Entgeltumwandlung oder Sondertilung der Baufinanzierung?
Ich bin neu hier, also erstmal HALLO ZUSAMMEN!
Ich überlege z. B. 100 Euro meines Gehalts in Entgeldumwandlung zu stecken. Allerdings denke ich gleichzeitig ob nicht alles verfügbare Geld in das Abzahlen unseres Hauses gehen sollte, solange dies noch läuft und sich im Prinzip jede Form der Geldanlage (zumindest sofern sie unter dem Zinsatz der Hausfinanzierung liegt) sich verbietet. Ich hoffe das kann man zumindest teilweise grundsätzlich beantworten, ohne also die genauen Bedingungen zu kennen. Danke!
AW: Entgeltumwandlung oder Sondertilung der Baufinanzierung?
Ohne nähere Angaben ist das keine Konstellation,sondern eine Gegenüberstellung
zweier Möglichkeiten der Altersvorsorge.Grundsätzlich,und mehr geht auch nicht bei dieser dünnen Informationslage:
Meine Meinung lautet,dass Schuldentilgung vor Sparverträgen geht.Grundsätzlich.Und ohne Betrachtung des individuellen Einzelfalles.Was hier ja auch nicht möglich ist.
AW: Entgeltumwandlung oder Sondertilung der Baufinanzierung?
Muss man sich halt ausrechnen:
Entgeltumwandlung
Du hast z.B. 2200 € Brutto und wandelst 200 € um. Somit werden die Sozialabgaben und die Steuern auf die Summe von 2000 € berechnet.
Sprich du verlierst den Gegenwert von 200 € in der Rentenversicherung und bei der Arbeitslosenversicherung. ( Sprich dein Anspruch sinkt geringfügig, aber er sinkt ) Der Arbeitgeber freut sich natürlich, spart er ja seinen Anteil an der Sozialversicherung im Bezug auf diese 200 €.
Im Rentenbezug musst du bedenken, dass jetzt der Hammer zuschlägt.
Sprich du musst auf die komplette Summe alleine die Krankenkassenbeiträge zahlen und danach kommt die Einkommenssteuer.
Also im Prinzip wirst du dann nachgelagert besteuert und zahlst dann die Krankenkassenkosten alleine. Dem gegenüber steht der Zinseszinseffekt und es kann sein, dass du im Alter weniger Steuern bezahlst als aktuell.
Wie hoch sind den aktuell deine Kreditzinsen? Ich muss Matthew leider Recht geben ohne nähere Angaben kann man nur spekulieren. Ins Blaue geschossen würde ich ebenfalls das Geld direkt in die Tilgung stecken. Wobei man ja nicht weiß wie hoch deine aktuelle Steuerquote ist...
AW: Entgeltumwandlung oder Sondertilung der Baufinanzierung?
Nein,die Nennung des Kreditzinses macht die Entscheidung zumindest aus meiner Sicht leichter:Tilgung first!
Eine vergleichbare Anlage müsste nach Betrachtung von Kosten (und dazu zählen auch die Abzüge in der Verrentungsphase,bei der bAv also mutmaßlich Steuern und Sozialabgaben) einen höheren Ertrag liefern als die Tilgung der bestehenden Schulden.
Selbst als Optimist und unter der Voraussetzung,dass sie einen kostengünstigen Rahmenvertrag erwischen und die Gestaltung tendenziell renditeträchtig (sprich fondsgebunden) erfolgen kann (was auch immer vom Wohl und Wehe des Arbeitgebers abhängt;welchen Durchführungsweg respektive Anbieter schreibt er mir als Arbeitnehmer evtl. vor?),so dürfte es schwierig werden,nach Betrachtung der Abgabenlast (die Stand heute auch noch nicht als gesichert gelten dürfen) während der Verrentung diesen Zins zu schlagen.
Hängt aber natürlich auch davon ab,ob und inwieweit sich der Arbeitgeber finanziell an der Umwandlung beteiligt.Also,schön durchhalten und eine exakte Berechnung anhand sämtlicher bekannter Parameter erstellen.
AW: Entgeltumwandlung oder Sondertilung der Baufinanzierung?
Schuldentilgung ist die beste Investition und dann auch noch steuerfrei. Solange Sie Schulden haben, sollten Sie auf Investitionen in Aktien, Gold und Riester verzichten.
Der erste Vorschlag, es mit einem Wohnriester zu versuchen, ist selten dämlich. Wohnriester ist für Leute, die bauen wollen und selbst für diese nicht empfehlenswert.
Zitat von Matthew Pryor
Ohne nähere Angaben ist das keine Konstellation,sondern eine Gegenüberstellung
zweier Möglichkeiten der Altersvorsorge.Grundsätzlich,und mehr geht auch nicht bei dieser dünnen Informationslage:
Meine Meinung lautet,dass Schuldentilgung vor Sparverträgen geht.Grundsätzlich.Und ohne Betrachtung des individuellen Einzelfalles.Was hier ja auch nicht möglich ist.
Ich wüsste keinen "individuellen Einzelfall", wo es anders sein sollte. Konsumschulden sollte man nach Möglichkeit nie machen und wenn es nicht anders geht (z. B. Hauskauf), dann möglichst schnell tilgen.
AW: Entgeltumwandlung oder Sondertilung der Baufinanzierung?
Ich wüsste keinen "individuellen Einzelfall", wo es anders sein sollte.
Dass SIE etwas nicht wissen,ist nicht neu und deshalb noch lange kein Indikator.Sie wissen so einiges nicht.Vorstellbar wäre eine Unterstützungskasse des Arbeitsgebers,die gemäß Tarifvertrag mit 4,5% verzinst wird.Und an der sich der AG auch noch beteiligt.Und bevor sie wieder ihre schlauen,von gefährlichem Halbwissen zeugenden Pamphlete verbreiten:Nein,an einer U-Kasse verdienen sich weder die teuflischen Versicherungesellschaften noch diese schmierigen Vermittler eine goldene Nase.
Ich wüsste keinen "individuellen Einzelfall", wo es anders sein sollte.
Ich sehe hier genau eines,das selten dämlich ist:Ihr indifferenzierter Beitrag."Wohnriester" ist immer noch ein Konzept,und zwar nicht nur für Leute,die bauen wollen,sondern auch für die,die es bereits getan haben und jetzt überlegen,wie sie ihre Finanzierung möglichst clever gestalten,zumindest eine Überlegung wert.Die individuelle Situation des TO ist 0 bekannt (Einkommen,Steuerklasse,Kinder...),und sie wollen sich ernsthaft eine Kritik anmaßen?Kritteln sie weiter in ihrem Blog rum,da können sie so borniert auftreten,wie sie es an dieser Stelle machen.
AW: Entgeltumwandlung oder Sondertilung der Baufinanzierung?
Zitat von Couponschneider
Schuldentilgung ist die beste Investition und dann auch noch steuerfrei. Solange Sie Schulden haben, sollten Sie auf Investitionen in Aktien, Gold und Riester verzichten.
Habe eine Forwardfinanzierung meines Immobilienkredits in Höhe von 1,12% angeboten bekommen - soll ich jetzt meinen Bausparvertrag bei dem ich 4% Zinsen erhalte auflösen und schnell nochmal sondertilgen? Oder soll ich meine Aktien, die ich vor 2009 gekauft habe zur Tilgung verkaufen?
Der erste Vorschlag, es mit einem Wohnriester zu versuchen, ist selten dämlich. Wohnriester ist für Leute, die bauen wollen und selbst für diese nicht empfehlenswert.
Mit den Worten dämlich und herrlich soll der Geschlechterunterschied dargestellt werden?
Ich wüsste keinen "individuellen Einzelfall", wo es anders sein sollte. Konsumschulden sollte man nach Möglichkeit nie machen und wenn es nicht anders geht (z. B. Hauskauf), dann möglichst schnell tilgen.
Für mich ist ein Hauskauf kein Konsum - sondern eine Geldanlage mit der man die Miete spart. Ob man schnell oder langsam tilgt, hängt meiner Meinung nach stark vom Kreditzins ab - meine Eltern haben für ihr Haus noch 10% Zinsen zahlen müssen - da war jeder Urlaub/Autokauf möglichst günstig um von den Zinsen runterzukommen - wenn es heutzutage Zinsen unter 2% gibt und man bei anderen Geldanlagen (relativ sicher) inkl. eingerechneter Kapitalertragssteuer deutlich mehr bekommt - warum nicht die Schulden etwas langsamer zurückzahlen?
AW: Entgeltumwandlung oder Sondertilung der Baufinanzierung?
Geht um einen ~100k Immokredit damals ~4% Zins ~3% Tilging - 1000€ feste Sondertilgung die ersten 8 Jahre (Eigenheimförderung) - Laufzeit 2005-2015 ~50% getilgt - Widerrufsversuch per EMail - erstes Verlängerungsangebot bei Zinsbindung 5 Jahre - denke aber es gibt noch bessere Angebote - sonst würden sie mir ca. Jahr vor Zinsbindungsende nicht so ein Angebot machen ... zur Not kann ich ja immer noch tilgen ;-) (Commerzbank)
AW: Entgeltumwandlung oder Sondertilung der Baufinanzierung?
Um es mal an einem konkreten Beispiel zu verdeutlichen,wie sich das Wohnriester-Konzept bei passenden Rahmenbedingungen (insbesondere die Fördersituation) flexibel in eine bestehende Finanzierung einbauen lässt:Vorbehaltlich einer Möglichkeit der Sondertilgung kann ich bestehende Riesterguthaben entnehmen und zur Tilgung des Darlehens einsetzen.
Nach § 92 EStG ist das beliebig oft möglich,ich muss mich nur an die gesetzlichen
Vorgaben bezüglich Entnahmehöhe und etwaiges Restkapital halten.Bespare ich bspw. einen Riesterbanksparplan (bietet sich für dieses Manöver aufgrund der geringen Kosten an) mit dem förderfähigen Höchstbetrag,könnte ich alle 2 Jahre das Guthaben entnehmen und eine Sondertilgung leisten.Entsprechende Einkommen vorausgesetzt,muss ich für jeden€ Sondertilgung bspw. effektiv nur 60 Cent Eigenleistung erbringen.Ob sich das letztlich rechnet,muss jeder individuell für sich selbst berechnen und entscheiden.
Das sollte selbst für die,die zwar des Lesens mächtig sind,sich aber aus unerklärlichen Gründen beharrlich weigern,das Gelesene auch geistig umzusetzen und zu verstehen,verständlich sein.