Widerrufsbelehrung - gütliche Einigung anstreben oder gleich Widerruf aussprechen
Hallo liebes Forum,
ich habe einen Baukreditvertrag aus dem Jahr 2008 der lt. dem Gutachten der Hamburger Verbraucherzentrale und auch lt. einer (leider recht oberflächlichen) Erstberatung eines Rechtsanwaltsbüros anfechtbar ist.
Da ich den Aufwand eines Widerrufs + mögliche Folgen scheue und mich bis dato von meiner Bank auch gut betreut fühlte, möchte ich zunächst eine gütliche Einigung anstreben, d.h. konkret niedrigere Zinsen.
Diesbez. folgende Frage:
Das Rechtsanwaltsbüro empfiehlt mir mit der Bank zu verhandeln, ohne aber zunächst auf das Wissen einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung hinzuweisen (was ich um ehrlich zu sein für nicht sehr erfolgsversprechend halte...).
Man begründet dies, dass wenn "dem Darlehensnummer die zur Verfügung gestellte Urkunde die Pflichtangaben nach Artikel 247 §§6 bis 13 EGBGB in Verbindung mit § 492 Absatz 2 BGB nicht enthält, beginnt die Widerrufsfrist (lt. §355 14 Tage) gem. § 356 b Abs. 2 BGB erst mit Nachholung dieser Angaben".
Auf meine Rückfrage bei der (recht jungen und ich befürchte auf dem Gebiet leider auch unerfahrenen) Rechtsanwältin wurde mir folgendes mögliches Szenario beschrieben:
1. Ich drohe mit der Widerrufsbelehrung
2. Die Bank könnte mir in Folge dessen ein korrektes Widerrufsformular schicken
3. und ich hätte dann nur noch 14 Tage Zeit um zu reagieren bzw. um den alten Widerruf zu widersprechen...
Ich bin da etwas verwirrt. Wenn dem so wäre, hätten die Banken ja nur neue korrekte Widerrufsbelehrungen an Ihre Darlehensnehmer schicken müssen und Sie wären damit mehr oder weniger aus dem Schneider ?
Bzw. jeder Versuch einer gütlichen Einigung könnte damit ein Schuss ins Knie sein ?
Das kann ich mir eigentlich beim besten Willen nicht vorstellen....
Über kompetente Rückantworten würde ich mich freuen !
AW: Widerrufsbelehrung - gütliche Einigung anstreben oder gleich Widerruf aussprechen
Schon wieder ein neuer Thread zum Widerruf. Es gibt bereits 2 grosse, wo sich schon viele hilfreiche Infos finden lassen und auch neue Fragen gestellt werden können.
AW: Widerrufsbelehrung - gütliche Einigung anstreben oder gleich Widerruf aussprechen
Jawohl Herr Oberlehrer, Wird nicht wieder vorkommen Herr Oberlehrer
zu meiner Ehrenrettung:
In besagten Threads habe ich natürlich nachgeschaut, aber keine Antwort auf meine Fragestellung gefunden.
Was vielleicht auch daran liegen mag, dass es bei diesem riesigen Themenkomplex sehr schwierig ist, in ein-zwei unstrukturierten großen Threads eine ganz konkrete Information zu finden.
Aber jeder hat halt sein subjektives Ordnungsempfinden.
Vielleicht kann mir ja doch noch jemand, trotz des Frevels einen neuen Thread eröffnet zu haben, weiterhelfen ?
AW: Widerrufsbelehrung - gütliche Einigung anstreben oder gleich Widerruf aussprechen
Moin, es stimmt, dass die Banken "nachbelehren" dürfen, d.h. eine korrekte WRB schicken. Aber m.E. ist es falsch, dass die Frist dann 14 tage dauert. Es sind im Falle der Nachbelehrung 30 Tage.
Aber stelle doch Deine Fragen im anderen Thread. Da gibt es so viele Leute, die sich melden. Ich glaube nicht, dass die alle hier reinschauen. Aber ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg!
AW: Widerrufsbelehrung - gütliche Einigung anstreben oder gleich Widerruf aussprechen
Zitat von Jofromfo
Jawohl Herr Oberlehrer, Wird nicht wieder vorkommen Herr Oberlehrer
zu meiner Ehrenrettung:
In besagten Threads habe ich natürlich nachgeschaut, aber keine Antwort auf meine Fragestellung gefunden.
Was vielleicht auch daran liegen mag, dass es bei diesem riesigen Themenkomplex sehr schwierig ist, in ein-zwei unstrukturierten großen Threads eine ganz konkrete Information zu finden.
Aber jeder hat halt sein subjektives Ordnungsempfinden.
Vielleicht kann mir ja doch noch jemand, trotz des Frevels einen neuen Thread eröffnet zu haben, weiterhelfen ?
VG Jofromfo
Danke, damit hast Du Dich schon bei mir disqualifiziert!
Und nein, Deine "Ehrenrettung" kann ich nicht nach vollziehen. Stell die Frage unter "Widerrufsjoker Erfahrungen" und gut is.
Wenn jeder für seinen individuellen Fall einen Thread aufmacht wird das unübersichtlich, der Thread verschwindet irgendwann ins Nirwana und keiner kann mehr davon profitieren, dass so mancher hier seine wertvolle Zeit opfert...
AW: Widerrufsbelehrung - gütliche Einigung anstreben oder gleich Widerruf aussprechen
Muss man dazu nun jeden alten Faden,der in irgendeinem Zusammenhang mit dem Wort Widerruf steht,wieder hervorholen?Nichts für ungut,aber pack die Links doch stattdessen in deine Signatur.
Und ich als in diesem Fall stiller Mitleser weiß ich die Bemühungen der "Profis" (die Anführungszeichen bitte nicht als abwertend verstehen) wie dir,ducnici,oder ram durchaus zu schätzen.
AW: Widerrufsbelehrung - gütliche Einigung anstreben oder gleich Widerruf aussprechen
Danke, dass die "Schelte" milde ausgefallen ist. Ich meine es wirklich so, denn mir ist leider erst hinterher aufgefallen (war wohl übereifrig, sorry), dass damit natürlich auch alle alten Threads wieder nach oben kommen. Tut mir leid.
Aber auch danke für die Idee bzgl. der Signatur. Das ist viel eleganter.
Wie ducnici (und auch Du, Matthew Pryor) vermutet hat: Mir (wie vielen wohl auch) wird die Zeit wohl etwas lang. Aber es ist auch war: Ich habe auch noch anderes zu tun.
AW: Widerrufsbelehrung - gütliche Einigung anstreben oder gleich Widerruf aussprechen
Ich meine es wirklich so, denn mir ist leider erst hinterher aufgefallen (war wohl übereifrig, sorry), dass damit natürlich auch alle alten Threads wieder nach oben kommen. Tut mir leid.
Alles gut .Ist für viele ein wichtiges Thema,und eure im Laufe der Zeit zusammengetragenen Informationen sind schon sehr wertvoll.