ich bin in einer etwas verzwickten Situation und wollte mal fragen ob mir jemand helfen kann bzw. mir sagen kann was ich jetzt am besten mache (und ich hoffe auch ich habe es hier beim richtigen Thema gepostet ).
Also, ich bin Studentin und habe einen Minijob an der Uni (verdiene 401€ und bin von der Rentenversicherung befreit). Nun habe ich mich beim Finanzamt noch als Selbständig gemeldet (seit Anfang des Jahres), da ich einen Job am Krankenhaus angenommen habe (medizinisches Personal, verdiene da so um die 200-300€). Insgesamt arbeite ich weniger als 20h in der Woche.
Daraufhin habe ich von der Rentenversicherung Post bekommen und ich bin dann zu denen. Die nette Dame dort hat mir dann gesagt ich könnte mich für diesen Selbständigen Job auch von der Rentenversicherung befreien lassen. Das wollte ich dann auch machen. Die Dame hat mich dann das Formular V028 ausfüllen lassen anstatt V020 (im ersten Brief der RV an mich stand drin, dass ich das V020 ausgefüllt zurücksenden soll). Jetzt habe ich nämlich einen Antrag auf Feststellung des Sozialversicherungsstatus gestellt, das wollte ich allerding garnicht. Mir ist nämlich nach einiger Recherche wegen der RV und diesem Feststellungsantrag bewusst geworden, dass meine "Selbstständigkeit" eventuell eher eine Scheinselbstständigkeit ist.
Jetzt zu meiner Frage: Was soll ich jetzte machen???
Einer von der RV meinte ich soll erstmal abwarten ob ich nochmal Post von der Clearingstelle bekomme. Den Antrag habe ich zurückgezogen und ich habe einen Antrag gestellt, dass ich Rentenversichert werde. Aber was ist wenn ich jetzt nichts mehr von denen höre, aber vielleicht in ein Paar Monaten?Habe sie ja jetzt quasi auf mich "aufmerksam" gemacht.
Ist das Abwarten also so eine gute Idee?
Mein zweiter Gedanke war, dass ich aus meinem Minijob an der Uni einen Midijob mache. Ist es dann eventuell trotzdem relevant ob meine Nebentätigkeit eine Selbstständigkeit oder eine Scheinselbstständigkeit ist?
Beide Jobs als Minijobs zu behalten wäre wsl selbst als Student unrentabel, oder?
Fragen über Fragen und im Internet finde ich leider keine konkreten Antworten :/ Vielleicht könnte mir hier jemand helfen.
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#2
Hanomag
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Hanomag
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AW: Minijob/Midijob/Selbstständigkeit
Zitat von Hanna99
Also, ich bin Studentin und habe einen Minijob an der Uni (verdiene 401€ und bin von der Rentenversicherung befreit). Nun habe ich mich beim Finanzamt noch als Selbständig gemeldet (seit Anfang des Jahres), da ich einen Job am Krankenhaus angenommen habe (medizinisches Personal, verdiene da so um die 200-300€). Insgesamt arbeite ich weniger als 20h in der Woche.
Daraufhin habe ich von der Rentenversicherung Post bekommen und ich bin dann zu denen. Die nette Dame dort hat mir dann gesagt ich könnte mich für diesen Selbständigen Job auch von der Rentenversicherung befreien lassen. Das wollte ich dann auch machen. Die Dame hat mich dann das Formular V028 ausfüllen lassen anstatt V020 (im ersten Brief der RV an mich stand drin, dass ich das V020 ausgefüllt zurücksenden soll). Jetzt habe ich nämlich einen Antrag auf Feststellung des Sozialversicherungsstatus gestellt, das wollte ich allerding garnicht. Mir ist nämlich nach einiger Recherche wegen der RV und diesem Feststellungsantrag bewusst geworden, dass meine "Selbstständigkeit" eventuell eher eine Scheinselbstständigkeit ist.
Für den selbständigen Job bist Du vermutlich rentenversicherungspflichtig, weil hier SGB VI § 2 Nr. 9 zutrifft.
Zitat von Hanna99
Jetzt zu meiner Frage: Was soll ich jetzte machen???
Einer von der RV meinte ich soll erstmal abwarten ob ich nochmal Post von der Clearingstelle bekomme.
Schwer zu sagen.
Zitat von Hanna99
Den Antrag habe ich zurückgezogen und ich habe einen Antrag gestellt, dass ich Rentenversichert werde.
Warum Du, das ist eigentlich Sache des Arbeitgebers. Es sei denn es wäre tatsächlich eine Selbstständige Tätigkeit.
Zitat von Hanna99
Ist das Abwarten also so eine gute Idee?
Nicht unbedingt, wenn der zweite Job auch als Minijob gewertet wird, dann werden beide Jobs als sozialversicherungspflichtig zusammengefasst. Für den ArbG von Job 1 wird es dann billiger, weil Du Dich anteilig an den Kosten beteiligen musst. Für ArbG von Job 2 wird es dann teurer, weil er sich anteilig an den Kosten beteiligen muss.
Zitat von Hanna99
Mein zweiter Gedanke war, dass ich aus meinem Minijob an der Uni einen Midijob mache. Ist es dann eventuell trotzdem relevant ob meine Nebentätigkeit eine Selbstständigkeit oder eine Scheinselbstständigkeit ist?
Das wäre eine Lösung. Wenn der erste Job sozialversicherungspflichtig ist (wie auch der Midijob), dann kann man offiziell daneben einen Minijob haben (und selbstständig tätig sein sowieso).
Zitat von Hanna99
Beide Jobs als Minijobs zu behalten wäre wsl selbst als Student unrentabel, oder?
Beide Jobs (egal ob Mini, Midi oder Selbstständig) führen - falls Du noch familienversichert bist - zur kostenpflichtigen Krankenversicherung.
Also, das mit diesem Antrag verstehe ich glaube ich einfach noch nicht so richtig. Warum hat mir die Dame von der RV eigentlich dieses Formular zum ausfüllen gegeben wenn es eigentlich nicht unbedingt nötig war?!
Heute bei der RV wurde mir gesagt, dass der Antrag auf Befreiung der RV und dieser Antrag zwei vollkommen verschiedene Dinge sind. Diesen Antrag, so habe ich es verstanden, stellt Arbeitnehmber oder Arbeitgeber aber ja freiwillig, richtig?!
Und ich habe einen Antrag auf Rentenversicherung gestellt, weil ich als Selbstständige doch selbst dafür sorgen muss, dass ich rentenversichert bin, ich hab da ja keinen Arbeitgeber....
Mir macht das mit der Scheinselbstständigkeit halt am meisten Sorgen. Was kann das für mich heissen?Würde die RV evon sich aus so einen "Antrag auf Feststellung der...." stellen?Meinen habe ich ja jetzt zurückgezogen....
Also, das mit diesem Antrag verstehe ich glaube ich einfach noch nicht so richtig. Warum hat mir die Dame von der RV eigentlich dieses Formular zum ausfüllen gegeben wenn es eigentlich nicht unbedingt nötig war?!
Vermutlich weil die Selbstständigkeit zweifelhaft ist.
Heute bei der RV wurde mir gesagt, dass der Antrag auf Befreiung der RV und dieser Antrag zwei vollkommen verschiedene Dinge sind.
korrekt.
Diesen Antrag, so habe ich es verstanden, stellt Arbeitnehmber oder Arbeitgeber aber ja freiwillig, richtig?!
Ja, aber beide sind für den richtigen Status verantwortlich. Und wenn sie unsicher sind, müssen sie den Status klären lassen.
Und ich habe einen Antrag auf Rentenversicherung gestellt, weil ich als Selbstständige doch selbst dafür sorgen muss, dass ich rentenversichert bin, ich hab da ja keinen Arbeitgeber....
Wenn es denn so ist.
Mir macht das mit der Scheinselbstständigkeit halt am meisten Sorgen.
Du zweifelst ja selbst daran.
Was kann das für mich heissen?
Dann wäre der zweite Job vorerst auch ein Minijob und da Summe der Monatseinkünfte aus beiden Minijobs über 450 € liegen würde, wären es keine Minijobs mehr, mit der Folge, dass die ArbG sie als reguläre Jobs melden müssten. Da Du als Studentin das Werkstudentenprivileg geniest, müsstest Du lediglich RV-Beiträge entrichten. Die Arbeitgeber (nicht Auftraggeber) der Minijobs würden auch Geld sparen, weil sie für einen regulär sozialversicherungspflichtigen Job nur den Arbeitgeberanteil in Höhe von knapp 20 % gegenüber pauschal ca. 30 % für einen Minijob abführen müssten. Allerdings will der zweite Arbeitgeber als Auftraggeber eines Selbstständigen gar keine Sozialabgaben abführen.
Würde die RV evon sich aus so einen "Antrag auf Feststellung der...." stellen?
Vermutlich nicht, ich habe damit allerdings keine praktische Erfahrung. Aber da die Fäden bei der Sozialversicherung zusammenlaufen, kann es dort festgestellt werden. Zusätzlich gibt es noch Betriebsprüfungen des Sozialversicherungsträger.
Meinen habe ich ja jetzt zurückgezogen....
Das sehe ich nicht als Drama. Du hast Dich ja freiwillig zur RV angemeldet.
Bist Du noch über Deine Eltern (Familien-)krankenversichert? Wenn ja, dann wirst Du Dich bei Einkünften über 450 € - wenn nicht schon privat-KV-versichert - studentisch pflicht-KV-versichern müssen.