Feuer ist aus einem Gerät des Mieters ausgebrochen, die Decke, wände der Wohnung wurden mit in Leidenschaft gezogen.
Mieter`s Hausratversicherung zahlt nur für das Gerät.
Zahlt die Gebäudeversicherung die Malerarbeiten wegen dieses Brandfalls ?
Wenn nicht, warum, wer haftet dann ?