Hallo !
Meine Tochter ist jetzt 24. Nach ihrem Abi hat sie 2 Jahre BWL studiert, dann abgebrochen und hat anschließend 2 Jahre in Vollzeit netto 1800 als Croupier im Spielkasino gearbeitet.
Diese Stelle hat sie gekündigt um wieder zu studieren, diesmal Ernährung.
Meine Frage: Kann sie Unterhalt verlangen ?
P.S. Sie hat mich auf Unterhalt verklagt. Heute ist Samstag und kein Anwalt o.ä. erreichbar ...
Macht doch schon mal Mut! Zur Erklärung meiner Aussage: auch wir haben unseren Sohn stets und ausreichend unterstützt: Taschengeld selbstredend, Urlaubsreisen mit seinen Kumpels, Mofa, Moped, Motorrad, Autoführerschein samt Auto mit Steuer, Versicherung und Benzingeld, Klamotten, teuere Schuhe (kein Paar unter 180,00 Euro) und so weiter und so weiter...wir haben dies alles voll bewusst gemacht, denn wer Kinder in die Welt setzt, trägt auch für sie die Verantwortung. Aber irgendwann wollen auch die Eltern der zukünftigen (hoffentlich !) Steuerzahler auch ihr eigenes Leben zurück und wieder eigenständig über das eigene Geld verfügen. Wir sind jetzt der Meinung, dass wir ihm mit 25 Jahren sehr gute Startbedingungen geschaffen haben: Abi und Studium finanziert. Jetzt muss er wirklich auf die eigenen Beine kommen, auch wenn dies zunächst einmal finanzielle Einschränkungen bedeutet. Nich jeder von uns Eltern ist mit einem goldenen Löffel auf die Welt gekommen! Die allermeisten mussten für den Wohlstand arbeiten, auch hart arbeiten. Und es kann nicht der Weg sein, dass die Kinder sich mithilfe des Gesetzgebers auf ewig von ihren Eltern aushalten lassen können.
Macht doch schon mal Mut! Zur Erklärung meiner Aussage: auch wir haben unseren Sohn stets und ausreichend unterstützt: Taschengeld selbstredend, Urlaubsreisen mit seinen Kumpels, Mofa, Moped, Motorrad, Autoführerschein samt Auto mit Steuer, Versicherung und Benzingeld, Klamotten, teuere Schuhe (kein Paar unter 180,00 Euro) und so weiter und so weiter...wir haben dies alles voll bewusst gemacht, denn wer Kinder in die Welt setzt, trägt auch für sie die Verantwortung. Aber irgendwann wollen auch die Eltern der zukünftigen (hoffentlich !) Steuerzahler auch ihr eigenes Leben zurück und wieder eigenständig über das eigene Geld verfügen. Wir sind jetzt der Meinung, dass wir ihm mit 25 Jahren sehr gute Startbedingungen geschaffen haben: Abi und Studium finanziert. Jetzt muss er wirklich auf die eigenen Beine kommen, auch wenn dies zunächst einmal finanzielle Einschränkungen bedeutet. Nich jeder von uns Eltern ist mit einem goldenen Löffel auf die Welt gekommen! Die allermeisten mussten für den Wohlstand arbeiten, auch hart arbeiten. Und es kann nicht der Weg sein, dass die Kinder sich mithilfe des Gesetzgebers auf ewig von ihren Eltern aushalten lassen können.
Genau so ist es !!! Dem ist nichts mehr hinzuzufügen !!! Ebenfalls viel Erfolg. Ich berichte aber auf jeden Fall, wie es weitergeht .... LG
Stimme zu: der staat ist beim erreichen des alters von 25 der meinung, dass man den Eltern nicht mehr helfen muss. Die Eltern sind auch weiterhin in der Pflicht!
Kindergeld gibt es bis zum 23. Lebensjahr ( Ausnahme Studium ). Anrecht auf einen eigenen Hausstand ( Hartz 4 ) hat man allerdings erst mit 25 Jahren.
Und das der Anwalt sich im Hintergrund hält und nur das nötigste erstmal macht, finde ich recht gut. Der hat ja bestimmt auch einen beachtlichen Stundensatz.
Stimme zu: der staat ist beim erreichen des alters von 25 der meinung, dass man den Eltern nicht mehr helfen muss. Die Eltern sind auch weiterhin in der Pflicht!
Stimmt nicht ganz. Der Staat ist mit Erreichen des 25. Lj. der Meinung, dass er die besserverdienenden Eltern steuerlich genauso fördern muss wie vorher. Denen bringt der steuerliche Unterstützungshöchstbetrag genauso viel wie zuvor der Kinderfreibetrag. Die Kinder von Kleinverdienern (auch wenn es sich um Millionäre handelt) dürfen zum Ausgleich BAföG beanspruchen.
Ich würde mich - wenn es soweit ist - von einem Anwalt beraten lassen. So viel zur rechtlichen Seite... Allerdings kann ich es nicht verstehen, wie Ihre Tochter Sie auf Unterhalt verklagt, obwohl das, was sie von ihrem Vater und ihren Großeltern bekommt, schon mehr ausreichend für eine Studentin ist...
Viele Grüße
wie Ihre Tochter Sie auf Unterhalt verklagt, obwohl das, was sie von ihrem Vater und ihren Großeltern bekommt, schon mehr ausreichend für eine Studentin ist...
Deren Verhalten nach zu beurteilen:
indem sie die Einnahmen verheimlicht, nicht korrekt offenlegt.