Elementarversicherung ?

+ Antworten
5Antworten
  1. Avatar von Angka
    Angka ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.09.2014
    Beiträge
    144
    Danke
    1

    Standard Elementarversicherung ?

    Ist die Loggia/Balkon Überschwemmung durch zu starken Regen, - Regenwasser konnten nicht schnell genug durch den Bodeneinlauf abfließen , sodass Regenwasser in Wohnung eindrang, Wände und Böden bekamen Feucchteschäden, -
    mit Elementarversicherung versicherbar ?

  2. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    28.06.2014
    Ort
    Paderborn
    Beiträge
    623
    Danke
    113

    Standard AW: Elementarversicherung ?

    Ja, Überschwemmung durch Oberflächenwasser (Starkregen).

  3. Avatar von Angka
    Angka ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.09.2014
    Beiträge
    144
    Danke
    1

    Standard AW: Elementarversicherung ?

    na das ist gut.
    Nach einem Schadenfall besteht wegen zunehmendes Unwetters die Gefahr
    von Überschwemmung-Wiederholungen.
    Ist der Versicherungsnehmer verpfichtet bauliche "Verbesserungsmaßnahme" an dem Loggia/Balkon auszuführen, was wenn solche Möglichkeit nicht gibt ?

  4. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    10.12.2012
    Beiträge
    1.475
    Danke
    372

    Standard AW: Elementarversicherung ?

    Der VN ist verpflichtet,seinen vertraglichen Obliegenheiten Folge zu leisten,und zwar vor und nach Eintritt eines Versicherungsfalles.Dazu kann auch gehören,alle "notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen den Schadeneintritt respektive -umfang zu treffen".
    Dazu können auch zumutbare bauliche Veränderungen zählen.Zumal auch der Versicherer eine Kündigung aussprechen kann.VN sollte also davon ausgehen,dass er nach einem Schaden und vom Versicherer verlangten,vom VN aber nicht durchgeführten Änderungen,mit
    1. einer Erhöhung des Selbstbehaltes für das versicherte Risiko
    2. einem generellen Zuschlag für den gesamten Vertrag
    3. Ausschlüssen
    4. oder gar einer einer Teil- bzw. kompletten Vertragskündigung
    zu rechnen hat.

  5. Avatar von Nachtigall
    Nachtigall ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    07.07.2010
    Beiträge
    10
    Danke
    4

    Standard AW: Elementarversicherung ?

    Zitat Zitat von Angka
    na das ist gut.
    Nach einem Schadenfall besteht wegen zunehmendes Unwetters die Gefahr
    von Überschwemmung-Wiederholungen.
    Ist der Versicherungsnehmer verpfichtet bauliche "Verbesserungsmaßnahme" an dem Loggia/Balkon auszuführen, was wenn solche Möglichkeit nicht gibt ?
    Geht es um eine Pflicht, unaufgefordert baulich zu verbessern, oder hat der Versicherer eine Maßnahme verlangt? Ggf. welche?

  6. Avatar von Angka
    Angka ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.09.2014
    Beiträge
    144
    Danke
    1

    Standard AW: Elementarversicherung ?

    unaufgefordert baulich zu verbessern, oder hat der Versicherer eine Maßnahme verlangt? Ggf. welche?
    meiner Meinung nach müßte die Versicherung aktiv den Versicherten die
    genaue Reparatur- oder Verbesserungsmaßnahmen auflegen.
    Wasserschaden kann viele Ursachen haben. Wobei ein Laie zu wenig Ahnung hat, warum wann wo was wer zu reparieren wären.
    Sinnvoll wäre dass die Versicherung die Reparatur selbst einleitet/beauftragt.
    Es ist ja im Interesse der Versicherung, dass möglichst sich kein Schaden mehr ereignet, sodass sie nur kassieren kann.