Wohnriester-Entnahme

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  1. Avatar von Groti
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    Standard Wohnriester-Entnahme

    Guten Tag,
    ich wäre sehr dankbar, wenn mir zum Wochenende eine kleine Frage beantwortet werden könnte:
    Ich habe bei meinem Anbieter eine Wohnriesterentnahme beantragt, die ZfA hat geprüft und einen positiven Bescheid geschickt. Ich darf bis zu xxx.xxx Euro Kapital entnehmen, unschädlich. Mein Anbieter hat nun ein Wohnförderkonto bei der ZfA eigerichtet.

    Die Entnahme des Kapitals hat aber zur Auflösung des Vertrages geführt.

    Ich verwende das entnommene Kapital (ca. 10.000 Euro) zum Begleichen von Kaufnebenkosten (ca. 30.000 €), weil ich sonst, um bei einer 100%-Finanzierung bleiben zu können, einen zusätzlichen, etwas teureren Kredit hätte aufnehmen müssen - extra für die Kaufnebenkosten. Eigenkapital habe ich nur 20.000 €.

    Jetzt ist das Geld aus dem Riester-Vertrag demnächst weg und mein Vertrag aufgelöst. Ich möchte nicht weiter Riestern. Ich habe also keinen neuen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen und beabsichtige das auch nicht. Die Immobilienfinanzierung ist unabhängig vom Riester-Vertrag und dem bisherigen Kapital zugesagt.

    Wie funktioniert nun die nachgelagerte Besteuerung? Muss ich das entnommene Kapital versteuern? Ab jetzt werden ja keine Zulagen mehr gezahlt, die versteuert werden müssten. Und auch keine Tilgungsleistungen, die gefördert worden wären. Bleibt es also bei der Besteuerung der 10.000 €? Erhöht sich der Betrag noch irgendwie?

    Darf es aus rechtlicher Sicht überhaupt bei der unschädlichen Entnahme bleiben, wenn ich nicht weiter riester?
    Irgendwie fühle ich mich von meinem Finanzberater bei der Bank ziemlich schlecht beraten. Er riet mir nur, das Kapital aus der Riester-Rente als Eigenkapital für die Kaufnebenkosten zu verwenden. Das fand ich eine gute Idee...
    Der dortige Kredit ist nicht zustande gekommen. Mit dem Finanzberater, der mir völlig unabhängig vom Riester-Vertrag den 100%-Kredit vermittelt hat, habe ich leider nicht intensiv über das Thema gesprochen. Ich sprach nur davon, dass ich das Eigenkapital so aufbringen werde.

    Danke für fachkundige Antworten!

  2. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wohnriester-Entnahme

    Der Entnahmebetrag wird auf dem Wohnförderkonto geparkt und bis zum Beginn der Auszahlungsphase mit 2% jährlich aufgezinst.Nach bspw. 30 Jahren hätten sich dann in ihrem Fall gut 18100€ auf dem Wohnförderkonto angesammelt (→10000*(1,02)^30).
    Dieser Betrag muss nun versteuert werden.Dafür gibt es 2 Optionen:Möchten sie das Wohnförderkonto auf einen Schlag versteuern lassen,bekommen sie einen Abschlag von 30% auf den auf dem Konto vorhandenen Betrag gewährt.Oder sie tilgen den kompletten Betrag in Raten bis zum 85. Lebensjahr.

  3. Avatar von RitterR
    RitterR ist offline

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    Standard AW: Wohnriester-Entnahme

    das ist vollkommen richtig erklärt

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester-Entnahme

    Zitat Zitat von RitterR
    das ist vollkommen richtig erklärt
    Da hab ich schwere Bedenken.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Der Entnahmebetrag wird auf dem Wohnförderkonto geparkt und bis zum Beginn der Auszahlungsphase mit 2% jährlich aufgezinst.Nach bspw. 30 Jahren hätten sich dann in ihrem Fall gut 18100€ auf dem Wohnförderkonto angesammelt (→10000*(1,02)^30).
    Dieser Betrag muss nun versteuert werden.
    Bis hier muss ich RitterR zustimmen.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Dafür gibt es 2 Optionen:Möchten sie das Wohnförderkonto auf einen Schlag versteuern lassen,bekommen sie einen Abschlag von 30% auf den auf dem Konto vorhandenen Betrag gewährt.
    Es müssen wohlbemerkt dann nur 70 % versteuert werden.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Oder sie tilgen den kompletten Betrag in Raten bis zum 85. Lebensjahr.
    Diese Aussage kann man "übers Klo werfen", ich meinte natürlich übers Klo entsorgen. Groti muss nie den gesamten hochgezinsten Betrag des Wohnförderkontos tilgen. Er muss ihn lediglich versteuern, entweder einmalig um 30% reduziert oder komplett in Jahresraten bis zum 85. Lebensjahr.

    Tut mir leid, dass ich wieder eingreifen muss. Und die Spitze mit dem Klo können Insider sicher nachvollziehen.

  5. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wohnriester-Entnahme

    Dein Zwang zur Diffamierung nimmt langsam krankhafte Züge an.Natürlich ist das Wohnförderkonto zu tilgen.Das Wohnförderkonto wird bis zum Rentenbeginn auf 0 gefahren.Das nennt man Tilgung.Du greifst nicht ein,sondern trollst wieder rum und nervst den TO mit deinen Falschaussagen.

  6. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester-Entnahme

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Dein Zwang zur Diffamierung nimmt langsam krankhafte Züge an.Natürlich ist das Wohnförderkonto zu tilgen.Das Wohnförderkonto wird bis zum Rentenbeginn auf 0 gefahren.Das nennt man Tilgung.Du greifst nicht ein,sondern trollst wieder rum und nervst den TO mit deinen Falschaussagen.
    Das Wohnförderkonto wird bis zum Rentenbeginn auf 0 gefahren. Jetzt muss ich aber lachen. Es hat erst zum Rentenbeginn seinen Höchststand erreicht und wird spätestens bis zum 85. Lebensjahr auf 0 gefahren.

    Berichtige schnell mal deinen Fehler du Fälscher, dann kannst Du behaupten ich habe dich falsch zitiert.

  7. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wohnriester-Entnahme

    Fein.Dann sind wir uns ja einig,dass deine Aussage grundfalsch und war und mir ein zu vernachlässigender Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist.
    Dass du gleich wieder ausfallend werden musst...ist ja leider nichts neues,dass deine Art ein schlechtes Licht auf das Forum wirft.

  8. Avatar von axelwalldorf
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    Standard AW: Wohnriester-Entnahme

    https://www.baufi24.de/ratgeber/kfw-...r-verbraucher/
    Vielleicht hilft Dir ja das hier weiter...

  9. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester-Entnahme

    Zitat Zitat von axelwalldorf
    https://www.baufi24.de/ratgeber/kfw-...r-verbraucher/
    Vielleicht hilft Dir ja das hier weiter...
    Danke, damit bestätigst Du nur meine Aussage.

  10. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Wohnriester-Entnahme

    Zitat Zitat von Hanomag
    Da hab ich schwere Bedenken. Bis hier muss ich RitterR zustimmen. Es müssen wohlbemerkt dann nur 70 % versteuert werden. Diese Aussage kann man "übers Klo werfen", ich meinte natürlich übers Klo entsorgen. Groti muss nie den gesamten hochgezinsten Betrag des Wohnförderkontos tilgen. Er muss ihn lediglich versteuern, entweder einmalig um 30% reduziert oder komplett in Jahresraten bis zum 85. Lebensjahr.
    Tut mir leid, dass ich wieder eingreifen muss. Und die Spitze mit dem Klo können Insider sicher nachvollziehen.
    Haben Sie eigentlich nichts Sinnvolles in Ihrem Leben zu tun ?

    Statt einen offensichtlichen Fehler ganz normal zu berichtigen, müssen Sie wieder polemisch werden. Das hat in der Tat schon fast krankhafte Züge.
    Und es ist ja nun nicht so als dass ihre Ausführungen (allgemein gesprochen) immer ganz exakt sind und Sie es sich leisten könnten, sich hier auch nur ansatzweise als der Oberlehrer aufzuspielen.

    Zwischen Ihnen und Matthew Pryor wird man nie das "wer hat angefangen" klären können und Ihr und Matthew Pryors gegenseitiger Kleinkrieg ist inzwischen nur noch albern, peinlich und disqualifizierend.

  11. Avatar von Groti
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    Standard AW: Wohnriester-Entnahme

    Ich danke sehr herzlich. Ich hatte die erste Antwort schon verstanden. Ein bisschen mitdenken kann das geschätzte Forumsmitglied ja auch...
    Mir ging es ja hauptsächlich darum, eine Vorstellung vom zu versteuernden Betrag zu bekommen und zu wissen, ob es Probleme gibt, weil ich nicht weiter riester.
    Wohl nicht. Wochenende gerettet, vielen Dank!

  12. Avatar von obelix
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    Standard AW: Wohnriester-Entnahme

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Zwischen Ihnen und Matthew Pryor wird man nie das "wer hat angefangen" klären können und Ihr und Matthew Pryors gegenseitiger Kleinkrieg ist inzwischen nur noch albern, peinlich und disqualifizierend.
    Auf Nachfrage meine Zusatzinformation, dass sich mein "Danke" auf diesen Abschnitt bezog.

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