Guten Tag,
ich wäre sehr dankbar, wenn mir zum Wochenende eine kleine Frage beantwortet werden könnte:
Ich habe bei meinem Anbieter eine Wohnriesterentnahme beantragt, die ZfA hat geprüft und einen positiven Bescheid geschickt. Ich darf bis zu xxx.xxx Euro Kapital entnehmen, unschädlich. Mein Anbieter hat nun ein Wohnförderkonto bei der ZfA eigerichtet.
Die Entnahme des Kapitals hat aber zur Auflösung des Vertrages geführt.
Ich verwende das entnommene Kapital (ca. 10.000 Euro) zum Begleichen von Kaufnebenkosten (ca. 30.000 €), weil ich sonst, um bei einer 100%-Finanzierung bleiben zu können, einen zusätzlichen, etwas teureren Kredit hätte aufnehmen müssen - extra für die Kaufnebenkosten. Eigenkapital habe ich nur 20.000 €.
Jetzt ist das Geld aus dem Riester-Vertrag demnächst weg und mein Vertrag aufgelöst. Ich möchte nicht weiter Riestern. Ich habe also keinen neuen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen und beabsichtige das auch nicht. Die Immobilienfinanzierung ist unabhängig vom Riester-Vertrag und dem bisherigen Kapital zugesagt.
Wie funktioniert nun die nachgelagerte Besteuerung? Muss ich das entnommene Kapital versteuern? Ab jetzt werden ja keine Zulagen mehr gezahlt, die versteuert werden müssten. Und auch keine Tilgungsleistungen, die gefördert worden wären. Bleibt es also bei der Besteuerung der 10.000 €? Erhöht sich der Betrag noch irgendwie?
Darf es aus rechtlicher Sicht überhaupt bei der unschädlichen Entnahme bleiben, wenn ich nicht weiter riester?
Irgendwie fühle ich mich von meinem Finanzberater bei der Bank ziemlich schlecht beraten. Er riet mir nur, das Kapital aus der Riester-Rente als Eigenkapital für die Kaufnebenkosten zu verwenden. Das fand ich eine gute Idee...
Der dortige Kredit ist nicht zustande gekommen. Mit dem Finanzberater, der mir völlig unabhängig vom Riester-Vertrag den 100%-Kredit vermittelt hat, habe ich leider nicht intensiv über das Thema gesprochen. Ich sprach nur davon, dass ich das Eigenkapital so aufbringen werde.
Danke für fachkundige Antworten!