wir möchten bald eine Immobilie aus einer Zwangsversteigerung (leerstehend) ersteigern. Dazu brauchen wir eine entsprechende Finanzierung. Die ersten Angebote von Interhype, Dr. Klein liegen uns vor. Allerdings stellen wir uns die Frage, welche Art der Finanzierung die günstigste ist.
Kaufpreis inkl. der NK voraussichtlich: 350.000 EUR
KfW: 50.000 EUR
Eigenanteil: 50.000 EUR (je nach Zins ggf. mehr)
Finanzierung: 250.000 EUR
Die Gesamttilgung sollte höchstens 1.100 betragen. Laufzeit 15J. Bei mehreren Krediten 15J und 10J und insg. KFW dabei.
Frage 1: Ist es besser einen höheren Tilgungssatz zu wählen (wir wollten eigentlich 2,5 % statt 3% wählen) und mit der Möglichkeit der Sondertilgung im Jahr von 7.500 EUR arbeiten.
Frage 2. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Allerdings wäre die Frage, ob es sinniger ist, günstigere Konditionen bei einer Teilung zu erreichen und somit noch günstigere Zinsen zu bekommen, bspw: 5 Jahre, 10 Jahre, (evtl. Volltilger) und Kfw. Alternativ mit BSV verbunden.
Frage 3. Welche Konditionen sind nun derzeitig auf dem Markt zu haben?
Frage 4. Worauf muss ich besonders achten?
Frage 5. Gibt es sonstige empfehlenswerte Kombinierungsmöglichkeiten?
Frage 6. Sind die Anteilsverhältnisse (Mann und Frau) von Relevanz? (Wollten 75%, 25% machen)
Sichere Jobs und solide Gehälter liegen vor.
Wir haben noch einen Monat Zeit bevor wir uns endgültig entscheiden sollten.
Besorgen Sie sich das gerichtliche Gutachten. Es ist einfacher wenn im Gerichtlichen Gutachten steht, dass der Gutachter in das Objekt hinein gekommen ist bei der Besichtigung.
Jedoch "träumen" Sie gerne in der Zwangsversteigerung eventuell ein Schnäppchen zu machen
Jedoch kann auch genau das Gegenteil passieren.
Vor 1 Woche habe ich hier in einem Stuttgarter Vorort für einen Kunden das Gerichtliche Gutachten besorgt mit einem Verkehrswert von von EUR 260.000.
Nun ist das Ergebnis dies, dass das Haus für EUR 295.000 verkauft wird.
Also EUR 35.000 über dem Verkehrswert des gerichtlichen Gutachtens.
das ist uns leider aber bewusst. Dies wird vermutlich ebenfalls kein Schnäppchen sein. Wir möchten jedoch das Haus auch für einen höheren Betrag als den im Gutachten benannten Sachwert erwerben. Der explizite Wohnort gibt leider derzeitig keine besseren Alternativen her.
Es geht uns nun um die Ausgestaltung der Finanzierung. Haben Sie Vorschläge?
Das Eikgenkapital wird für die Ersteigerung benötigt, da dieses die Gebühren und Vorleistungen abdeckt.
Eine prozentuale Abufteilung der Eigentumsverhältnisse ist unüblich, da die Banken nicht gerne Einschränkungen ihrer Sicherheiten akzeptieren.
Hinsichtlich der Zinsbindungsfristen einfach mal diverse Angebote vergleichen. Über Sondertilgungen können natürlich geringere Tilgungsvereinbarungen ausgeglichen werden.
In der heutigen Zeit mit besonders günstigen Konditionen sollte eine längere Zinsbindung sicherlich von Vorteil sein, um spätere Zinsrisiken zu vermeiden oder gar ganz auszuschließen. Hier kann sich auch eine Tilgung über einen Bausparvertrag ggfs. rechnen, wenn die gesamte Darlehenslaufzeit abgesichert werden soll.
danke für die Antwort. Dh. 50% Mann und 50% Frau als Aufteilung wird anders gesehen als ein Eigentumsverhältnis von 75% Mann und 50% Frau?
Ist es nun besser geringeren Tilgungssatz zu wählen und dann über die Sondertilgung zu gehen und somit die Flexibilität zu behalten?
Wie könnte eine Kalkulation mit Einbezug von BSV aussehen oder Verteilung auf 3 Kredite mit versch. Zeiträumen und KFW?
Grüße
Zitat von Kass Finanz
Das Eikgenkapital wird für die Ersteigerung benötigt, da dieses die Gebühren und Vorleistungen abdeckt.
Eine prozentuale Abufteilung der Eigentumsverhältnisse ist unüblich, da die Banken nicht gerne Einschränkungen ihrer Sicherheiten akzeptieren.
Hinsichtlich der Zinsbindungsfristen einfach mal diverse Angebote vergleichen. Über Sondertilgungen können natürlich geringere Tilgungsvereinbarungen ausgeglichen werden.
In der heutigen Zeit mit besonders günstigen Konditionen sollte eine längere Zinsbindung sicherlich von Vorteil sein, um spätere Zinsrisiken zu vermeiden oder gar ganz auszuschließen. Hier kann sich auch eine Tilgung über einen Bausparvertrag ggfs. rechnen, wenn die gesamte Darlehenslaufzeit abgesichert werden soll.