Guten Abend!
Da hier immer schnell und professionell bei Anliegen geholfen wird, möchte ich das Thema Bearbeitungsgebühren erneut an Sie herantragen.
Im Zuge unseres Hauskaufs im Jahr 2013 wurde auch ein Bauspardarlehen bei der LBS aufgenommen. Der Bausparvertrag war da bereits angespart, so dass eine relativ geringe Summe als Bauspardarlehen aufgenommen wurde.
Für das Bauspardarlehen wurde eine Bearbeitungsgebühr, näher bezeichnet als Agio fällig.
Jetzt habe ich vor Ostern um Erstattung dieser Gebühr gebeten, was jedoch von Seiten der LBS schnell abgelehnt wurde. Ich bin mir allerdings unsicher, inwieweit dieses berechtigt ist, daher möchte ich erst einmal hier detaillierte Auskunft erhalten, ob meinerseits eine Berechtigung der Gebühreneinforderung besteht.
Sollte mir eine Erstattung zustehen, welche nachfolgenden Schritte sind dann tun?
Mit dem Agio wird in der Regel der Zinssatz der Finanzierung beeinflusst, d.h. ein Teil der Zinsen wird als Vorausgebühr in einmer Sumkme erhoben, dafür sinkt dann der Hauptzins.