Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

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  1. Avatar von Zeusele
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    Ausrufezeichen Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Hallo !
    Meine Tochter ist jetzt 24. Nach ihrem Abi hat sie 2 Jahre BWL studiert, dann abgebrochen und hat anschließend 2 Jahre in Vollzeit netto 1800 als Croupier im Spielkasino gearbeitet.
    Diese Stelle hat sie gekündigt um wieder zu studieren, diesmal Ernährung.
    Meine Frage: Kann sie Unterhalt verlangen ?

    P.S. Sie hat mich auf Unterhalt verklagt. Heute ist Samstag und kein Anwalt o.ä. erreichbar ...

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    wo wohnt sie denn?

  3. Avatar von Zeusele
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Neubrandenburg Mecklenburg Vorpommern

  4. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Verklagt, oder erstmal über einen Anwalt ein Schreiben geschickt, dass sie Unterhalt beansprucht?

    Erstmal muss sie wieder BaföG beantragen.
    Außerdem ist fraglich ob sie überhaupt noch Anspruch hat. Sie hat ihr Studium abgebrochen und 2 Jahre gearbeitet. Eltern müssen ihre Kinder so lange unterstützen bis sie ihre Erstausbildung geschafft haben. Ein Trödeln ist dabei nicht vorgesehen. Klar ist einmal irren menschlich- aber Jahre später dann wieder ankommen geht eigentlich nicht. Schauen Sie mal auf anderen Beratungsseiten wie Treffpunkt Eltern und ähnlichen. Dort sind Menschen die sich sehr gut in diesem Thema auskennn.

  5. Avatar von brainy
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Eine angemessene Ausbildung haben Eltern zu finanzieren.

    Ihre Tochter hat bisher keine.

    Nach 2-3 Semestern das Studium abzubrechen, hat die Rechtsprechung als unbeachtlich beurteilt.

    Ohne Berufsausbildung besteht auch kein Anspruch auf elternunabhängiges Bafög.

  6. Avatar von Zeusele
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Schreiben kam vom Anwalt, dass sie Unterhalt einklagen wird ...
    Sie bekommt 184 Kindergeld, 450 minijob , 500 von den Grosseltern und 400 Euro vom Vater.

  7. Avatar von brainy
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Dann wird sie nach dem Studium aber mit weniger hinkommen müssen!

    "Ernährung" => Brotlose Kunst (= hoffen auf Staatsjob).

    Nötig hat sie die Klage offensichtlich nicht.

    Bin mal gespannt, wie so was ausgeht.

    Die Unterhaltsprozesse sind ja immer Einzelfallentscheidungen.

    Gerade meine erste Zeile ist kein schlechtes Argument, die Ansprüche abzublocken.

  8. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Ist das Thema mit erreichen des 25 Geb.Tag nicht sowieso vom Tisch?

  9. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Unterhalt der Eltern [Seite 4] - Studis Online

    Also sie muss zuerst einen BAfög Antrag stellen und erst das BAfög-Amt könnte auf dich zukommen und Unterhalt verlagen. Hast du denn weniger als 1.200 € im Monat für dich? ( Dann zahlst du eh nicht mehr )
    Wie finanziere ich mein Studium? - Ottfried

    Wie gesagt der richtige Weg wäre, dass sie einen Bafög Antrag stellt und die prüfen dann ob noch Ansprüche bestehen. ( Falls nicht dann zahlt das BAfög-Amt elternunabhängiges BAfög oder gar nix. )

    Rechtsberatungen im Internet sind ja leider nicht erlaubt. Aber es kann ja nicht schaden den Anwalt mal nach dem Bafög-Bescheid zu fragen.

  10. Avatar von Zeusele
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    BaföG - Antrag hat sie gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt !

  11. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Mit welcher Begründung? Steht da ein Sachbearbeiter drauf den man mal anrufen könnte? Ansonsten halt wirklich mal einen Anwalt kontaktieren. Aber mal eine andere Frage, unabhängig ob du rechtlich zahlen musst oder nicht, ist es doch schade um das Verhältnis zu deiner Tochter.

    Da sollte man halt immer abwägen ob man Recht nicht mal Recht sein lässt.
    ( Kommt halt auf deine finanzielle Situation und dein Verhältnis zu deiner Tochter an )

  12. Avatar von Angka
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Sie bekommt 184 Kindergeld, 450 minijob , 500 von den Grosseltern und 400 Euro vom Vater.
    Das sind mehr als genug für ein Single. Selbst wenn 450 Minijob wegen Studium wegfällt, aber als Studentin kann und soll man doch auch nebenbei Geld verdienen ! Insbesondere wenn sie noch bei Eltern wohnt. Wenn sie
    aus studiumsgründe anderweitig wohnt, kann sie sowieso in günstigem Studentenwohnheim wohnen, und Wohngeld beantragen.
    Darum hat sie weder Anspruch auf Bafög, noch gegen die Eltern.

    Andererseits, wenn Ihnen nicht knapp bei Kasse sind, wieso wollen Sie Ihre
    Tochter das Studium nicht unterstützen ?

  13. Avatar von Zeusele
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Weil meine Tochter nicht (noch nie) mit Geld umgehen kann. Sie ist Schopping-süchtig.
    Nachdem ich ihr das gesagt hatte kam als Antwort:

    "Du bist für mich gestorben"

    Seitdem herrschte Funkstille, bis auf das Schreiben des RA bzgl. des Unterhalts.

    Sicher könnte ich sie unterstützen, aber nach den Vorfällen in der Vergangenheit nicht mehr.

    Morgen habe ich einen Termin bei einem renomierten Anwalt aus Heidelberg, bin gespannt, was dieser als Fachmann dazu sagt...

  14. Avatar von immerfernweh
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Hallo Zeusele,
    ich verfolge die Einträge mit sehr großem Interesse, weil bei uns der Fall so ähnlich liegt. Es wäre absolut super, wenn du kurz mitteilen würdest, was der Antwalt nun dazu meint, gerne auch als PN.
    liebe Grüße

  15. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Naja gut wenn die Tochter nicht will dann will sie nicht. Ich würde trotzdem regelmässig versuchen Kontaktangebote zu unterbreiten. ( z.B. Zum Essen einladen ) Oder du schreibst ihr einen Brief oder halt über die Großeltern / Exmann versuchen dort den Kontakt wiederherzustellen.

    Was sagt denn der Ex-Mann und die Großeltern zu der Situation?
    Also wie gesagt lass dich da mal von dem Anwalt beraten. Ich an deiner Stelle würde ihr trotzdem die Hand reichen. Wenn sie nicht will dann schön, aber versuchen sollte man es trotzdem.

  16. Avatar von Zeusele
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Zitat Zitat von immerfernweh
    Hallo Zeusele,
    ich verfolge die Einträge mit sehr großem Interesse, weil bei uns der Fall so ähnlich liegt. Es wäre absolut super, wenn du kurz mitteilen würdest, was der Antwalt nun dazu meint, gerne auch als PN.
    liebe Grüße
    das werde ich gerne machen !!! LG

  17. Avatar von Zeusele
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Tochter wohnt in Neubrandenburg/MeckPomm und ich wohne in Baden-Württemberg. Zum Essen einladen wird da schwierig werden. Mit meinem ExMann habe ich keinerlei Kontakt, da dieser zu Ehezeiten öfters handgreiflich geworden ist...
    Meine Eltern sind beide über 90, ich möchte sie da heraushalten, da der Gesundheitszustand nicht mehr sehr gut ist.

    Ich habe in der Vergangenheit immer wieder über die Gemeinheiten / Frechheiten u. a. hinweggesehen und ihr die Hand gereicht. Damit ist irgendwann einmal Schluss. Das Mass ist voll.

    Ich werde nun alles daran setzen, dass sie nicht einen "Groschen" erhält.
    Das fehlte noch. Mein Mann und ich gehen täglich 9 Stunden arbeiten, 1,5 Std. zur Arbeit fahren und Madame macht sich als Studentin einen Lenz auf unsere Kosten und 3x wöchentlich mind. schoppen.....

    Anfangs war die Enttäuschung riesengroß - doch nun fühle ich nur noch blanke Wut.

  18. Avatar von Angka
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Wenn ich so eine undankbare Tochter hätte, aber ihr angebliches Studium
    (eigentlich eher Shopping) unterstützen müsste;
    würde ich nur so viel arbeiten und verdienen, wie ich sie nicht unterstützen muß, dafür habe ich mehr Zeit für mein eigenes Leben.
    Oder ihr Studiumkosten, Studentenheim, .. nur gegen Nachweis: Beleg/Rechnung direkt an Uni, Vermieter überweisen. Taschengeld hat sie ja von Kindergeld. Gewährt ihr nur soviel wie den Bafög-satz. Mehr darf sie nicht verlangen.

    Jemand der mit Geld nicht umgehen kann, wird nie genug Finanzierungsmittel haben, um diszipliniert sein Ziel erreichen zu können. d.h. man hat sowieso nicht die Voraussetzung.

  19. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    Zitat Zitat von Zeusele
    Schreiben kam vom Anwalt, dass sie Unterhalt einklagen wird ...
    Sie bekommt 184 Kindergeld, 450 minijob , 500 von den Grosseltern und 400 Euro vom Vater.
    Das reicht allemal für den Lebensunterhalt. Mehr als den BAföG-Satz von zur Zeit 670,-- steht ihr nicht zu. Aber hier ist nicht aufgeführt, was Du leistest und das könnte das Problem sein
    Zitat Zitat von Zeusele
    Meine Eltern sind beide über 90, ich möchte sie da heraushalten, da der Gesundheitszustand nicht mehr sehr gut ist.
    Bekommt sie die 500 € von Deinen Eltern? Hier sollte das Geld ggf. über Dich laufen. Aber was schwätze ich. Dein Anwalt wird es besser wissen. Lass uns wissen was er dazu meint.

  20. Avatar von Zeusele
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    Standard AW: Tochter verklagt Mutter auf Unterhalt

    So - gestern Abend war das Gespräch mit dem RA.

    Er hält sich erst einmal im Hintergrund. Gibt mir nach Ostern einen Brief, den ich mit meiner Anschrift u. Name an den RA in Neubrandenburg verschicke (den tipp ich nur ab).

    Hierin werden u. a. div. §§ aufgeführt; das Hauptaugenmerk liegt auf den Fragen: WIESO hat ihre Mandantin das Studium BWL nach 4 Sem. abgebrochen und WIESO hat Ihre Mandantin die Arbeitsstelle in Vollzeit nach gut zwei Jahren gekündigt ???

    1. Studium - Arbeit - 2. Studium liegen in keinem Zusammenhang !

    Der nächste Schritt wird dann sein, dass meine Tochter all ihre Einnahmen offen legen muss - und zwar alle. Das dauert sicher eine Zeitlang. Bei den vielen Einnahmen, meinte der RA reden wir im Höchstfall über einen Unterhalt iHv. 20,- Euro. ....... (dafür eine Klage gegen die eigene Mutter ?)

    Der RA ist allerdings der festen Ansicht, dass die Sache für meine Tochter überhaupt keinen Erfolg hat, zumal das BaFög nicht bewilligt wurde.

    Sollte es dennoch wider Erwarten blöd werden, dann schaltet er sich ein und regelt den weiteren Schriftverkehr.

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