ich bin seit 3 Jahren auf Lebenszeit verbeamtet und demnach privatversichert. Nachdem ich Rechnungen bezüglich psychologischer Behandlungen eingereicht habe, möchte meine Versicherung nun nachprüfen, ob eine psychische Erkrankung VOR dem Vertragsabschluss beststand.
Meine Frage:
Was passiert, wenn heraus kommen würde, dass VOR dem Vertragsabschluss ein Besuch bei einem Therapeuten erfolgte?
Wird die PKV gekündigt?
Nimmt mich dann noch eine andere PKV?
Wie hoch können die Beiträge dann werden?
Muss ich mich evtl gesetzlich versichern? Was würde das kosten?
Je nach Vorfall kann sowohl der Tarifpreis steigen, ein Wechsel in ein Basic Tarif oder gar die vollständige Kündigung erfolgen.
Die Falschangabe wird kein Grund für andere Versicherungen da stellen, dich nicht zu versichern.. Allerdings bleibt der Punkt der Psychotherapie ja bestehen, dass mögen viele Versicherungen weniger und verlangen z.B. Aufschläge.
Was passiert, wenn heraus kommen würde, dass VOR dem Vertragsabschluss ein Besuch bei einem Therapeuten erfolgte?
Ein Problem wäre es nur, wenn sie im Antrag von damals bei den Gesundheitsfragen eine psychologische Behandlung nicht angegeben haben, die innerhalb des Abfragezeitraums lag.
Falls dem so wäre ist es sehr wahrscheinlich, dass ihr Krankenversicherer ihnen kündigt. Ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenkasse wäre nicht möglich, jedoch eine andere Private Krankenversicherung. Unter welchen Bedingungen ist jedoch abhängig von der konkreten Anamnese.
Ich wurde aufgefordert meine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Zusätzlich muss ich selbst Angaben zum entsprechenden Zeitraum machen.
Die psychologischen Behandlungen habe ich damals nicht angegeben. Allerdings lautete die Frage, ob ich unter psychischen STÖRUNGEN/ERKRANKUNGEN leide, was auch laut meinem ehem. Therapeuten nicht der Fall war.
Sollte eine Kündigung folgen, dann ist eine Aufnahme in eine andere PKV schwierig oder? Wie hoch können solche Beitragserhöhungen werden? Beträgt der Basistarif bei beihilfeberechtigten Personen 50 % also ca. 300 - 350 € oder muss ich mit einem monatlichen Tarif von 600 - 700 € rechnen?
Die psychologischen Behandlungen habe ich damals nicht angegeben. Allerdings lautete die Frage, ob ich unter psychischen STÖRUNGEN/ERKRANKUNGEN leide, was auch laut meinem ehem. Therapeuten nicht der Fall war.
Wenn sich die Fragestellung tatsächlich auf den aktuellen Zeitpunkt bezog und eine solche Störung bzw. Erkrankung zur Antragsstellung nicht vorlag, dann haben sie auch nichts zu befürchten.
Dennoch wäre es sehr ungewöhnlich, da eigentlich ein konkreter Zeitraum abgefragt wird (z.B. "Besteht oder bestand in den letzten fünf Jahren..."). Haben sie die Antragskopie?
Mich persönlich würde außerdem interessieren, von welcher Gesellschaft sie sprechen?
Falls es zu einer Kündigung kommen würde, dann wäre tatsächlich eine Annahme bei einem anderen Privaten Krankenversicherer außerhalb des Basistarifs schwierig, aber nicht vollkommen unmöglich. Hier kommt es, wie erwähnt, auf ihren konkreten Gesundheitszustand an.
Der Basistarif, den ich ihnen nicht wünsche, berücksichtigt die Beihilfe nicht. Also wären sie eher bei den von ihnen genannten zweiten Beitragsbereich.
in dem Beratungprotokoll wird lediglich nach der momentanen Situation gefragt. Allerdings müssen meine Ärzte und ich nun einen Fragebogen ausfüllen, der einen Zeitraum von 3 Jahren einschließt. Hier haben Behandlungen stattgefunden. Allerdings wird auch hier mit ERKRANKUNG formuliert.
Nun, letztendlich werde ich wohl wenig Chancen haben, wenn mir die Versicherung wirklich kündigen will. Selbst, wenn ich Recht hätte, einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten.
Wichtig ist für mich in erster Linie, wie es mit mir weitergeht. Ein Beitrag von 600/700 € wäre für mich wahnsinn.
Sind Sie sich wirklich absolut sicher, dass ich als Beihilfeberechtigte den vollen Satz leisten muss? Im Internet habe ich gelesen, bei z. B. 50 % Beihilfe, sind dann nur 50 % der vollen Prämie fällig.
Verzeihung. So wie ich das gestern Abend geschrieben hatte passt das nicht. Die Beihilfe wird durchaus mit berücksichtigt.
Dennoch wäre ja erstmal wichtig zu wissen, ob es zu einer Kündigung kommen wird.
Sie schreiben, dass im Beratungsprotokoll nur die aktuelle Situation abgefragt wurde. Entscheidend sind jedoch nicht die Gesundheitsfragen aus diesem Protokoll, sondern aus dem Antrag. Haben sie denn davon auch eine Kopie?
"Erfolgten in den letzten 3 Jahren ... medikamentöse Behandlungen"
Beide Antworten wurden mit NEIN beantwortet. Tatsächlich ist es leider so, dass Besuche beim Therapeuten stattfanden und leider auch Medikamente verschrieben wurden.
Um ehrlich zu sein rechne ich fest mit einem Rausschmiss.
Wichtig für mich ist die Zukunft. Ich muss versuchen aus der Versicherung zu kommen, ohne die Leistungen zurückzahlen zu müssen.
Ich muss versuchen eine neue PKV abschließen zu können. Wie sind Ihre Erfahrungen damit? Denken Sie, ich habe eine Chance überhaupt noch in eine normale PKV aufgenommen zu werden?
Wie schätzen Sie einen eventuellen Risikozuschlag ein? Vielleicht nimmt mich eine Versicherung mit diesem Zuschlag auf? Aber gibt es für diesen Zuschlag auch Kostengrenzen? Wenn ich letztendlich Unsummen für die Versicherung in Kauf nehmen muss, bleibt mir nur der Basistarif.
Bei einer psychischen Erkrankung, die über schon einen längeren Zeitraum geht bzw. immer wieder auftaucht, sind die Versicherer schon sehr empfindlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass da der Basistarif für sie das Beste sein wird, ist sehr hoch.
Aber ohne die Arztberichte im Detail zu kennen sind keine konkreten Aussagen dazu möglich.
"Rechnen" sie bitte nicht mit irgendetwas.Sie sind dabei,den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen.Fakt ist,dass sie die Fragen,die ihnen der Versicherer vor Vertragsabschluss gestellt hat,nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben.
Daraus können sich nun Konsequenzen ergeben,die im VVG klar geregelt sind.Kann der Versicherer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen,ist er berechtigt,von Beginn an von dem Vertrag zurücktreten.In allen anderen Fällen ist eine in die Zukunft datierte Kündigung möglich.Bei einem Rücktritt sind auch während der Laufzeit eingetretene Versicherungsfälle vom Versicherungsschutz ausgenommen,da der Vertrag auf gut Deutsch nie existiert hat.
Der Vertrag kann aber auch bestehen bleiben,und zwar dann,wenn der Versicherer den Vertrag trotz der bekannten Umstände gezeichnet hätte,wenn auch zu anderen Bedingungen (→Ausschlüsse,Beitragszuschläge...).Diese anderen Bedingungen werden dann rückwirkend Vertragsbestandteil.Das lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend klären und ist auch kein Fall für ein (interessiertes Laien-)Forum.
Sie müssen nun abwarten,wie der Versicherer die erfolgte Behandlung und eine eventuelle Diagnose zum Einen und ihr Verhalten bei Vertragsschluss zum Anderen wertet.Sollte der Versicherer einen Rücktritt oder die Kündigung erklären,bleibt ihnen immer noch die Möglichkeit,einen auf das Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt oder Versicherungsberater zu kontaktieren.
Das ist in diesem Fall ratsam,weil sie als Versicherungsnehmer darlegen und ggbfs. beweisen müssen,dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit ihnen geschlossen hätte.Dieser Nachweis dürfte für einen Laien ohne professionelle Unterstützung in der Regel schwer zu erbringen sein.
Sollte es dazu kommen,bin ich gerne bereit,ihnen einen entsprechend qualifizierten Versicherungsberater zu nennen.
Ich werde nun einen Beratungstermin bei einem entsprechenden Anwalt wahrnehmen.
Dabei erhoffe ich mir, die wichtigsten Informationen zu bekommen, welche Möglichkeiten ich hätte, um dem schlimmsten Fall evtl. entgegenzuwirken.
Was ich daraus gelernt habe, ist jedenfalls: immer seeeehr vorsichtig mit Versicherungen zu sein und unbedingt eine Rechtschutzversicherung abschließen. Das ganze wird mir einiges kosten.
Ich danke Ihnen allen schon mal für Ihre Unterstützung und melde mich wieder, sobald sich etwas ergeben hat.
Wenn ich mir das so durch lese fällt mir ein Bekannter mit seiner Rechtsschutzversicherung ein.
Er hatte 4 Fälle über die Rechtsschutzversicherung abgewickelt und war sich ziemlich sicher, dass er danach gekündigt wird (er hatte diese erst ein halbes Jahr)...
Daher hatte er die Rechtsschutz selber gekündigt und konnte bei einer anderen Versicherung, bei der Frage...
"Wurden Ihnen eine Rechtsschutz in den letzten 10 Jahren gekündigt?"... Ganz beruhigt "nein" ankreuzen.
Vielleicht gibt es hier ja auch so eine Möglichkeit? Fakt ist ja, er hat etwas falsches angegeben, Fakt ist auch, dass er psychisch etwas akutes hat... Ebenfalls ist Fakt, dass die meisten PKV's bei psychischen Sachen sehr empfindlich reagieren.
Wenn Sie die, vorvertraglichen Anzeigepflichten nicht wahrheitsgemäß angegeben haben, werden Sie vermutlich ein Problem haben.Welche Konsequenz das hat, müssten die PKV-Fachleute hier wissen.Mein Fall: Zahnzusatzversicherung wurde mir gekündigt, weil ich ca. 2 Jahre vor Vertragabschluss zu einem Vorsorgetermin beim Zahnarzt war und an diesem Tag habe der Zahnarzt im Zahnschema einen leicht kariösen Zahn festgestellt (wie gesagt, lediglich ein Vorsorgetermin, also an diesem Tag nicht wegen Zahnschmerzen dort..., das hatte ich nicht in Erinnerung, also keine Arglistigkeit von mir).Folge: Kündigung durch PKV. Die Beiträge waren gezahlt, habe ich nicht zurückbekommen. Wenige Leistungen (1 x professionelle Zahnreinigung), welche gewährt wurden,musste ich nicht zurückzahlen.Ich war vor Gericht, habe aber kein Recht bekommen. So viel dazu. Da bringt ihnen auch die Rechtsschutzversicherung nix. Am besten bei PKV-Anträgen eine Patientenkartei der Praxis in Kopie ( bzw. Ausdruck) beifügen, dann dürfte man auf der sicheren Seite sein.
Wenn Sie damals neu als Beamter angefangen haben, hätten sie Möglichkeiten gehabt, sich bei der GKV zu versichern ("freiwillige KV"). Evtl. hätten sie da auch etwas mehr bezahlt, macht sich aber durchaus in höherem "krankhaftanfälligeren" Alter bemerkbar. Bei der GKV hätten Sie nicht den ganzen Mist mit vorvertraglichen Anzeigepflichten, Gesundheitsprüfung, evtl. Leistungsausschlüsse u.s.w. gehabt. Sorry, aber was Sie anscheinend nicht gelernt haben, jetzt nicht genug auf die Schnauze gefallen zu sein. Sie müssen Rechtschutzversicherung jetzt noch abschließen ??Die greift doch jetzt ebenfalls gar nicht, da das Kind schon in den Brunnen gefallen ist!! Sie würden wieder in den nächsten Fettnapf treten. PKV ist bei Psycho-Diagnosen nicht nur empfindlich, diese sind ziemlich überempfindlich. Sie können bereits wegen 1 Tag Krankmeldung "Erschöpfungssyndrom" eine Risikofaktor für die sein. Übrigens: Versicherungen bemühen sich sehr, nichts zahlen zu müssen. Ich drück Ihnen aber die Daumen, dass alles gut geht!!
richtig, die Rechtschutzversicherung habe ich mir für später vorgenommen.
Ich habe mich nun beraten lassen und es ist so, wie ich vermutet habe. Keine Chance. Ich habe definitiv falsche Angaben gemacht, das ist fakt. Nun kann ich nur noch auf die Kulanz der Versicherung hoffen, dass mir nicht gekündigt wird und ich nicht alle erstatteten Leistungen zurückzahlen muss.
Vielleicht wird mir ein Risikozuschlag gewährt und ich bleibe weiter versichert. Das wäre die eleganteste Lösung. Aber damit rechnen darf ich wohl nicht.
Ich danke Ihnen schon mal für Ihre Antworten und melde mich wieder.
Daraus können sich nun Konsequenzen ergeben,die im VVG klar geregelt sind.
Das VVG sollte man nicht nur lesen (zitieren), sondern auch verstehen.
Zitat von Matthew Pryor
Kann der Versicherer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen,ist er berechtigt,von Beginn an von dem Vertrag zurücktreten.
Soweit richtig.
Zitat von Matthew Pryor
In allen anderen Fällen ist eine in die Zukunft datierte Kündigung möglich.
Das wäre ja furchtbar. Nach dieser Aussage könnte man jeden PKV-Vertrag kündigen.
Zitat von Matthew Pryor
Bei einem Rücktritt sind auch während der Laufzeit eingetretene Versicherungsfälle vom Versicherungsschutz ausgenommen,da der Vertrag auf gut Deutsch nie existiert hat.
Dies basiert wieder mal auf Vermutung oder Selbstinterpretation und ist unnötige Panikmache. Wie man der beigefügten Lernfolie des Berufsverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (BVW) entnehmen kann, besteht auch im Falle eines Rücktritts, nämlich wenn kein Kausalzusammenhang besteht, Leistungspflicht. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Leistungspflicht sogar bei einer Kausalität und nach erfolgter Kündigung gegeben.
PS für Matthew und uwehänsch: Der BVW bietet ständig Aus- und Fortbildungsgänge an. Da können selbst Fachleute ihr angestaubtes Fachwissen etwas aufzufrischen.
PS für Matthew und uwehänsch: Der BVW bietet ständig Aus- und Fortbildungsgänge an. Da können selbst Fachleute ihr angestaubtes Fachwissen etwas aufzufrischen.
Jetzt haben Sie sich endgültig und vor aller Augen disqualifiziert !
Typischerweise ziehen Sie Zitate völlig aus dem Zusammenhang heraus und mäkeln, ohne erkennbares Verständnis eben dieser Zusammenhänge, daran herum.
Welche (Aus)bildung haben Sie denn, dass Sie hier so maßlos überheblich daherreden ?
Meine Aus- und Weiterbildung ist nun definitiv kein Gegenstand der nun ausgerechnet irgendeines Kommentares Ihrerseits bedarf.
Außerhalb von Kommentaren zu meinen Beiträgen, und insbesondere im Rahmen von (Kommentaren / Beiträgen anderer verbitte ich mir ausdrücklich ein für alle Mal solche Hinweise unter Nennung meines Namens oder Pseudonyms. Sonst kläre ich das mit finanz-forum direkt.