Ich habe im Dezember 2008 einen Darlehensvertrag bei der Dsl-Bank unterschrieben. Im Januar 2010 kam es zur vollständigen Auszahlung.
Laut Dsl-Bank kann man 5 Jahre im Voraus ein Forwarddarlehen abschließen.
Wir haben eine Zinsfestschreibung von 20 Jahren. Kann ich mich auf die Bindung von 10 Jahren laut BGB beziehen, und also schon jetzt ein Forwarddarlehen für Januar 2020 abschließen? Oder lässt sisich eine Bank auf so etwas nicht ein, so dass man zunächst das Darlehen zum Januar 2020 kündigen muss, und dann eine neue Finanzierung abschließen muss?