zinsen so bleiben, wären es noch 27 Jahre). Wir wollen mit spätestens 60 fertig sein mit der Abzahlung (was bedeutet, bei Nachfinanzierung und schlechterem Zinsniveau höhere Rate, was finanziell möglich ist).
Nun zu meinen Fragen:
Ist es sinnvoll, den Riester-Vertrag wieder aufleben zu lassen und in eine Wohn-Riester umzuwandeln? Geht das überhaupt?
Welche Vorteile hätte der Wohn-Riester? Und welche Nachteile?
Habe etwas darüber gelesen, dass der Wohn-Riester auch mit mit einem Bausparer gekoppelt werden kann. Ist das sinnvoll? Welche Vor.- bzw. Nachteile seht ihr und wie funktioniert das genau? Was ist der Unterschied, wenn man ihn nicht daran koppelt?
Ziel ist es, falls ich nicht naiv klinge, die Zulagen und die Verzinsung mitzunehmen und dann in die Ent- und Umschuldung zu stecken.
Ist es möglich, einen Bausparvertrag abzuschließen in Kombination mit Riester, bei dem ich in 8 Jahren entscheiden kann, ob ich die Summe zur Modernisierung nehme oder in die Nachfinanzierung stecke?
Modernisierungen sind mi Wohn Riester nicht möglich. Das geht nur, wenn man das Darlehen ungefördert aufnimmt.
Was aber sehr gut geht ist die Umschuldung.
d.h. Sie schleißen einen Wohn Riester ab, wo Sie am besten nurca. 29% einzahlen und lösen dann einen Teil ihrer Restschuld ab.
Rechnet man alle Komponenten ein wie Sonderausgabenabzug, Förderung und Besteuerung im Alter, so erhalten Sie ihre Anschlussfinanzierung auf Grund der staatlichen Förderung mit ca. 0 %. Das rechnet sich mathematisch. Allerdings geht das nicht mit jedem Wohn Riester Bausparvertrag im Markt.
Modernisierungen sind mi Wohn Riester nicht möglich.
Hier gibt es Ausnahmen: Altersgerechte Renovierungen.
Was aber sehr gut geht ist die Umschuldung.
d.h. Sie schleißen einen Wohn Riester ab, wo Sie am besten nurca. 29% einzahlen und lösen dann einen Teil ihrer Restschuld ab.
Das funktioniert neuerdings mit jedem Riesterprodukt, sogar mit einem Banksparplan. Ich muss nicht mal 29 % einzahlen .Es genügen 3.000 € und ich kann nach der Entnahme mit dem selben Vertrag weiterriestern.
Rechnet man alle Komponenten ein wie Sonderausgabenabzug, Förderung und Besteuerung im Alter, so erhalten Sie ihre Anschlussfinanzierung auf Grund der staatlichen Förderung mit ca. 0 %. Das rechnet sich mathematisch. Allerdings geht das nicht mit jedem Wohn Riester Bausparvertrag im Markt.
Na zum Glück muss man nicht unbedingt einen Wohnriester abschließen. Es gibt ja noch die anderen Riesteranlagen.
Na zum Glück muss man nicht unbedingt einen Wohnriester abschließen. Es gibt ja noch die anderen Riesteranlagen.
Ich wiederhole das wirklich zum letzten Mal. Alle Riester-Verträge sind wohnriesterfähig, Wohnriester hat nichts mit BSVs o.ä. zu tun. Die Bausparkassen haben nur anfänglich erfolgreich versucht, diesen Begriff mit riestergefördetem Bausparvertrag oder Darlehen gleich zusetzen.
Das ist wichtig weil genau diese falsche Benutzung des Wortes "Wohnriester" bei vielen zu Mißverständnissen führte und noch immer führt.
Und mir geht es als Laie so. Setze Bgeirffe gleich, die anscheinend nicht zusammen gehören (müssen).
Deshalb fasse ich mal zusammen, wie ich es verstanden habe:
Mit dem Riester den wir haben, der ggw. ruhend gestellt ist, könnten wir Geld zur Umschuldung entnehmen, wenn es soweit ist? Welchen Vorteil hat aber dann noch der Wohnriester?
Und kann mir jemand etwas genauer erklären, welchen Effekt und Wirkung ein Riester+BSV für uns zum jetzigen Zeitpunkt hätte? Vielleicht anhand eines Beispiels?
Sie haben mit einem Wohn Riester Bausparvertrag einen Hebel.
Mit normalen Riester Produkten können Sie jederzeit eine Entnahme tätigen, wobei min. 3.000 Euro im Vertrag verbleiben müssen. Diese Entnahme muss aber rechtzeitig angemeldet werden bei der Zulagenstelle.
Mit einem guten Wohn Riester Bausparvertrag zahlen Sie ca. 29% der Bausparsumme ein und erhalten ca. 71% als zinssicheres Darlehen für ihre Umschuldung, wobei Sie natürlich nicht verpflichtet sind das Darlehen aufzunehmen. Der Sollzins ist dann später ihr Grenzzins, wobei die Förderung und die steuerliche Absetzbarkeit sowohl für die Ansparphase als auch für die Darlehensphase gilt.
Jede Ein- und Auszahlung wird auf einem Wohnförderkonto bis max. 2.100 Euro p.a. festgehalten und im Rentenalter dann aufgelöst. Dieser Betrag x wird dann fiktiv ihrer Rente aufgeschlagen und muss dann versteuert werden mit ihrem Steuersatz im Alter, der dann wahrscheinlich geringer ist als heute.
Und mir geht es als Laie so. Setze Bgeirffe gleich, die anscheinend nicht zusammen gehören (müssen).
Nicht verwirren lassen.Das kommt durch unsachgemäße Aussagen wie diese zustande:
Na zum Glück muss man nicht unbedingt einen Wohnriester abschließen. Es gibt ja noch die anderen Riesteranlagen.
"Wohnriester" ist Konzept,nicht Produkt.Und bedeutet nichts anderes als die im EstG beschriebene Möglichkeit,gefördertes Altersvorsorgekapital zu den dort näher erläuterten Zwecken einzusetzen.Auch eine Entnahme aus einer Rentenversicherung ist demnach "Wohnriester".Sie brauchen also grundsätzlich nicht zwingend den bereits bestehenden Vertrag auflösen oder das Kapital übertragen.Und es müssen auch nicht unbedingt 3.000€ im Vertrag verbleiben,das ist dann der Fall,wenn nur ein Teil des Geldes entnommen werden soll.Sie können auch eine Komplettentnahme tätigen und den Vertrag weiter besparen,wenn der Anbieter diese Möglichkeit vorsieht.
Welchen Vorteil hat aber dann noch der Wohnriester?
Nicht der Wohnriester hat Vorteile,den gibt es nämlich gar nicht.Der wird nur gerne so genannt.Schon der "Riester ohne Wohn" hat Vorteile.Und zwar,dass sie gefördert tilgen können.Einfache Rechnung:Nötiger Eigenanteil für die Zulage 1.600€,davon werden bspw. eine Grundzulage (154€) und eine Kinderzulage (geb. 2011,300€) in Abzug gebracht.Machen sie das 2 Jahre hintereinander,können sie theoretisch eine erste Entnahme von 3.200€ tätigen (lassen wir Kosten und Zinsgewinne- oder Verluste mal außen vor),haben dafür aber "nur" eine Eigenleistung von ca. 2300€ erbracht.So lassen sich auch schon Sondertilgungsmöglichkeiten aneinanderreihen,wenn man es geschickt anstellt und ein wenig bürokratischen Aufwand in Kauf zu nehmen bereit ist.Dafür erfolgt dann eben im Gegenzug z.B. die nachgelagerte Besteuerung.
Mit dem Riester den wir haben, der ggw. ruhend gestellt ist, könnten wir Geld zur Umschuldung entnehmen, wenn es soweit ist?
Sobald er ein Gesamtkapital von 3.000 € erreicht hat, könnt ihr das Geld zur Wohnschuldentilgung entnehmen. Danach könnt ihr, wenn euch der bisherige Vertrag nicht zusagt, zu einer anderen Anlageform umschwenken.
Zitat von C. Andreas
Mit normalen Riester Produkten können Sie jederzeit eine Entnahme tätigen, wobei min. 3.000 Euro im Vertrag verbleiben müssen.
Sie können erst entnehmen, wenn mindestens 3.000 € auf dem Konto sind, dabei müssen Sie mindestens 3.000 € entnehmen. Nur bei Teilentnahmen müssen mindestens 3.000 € auf dem Konto verbleiben ansonsten muss alles entnommen werden.
Mit einem guten Wohn Riester Bausparvertrag zahlen Sie ca. 29% der Bausparsumme ein und erhalten ca. 71% als zinssicheres Darlehen für ihre Umschuldung, wobei Sie natürlich nicht verpflichtet sind das Darlehen aufzunehmen. Der Sollzins ist dann später ihr Grenzzins, wobei die Förderung und die steuerliche Absetzbarkeit sowohl für die Ansparphase als auch für die Darlehensphase gilt.
Die Förderung der Tilgungsleistungen war in der Vergangenheit der große Vorteil der bisherigen Wohn-Riesterprodukte gegenüber anderen Riester-Anlagen. Inzwischen kann man auch bei den anderen Riester-Anlagen immer nach überschreiten der 3.000-€-Grenze das Gesamtkapital zur Wohnschuldentilgung entnehmen.
Jede Ein- und Auszahlung wird auf einem Wohnförderkonto bis max. 2.100 Euro p.a. festgehalten und im Rentenalter dann aufgelöst.
Die Einzahlungen wohl nicht. Sagen wir: Jede Auszahlung die wohnwirtschaftlichen Zwecken dient, wird dort festgehalten.
Zitat von uwehaensch
Ich wiederhole das wirklich zum letzten Mal. Alle Riester-Verträge sind wohnriesterfähig, Wohnriester hat nichts mit BSVs o.ä. zu tun. Die Bausparkassen haben nur anfänglich erfolgreich versucht, diesen Begriff mit riestergefördetem Bausparvertrag oder Darlehen gleich zusetzen.
Der Versuch war legal, weil man den Wohnriester anfänglich (mit der ab 2008 geltenden Gesetzesänderung ) nur für einige wenige Anlageformen nutzen konnte. Davon haben insbesondere BSV profitiert. Erst später wurde es auf die anderen Riester-Verträge erweitert.
Zitat von uwehaensch
Das ist wichtig weil genau diese falsche Benutzung des Wortes "Wohnriester" bei vielen zu Mißverständnissen führte und noch immer führt.
Es hat sich leider noch nicht überall herumgesprochen, dass alle Produkte wohnriesterfähig sind.
Zitat von Matthew Pryor
"Wohnriester" ist Konzept,nicht Produkt.Und bedeutet nichts anderes als die im EstG beschriebene Möglichkeit,gefördertes Altersvorsorgekapital zu den dort näher erläuterten Zwecken einzusetzen.Auch eine Entnahme aus einer Rentenversicherung ist demnach "Wohnriester".Sie brauchen also grundsätzlich nicht zwingend den bereits bestehenden Vertrag auflösen oder das Kapital übertragen.Und es müssen auch nicht unbedingt 3.000€ im Vertrag verbleiben,das ist dann der Fall,wenn nur ein Teil des Geldes entnommen werden soll.Sie können auch eine Komplettentnahme tätigen und den Vertrag weiter besparen,wenn der Anbieter diese Möglichkeit vorsieht.
Falsch.Es muss sich zusätzlich um gefördertes Restguthaben handeln.
Hier könnte ich die Sache fortsetzen und schreiben dass auch dies falsch ist, weil du nicht erwähnt hast, dass es gefördertes Altersvorsorgevermögen einschließlich der erwirtschafteten Erträge, Wertsteigerungen und Zulagen sein muss. Aber ich möchte nicht schon wieder eine unnötige Diskussion führen, wer recht hat oder nicht. Wir haben in allen bisherigen Beiträgen zur Teilentnahme die nicht geförderten Anteile außer acht gelassen. Selbst hier in deinem Beitrag #8 erwähnst du nicht, dass es geförderten Anteile sein müssen.
Zitat von Matthew Pryor
.Und es müssen auch nicht unbedingt 3.000€ im Vertrag verbleiben,das ist dann der Fall,wenn nur ein Teil des Geldes entnommen werden soll.Sie können auch eine Komplettentnahme tätigen und den Vertrag weiter besparen,wenn der Anbieter diese Möglichkeit vorsieht.
Die Erwähnung solcher Nebensächlichkeiten trägt eher zu Verwirrung bei, als die Unterscheidung zwischen Wohn-Riester und normalen Riester-Anlagen. Die letztgenannten werden ja auch erst dann zum Wohnriester, wenn eine diesbezügliche Entnahme erfolgt.
Vielen Dank für eure bisherigen, hilfreichen Antworten.
So wie ich es jetzt verstanden habe, kann ich aus unserem Riester Geld zur Umschuldung/Tilgung entnehmen, wenn (1.) mindestens 3000 Euro auf dem Konto sind. Zudem muss (2.) alles entnommen werden. Sollte nur ein Teil entnommen werden, müssen mindestens 3000 auf dem Konto verbleiben.
Dann würde es ja Sinn machen, und bitte korrigiert mich, wenn ich falsch denke, wenn jedes zweite Jahr alles Geld entnommen wird zur Sondertilgung (3000 Euro würden wir mit dem Riester jährlich nicht zusammenbekommen). Das wären dann alle zwei Jahre 5000 Euro. Die Ersparnis dürfte größer sein beim Immobiliendarlehen, als wenn wir nun 8 Jahre bis zur Umschuldung alles beim Riester parken und es dort verzinst wird. Demnach bis zur Umschuldung in 8 Jahren vier Mal sondertilgen. Oder? Anmerkung: 2014 wurde unsere Riester-Summe noch mit 3,65% verzinst (Vertrag aus 2009); der Garantiezins ist niedriger. Den muss ich mir noch mal raussuchen.
Ein BSV kommt zum jetzigen Zeitpunkt wohl eher nicht mehr in Betracht. Wir müssten dann, wie hier aufgeführt, bei einem "guten" BSV, 29% der nachzufinanzierenden Restsumme ansparen. Das wären trotz der abzüglichen Riesterzulage mehrere hundert Euro im Monat. Dann hätten wir auch gleich die monatliche Rückzahlsumme bzw. Tilgung höher ansetzen können (und wir liegen schon über 2% Tilgung).
So wie ich es jetzt verstanden habe, kann ich aus unserem Riester Geld zur Umschuldung/Tilgung entnehmen, wenn (1.) mindestens 3000 Euro auf dem Konto sind. Zudem muss (2.) alles entnommen werden. Sollte nur ein Teil entnommen werden, müssen mindestens 3000 auf dem Konto verbleiben.
Korrekt.Aber: Die Regelung des EstG muss nicht zwingend von den Anbietern 1:1 umgesetzt werden.Nun wird man in den meisten Verträgen einen Passus in der Art "Entnahmemöglichkeit im Rahmen des § 92a EstG" finden,dann ist es so wie beschrieben.Allerdings hat das BMF auch klargestellt,dass Anbieter durchaus berechtigt sind,nur einer kompletten Entnahme zustimmen.Das wäre vorab zu prüfen,wie das die Hannoversche regelt.
Dann würde es ja Sinn machen, und bitte korrigiert mich, wenn ich falsch denke, wenn jedes zweite Jahr alles Geld entnommen wird zur Sondertilgung (3000 Euro würden wir mit dem Riester jährlich nicht zusammenbekommen). Das wären dann alle zwei Jahre 5000 Euro. Die Ersparnis dürfte größer sein beim Immobiliendarlehen, als wenn wir nun 8 Jahre bis zur Umschuldung alles beim Riester parken und es dort verzinst wird. Demnach bis zur Umschuldung in 8 Jahren vier Mal sondertilgen. Oder? Anmerkung: 2014 wurde unsere Riester-Summe noch mit 3,65% verzinst (Vertrag aus 2009); der Garantiezins ist niedriger. Den muss ich mir noch mal raussuchen.
Rechnungszins beträgt 2,25%.Nun stellt sich die Frage,wie es sich am Ehesten rechnet.Theoretisch bestünde die Möglichkeit,dass beide den förderfähigen Höchstbetrag einzahlen,dann stünden jedes Jahr ca. 4200€ zur Verfügung,wenn das wieder zu den Konditionen der Sondertilgung passt.Das macht aber auch nur dann Sinn,wenn eine entsprechend attraktive Förderkonstellation gegeben ist.Nicht zu unterschätzen ist hierbei der Aufwand für die Beantragung der Entnahme,aber rein von der Gestaltung her bietet Riester in diesem Punkt hohe Flexibilität.
Jetzt weiß ich nicht,wie du auf 5000€ alle 2 Jahre kommst.Grundsätzlich würde ich davon absehen,mehr als den förderfähigen Jahreshöchstbetrag von 2.100€ pro Person zu entnehmen.
Riester hin, Riester her, aber mal ganz ehrlich, was hat Riester in einer Baufinanzierung zu suchen?
Es geht hier jetzt zwar nicht ganz um diese Problematik, aber wer Riester verkauft - dies mit dem Argument das kann auch für eine evtl. spätere Baufinanzierung verwendet werden - der verschweigt, wie schwierig und komplex dieses Thema ist.
Selbst ich steige durch diesen Thread nicht mehr durch!!!
Riester ist für mich - als zusätzlicher Bonbon - ein reines Altersvorsorgeprodukt, welches parallel zur Baufinanzierung laufend seine absolute Berechntigung hat. Aber in einer Baufinanzierung hat es aus meiner Sicht nichts zu suchen!
Danke, ich sehe es ähnlich, da man doch einen immensen Aufwand an Überlegungen investiert, Entnahme hin, Besteuerung her, virtuelles Konto, etc. Am Ende weiß der Kunde doch gar nicht, ob er aufgrund der nachgelagerten Besteuerung doch draufzahlt oder zumindest ob der ganze Aufwand in einem sinnvollen Verhältnis zum "Gewinn" steht.
Ich hatte mich selbst damit beschäftigt (2 Riesterverträge mit meiner Frau sowie Kinderzulagen) und festgestellt, dass wir die besser als reine Altersvorsorge nutzen.
Aber gut, es mag Konstellationen geben, wo ein "Wohn-Riester" doch Sinn macht - vorausgesetzt, der Kunde blickt selbst durch oder hat einen wirklich versierten und unabhängigen Berater.
Grundsätzlich gebe ich noelmaxim Recht. Aus meiner Erfahrung haben wiet mehr als 50 % der Menschen die einen riestergeförderte BSV oder ein riestergefördertes Bauspar-Kombidarlehen abschliessen, keine Ahnung was sie da tun. Die Beratung in SpK und Vobas und sonstwo ist meist sehr oberflächlich und häufig werden dann die Kunden damit alleine gelassen.
Das gilt sinngemäß auch für viele Vermittler die Riester-Sparprodukte verkaufen mit dem Hauptargument, es könne ja bei der Immobilienfinanzierung / -entschuldung eingesetzt werden.
Die meisten der Berechnungen (inkl. der von Finanztest) machen so viele Annahmen für die nächsten 20 oder 30 Jahre, bzw. müssen diese machen um ein "positives" Ergebnis zu erhalten, dass man sich fragen sollte, wie wahrscheinlich sind denn diese Annahmen in der heutigen Zeit. Am Ende führen nicht wenige Menschen wahrscheinlich besser wenn sie ihre Finanzierung ohne Riester machen würden, selbst wenn es denn am Ende (Alter 85 nach Ablauf der Besteuerungsphase) tatsächlich einige Tausend Euro mehr kostet. Die Menschen würden dann zumindest nicht auf alle möglichen Fachleute, Foren, Verbraucherschützer, usw. vertrauen müssen um verstehen zu können was sie da eigentlich haben und machen müssen.
Die Entnahme von Kapital zwecks entschuldung ist eine Super-Option, und hier sehe ich den wirklichen Vorteil des Eigenheimrentengesetzes. Leider ist es häufig auch ein administrativer Alptraum.
Selbst ich steige durch diesen Thread nicht mehr durch!!!
Mit Verlaub: Das hat erst einmal nichts zu heißen.
Zum TO:Was spricht dagegen,Schulden schnellstmöglich und gefördert zurückzuführen?Der Sinn und Zweck der Übung steht und fällt mit der Förderkonstellation,die nicht bekannt ist und damit verbieten sich pauschale Aussagen.Vleimehr sollten wir dem TO zutrauen,Zahlungsströme vergleichen zu können und sich mit den Konsequenzen einer geförderten Schuldentilgung auseinandersetzen zu können.
Der Weg ist doch einfach skizziert:Banksparplan abschließen,sinnvollen Eigenbeitrag einzahlen,Darlehenstilgung im Rahmen von Sondertilgungen optimieren.Und im Gegenzug mit den Konsequenzen beschäftigen (→Wohnförderkonto,nachgelagerte Besteuerung,die ich im Übrigen bei Riester sowieso habe,Restriktionen im Rahmen des EstG uswusf...).
Die Finanzierungsthematik an sich ist schon sehr komplex, wir machen sie noch komplexer, in dem noch Konstrukte entwickelt werden, wo selbst Bankangestellte und Versicherungs-, und Bausparkassenvertreter teilweise mit völlig überfordert sind!
Und mal eins, selbst wenn sich der Fachmann mit der Thematik Riester fundiert und nachhaltig auskennt, heißt dies noch lange nicht dass der das Produkt sinnvoll in die Baufinanzierung einbindet oder einbinden kann und selbst wenn er dies tut, heisst es noch lange nicht dass es der Kunde versteht, vor allem dieses Konzept mit einem anderen Angebot vergleichen kann.
Wie soll man Kunden ausbilden (ich schriebe bewusst ausbilden) können, wenn dies noch nicht mal mit Mitarbeitern gelingt, die damit tagtäglich zu tun haben und man müsste Kunden ausbilden, um diese Komplexität den Kunden verstehen lassen zu können.
Wäre das alles so einfach, würde ich nicht täglich Anfragen haben, ein laufendendes Finanzierungskonzept mit Riester im Nachgang zu entwirren oder meine Meinung kundzutun, wie ich ein bestehendes Angebot bewerte. Nur die wenigsten haben das was man ihnen angeboten hat verstanden, aber noch viel schlimmer, fast nie hat das Angebot ganzheitlich Hand und Fuss, ist ganzheitlich gut aufgestellt.
Naja und wenn man das alles mal gelernt hat, sich täglich mit Finanzen auseinander setzt - auch wenn das nicht das Kerngebiet ist - aber durch solch eine Diskussion nicht mehr durchsteigt oder dieser folgen kann, dann wundere ich mich nicht mehr darüber wie es den meisten ergeht, der mit dieser Materie ansonsten nichts zu tun hat.
Habe den Anspruch nicht mich im Detail mit Riester auszukennen, auch sage ich Riester hat absolut seine Berechtigung, aber in einer Baufinanzierung hat Riester wenn überhaupt nur bedingt etwas zu suchen, aber dann muss der Kunden aufgrund seines Intellektes oder seiner Auffindungsgabe dem folgen können und vor allem sich durch einen Fachmann beraten lassen, einen Fachmann sowohl auf dem Riester als auch auf dem Finanzierungssektor.
Die Praxis ist eine ganz andere, Riester wird verteilt, wird als das Eilheilmittel - weil gefördert - als unabkömmlich "an den Mann/ Kunden gebracht". Ich bleibe dabei, Riester hat nur bedingt etwas in einer Baufinanzierung zu suchen, aber dann betreut und beraten durch einen Fachmann und dies bei einem Kunden, der der ganzen Thematik folgen kann!!!!
Eine Grundsatzdiskussion wäre zwar unter Umständen spannend,an dieser Stelle aber wohl nicht zielführend.Es gilt jedoch zunächst einmal,2 verschiedene Konstellationen nicht zu vermischen.
1.Die Einbindung von "Riester" mittels eines Bausparvertrages oder eines geförderten Darlehens und damit unmittelbar.Würde ich mir persönlich auch nicht zwingend ans bein binden wollen.Oder aber
2.die optionale Tilgung über die Entnahme aus einem Vertrag,idealerweise einem Banksparplan.Was an dieser Option so wahnsinnig kompliziert sein soll,erschließt sich mir nicht.Ich entnehme Kapital im Rahmen der mir vom Darlehensgeber gewährten Sondertilgungsmöglichkeiten und habe dafür später eine Summe x via Wohnförderkonto zu versteuern.
Ob das Sinn macht?Ich weiß es nicht.Ich weiß aber mangels Informationen auch nicht,dass es keinen Sinn macht.Hier beginnt die kühle kalkulation aufgrund nackter Zahlen.Passt die Förderquote?Was spare ich durch eine schnellere Tilgung?Gibt es andere Anlagen,die mir eine ähnlich hohe und sichere Rendite wie die Schuldentilgung bieten?Wie hoch fällt die Steuerlast im Alter aus (komme mir keiner mit dem Argument ungewisser,evtl. eintretender Änderungen steuerlicher Rahmengegebenheiten.Die habe ich grundsätzlich in Ermangelung einer brauchbaren Kristallkugel)?Kann ich mit den Restriktionen leben,die die Einbindung der Riesterförderung mit sich bringt?
Das sind Gedankengänge und letzten Endes Entscheidungen,die nur der TO treffen kann.Aber er soll sie nicht deswegen treffen,weil der ein oder andere der Meinung ist,Riester habe in einer Finanzierung "nichts zu suchen" oder sei (aus seiner Sicht) zu kompliziert.
Soviel individuelle Entscheidungsfreiheit und -kompetenz sollte jedem zugemutet werden.