Leistung Unfallversicherung abrufen - was muss beachtet werden
Guten Morgen Forum,
folgende Frage stellt sich mir.
Ich (63J) habe durch einen Sturz einen Knieschaden, welcher so nicht mehr vollständig heilen wird und es wird zwingend erforderlich, dass ein komplettes künstliches Kniegelenk eingesetzt werden muss.
Der zeitliche Ablauf war hierbei wie folgt:
2015-01: Sturz
2015-02: Anzeige des Sturzes bei der Unfallversicherung (Württembergische (Partnerunfallversicherung) + DEVK (kostet 2,50€ im Monat, läuft halt so mit))
2015-01 - 2015-03: immer wieder ärztliche Untersuchungen und nun final die Entscheidung zu operieren
2015-06: OP wird stattfinden mit anschließend 4-5 Wochen AHB
Die Versicherungsumfänge meiner Unfallversicherungen sind wie folgt:
Württembergische - hierbei der Premiumtarif:
Grundsumme: 100.000 €
Vollinvalidität: 300.000€
Krankenhaustagegeld: 30€ bzw. doppelter Satz bis zum 200. Tag
Umfallrente: 1.000€
Ich bin mir im klaren, dass ich das Krankenhaustagegeld auf jeden Fall für den Krankenhausaufenthaltbekommen werde - sollte denke ich unstrittig sein - zählt die AHB jedoch auch zum Krankenhaustagegeld dazu?
Was mir nicht klar ist, ist die Frage, ob ich für das neue Kniegelenk auch von der Invaliditätssumme etwas erstattet bekomme und was ich hierfür alles beachten muss?
Vor allem ist mir nicht klar, ob ich für das Kniegelenk die Berechnung auf die Grundsumme oder auf die Vollinvalidität berechnen muss.
Kann ich davon ausgehen, dass die Versicherung "ehrlich" mit mir umgeht oder versucht die Invaliditätssumme komplett einzusparen?
Lohnt sich jetzt schon der Gang zum Anwalt (Rechtsschutz wäre vorhanden)?
Klar ist, dass ich nicht mehr so belastbar sein werde wie früher durch das künstl. Kniegelenk und somit in meiner Lebensqualität deutlich eingeschränkt bin.
Über eine Hilfe zum obigen Thema wäre ich dankbar!
AW: Leistung Unfallversicherung abrufen - was muss beachtet werden
Zitat von sunny-ww
Der zeitliche Ablauf war hierbei wie folgt:
2015-01: Sturz
2015-02: Anzeige des Sturzes bei der Unfallversicherung (Württembergische (Partnerunfallversicherung) + DEVK (kostet 2,50€ im Monat, läuft halt so mit))
2015-01 - 2015-03: immer wieder ärztliche Untersuchungen und nun final die Entscheidung zu operieren
2015-06: OP wird stattfinden mit anschließend 4-5 Wochen AHB
Die Versicherungsumfänge meiner Unfallversicherungen sind wie folgt:
Württembergische - hierbei der Premiumtarif:
Grundsumme: 100.000 €
Vollinvalidität: 300.000€
Krankenhaustagegeld: 30€ bzw. doppelter Satz bis zum 200. Tag
Umfallrente: 1.000€
Ich bin mir im klaren, dass ich das Krankenhaustagegeld auf jeden Fall für den Krankenhausaufenthaltbekommen werde - sollte denke ich unstrittig sein - zählt die AHB jedoch auch zum Krankenhaustagegeld dazu?
Krankenhaustagegeld ist klar, manche Tarife haben dann automatisch (oder gegen Zuschlag) noch ein sogenanntes Genesungsgeld mit drin. Die AHb ist ja nicht stationär, also kein KHTG hierfür. Guck mal ob Genesungsgeld mit eingeschlossen ist, das würde es dann schon geben, zumindest für einige Tage.
Zitat von sunny-ww
Was mir nicht klar ist, ist die Frage, ob ich für das neue Kniegelenk auch von der Invaliditätssumme etwas erstattet bekomme und was ich hierfür alles beachten muss?
Vor allem ist mir nicht klar, ob ich für das Kniegelenk die Berechnung auf die Grundsumme oder auf die Vollinvalidität berechnen muss.
Kann ich davon ausgehen, dass die Versicherung "ehrlich" mit mir umgeht oder versucht die Invaliditätssumme komplett einzusparen?
Lohnt sich jetzt schon der Gang zum Anwalt (Rechtsschutz wäre vorhanden)?
Klar ist, dass ich nicht mehr so belastbar sein werde wie früher durch das künstl. Kniegelenk und somit in meiner Lebensqualität deutlich eingeschränkt bin.
Ich gehe davon aus dass beide Versicherungen grundsätzlich Versicherungschutz bestätigt haben und es sich um einen Unfall gem. der jeweiligen Bedingungen handelt. Das wäre mal die Grundvoraussetzung.
Eine Invaliditätsleistung gibt es wenn endgültig festgestellt wurde, dass und in welchem Umfang bleibende gesundheitliche Einschränkungen (z.B. reduzierte Beweglichkeit, Belastbarkeit) vorliegen. In Deinem Fall wird das natürlich erst nach erfolgter OP und AHB feststellbar sein. Dann muss ein ärztliches Attest her in dem der Umfang der bleibenden, gesundheitlichen Einschränkungen festgestellt wird und in dem auch bestätigt wird dass sich dieser Zustand (z.B. durch weitere Therapie) nicht mehr verbessern wird.
Du müsstest von den Versicherungen ein Schreiben bekommen haben in dem das grob erklärt wird, und in dem auch auf eine wichtige Frist hingewiesen wird. Manchmal wird auch schon ein Formular für den Arzt mitgeschickt. Die Frist betrifft eben die Geltendmachung des Anspruches, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt (z.B. 15 oder 18 oder 24 Monate nach dem Unfall) muss der Arztbericht usw. bei der Versicherung vorliegen.
Am Ende wird dann z.B. festgestellt (ich drücke das jetzt mal salopp aus) dass die Einschränkungen bez. des Knies / Beines 50 % ausmachen.
Die Höhe der Leistung ist jetzt von der jeweiligen Gliedertaxe (also wie viel Prozent der Grundsumme zählt ein Knie) und dem Verlauf der Progressionskurve abhängig. Wenn z.B. das Knie 60 % "zählt" (gem. Gliedertaxe), davon 50 % Einschränkung (s.o.), ergibt 30 % Invaliditätsgrad.
Zur Unfallrente der Würzburger, diese wird (ich habe jetzt nicht die Bedingungen überprüft) höchstwahrscheinlich erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 % gezahlt, in meinem Beispiel würdest Du hier also keine Rentenzahlung erhalten (weil Invaliditätsgrad nur 30 %).
AW: Leistung Unfallversicherung abrufen - was muss beachtet werden
Was mir nicht klar ist, ist die Frage, ob ich für das neue Kniegelenk auch von der Invaliditätssumme etwas erstattet bekomme und was ich hierfür alles beachten muss?
Grundsätzlich ja,wenn sie durch die Unfallfolgen dauerhaft beeinträchtigt sind.Das gilt zumeist dann,wenn die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen wird und keine Besserung des Zustandes erwartet werden kann.Die Einschätzung erfolgt durch ein ärztliches Gutachten.
Vor allem ist mir nicht klar, ob ich für das Kniegelenk die Berechnung auf die Grundsumme oder auf die Vollinvalidität berechnen muss.
Im Prinzip beides.Die Leistung bei Vollinvalidität ergibt sich bei ihrem durch die vereinbarte Kombination aus Grundsumme (25.000 € bzw. 100.000€) und Progression (500% bzw. 300%).Ergibt sich durch das Gutachten eine Invalidität von bspw. 20%,so errechnet sich die Entschädigungsleistung aus der vereinbarten Progressionsstaffel,die Bestandteil der Vertragsunterlagen sein sollte.Zu beachten ist dabei,dass eine Progression,oder anders gesagt Mehrleistung,in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad größer 25% einsetzt.
Meine Einschätzung wäre,dass sie in dem von mir skizzierten Beispiel 20% aus der Grundsumme,also 5.000€ bzw. 20.000€ Entschädigungsleistung erhalten würden.
Daher ist es zumeist auch sinnvoll,eine hohe Invaliditätssumme zu vereinbaren.
Ich bin mir im klaren, dass ich das Krankenhaustagegeld auf jeden Fall für den Krankenhausaufenthaltbekommen werde - sollte denke ich unstrittig sein - zählt die AHB jedoch auch zum Krankenhaustagegeld dazu?
Eine Leistung wird üblicherweise für jeden Tag der vollstationären Heilbehandlung gezahlt.Prüfen sie bitte auch,ob sie einen Anspruch auf Genesungsgeld haben,das gerne in Verbindung mit einem Krankenhaustagegeld versichert wird.Sie haben dann für den gleichen Zeitraum Anspruch auf Leistungen nach der Heilbehandlung,wie sie Krankenhaustagegeldleistungen bezogen haben.
AW: Leistung Unfallversicherung abrufen - was muss beachtet werden
vielen Dank für die aufschlussreichen und sehr zeitnahen Antworten!
Dann scheine ich bis zum jetzigen Punkt ja formal alles richtig gemacht zu haben und bin vorerst beruhigt. Man ist halt erstmal misstrauisch den Versicherungen gegenüber!
Die Versicherungen haben den "Schaden" soweit akzeptiert und wollen mir noch die Unterlagen zum Ausfüllen / für den Arzt zur Verfügung stellen.
Die Rentenzahlung tritt erst bei einer Invaliditätssumme von 50% in Kraft, denke davon bin ich doch ein gutes Stück entfernt.
Wie die Belastbarkeit vom Knie werden wird muss man wohl abwarten. Meine Glaskugel ist derzeit leider in Reparatur
Steht das mit Einsetzen ab einem gewissen Prozentsatz der Progression in den Versicherungsbedingungen? Konnte beim ersten lesen nichts in der Hinsicht finden.
Genesungsgeld habe ich nicht aktiv vereinbart, hier muss ich wohl die Bedingungen nochmals im Detail lesen.
AW: Leistung Unfallversicherung abrufen - was muss beachtet werden
Dann scheine ich bis zum jetzigen Punkt ja formal alles richtig gemacht zu haben und bin vorerst beruhigt.
Grundsätzlich ja .Nach erfolgter Behandlung und Vorliegen des ärztlichen Befundberichtes gibt es weitere Fristen,die Leistung muss bei einer festgestellten Invalidität in einem bestimmten Zeitraum bei den Versicherungen geltend gemacht werden.Die Fristen unterscheiden sich zum Teil deutlich.Bitte beachten sie diesen Punkt,gerade auch unter dem Aspekt,dass sie bei 2 Versicherern Leistungen geltend machen können und die Zeiträume unter Umständen voneinander abweichen.
Steht das mit Einsetzen ab einem gewissen Prozentsatz der Progression in den Versicherungsbedingungen? Konnte beim ersten lesen nichts in der Hinsicht finden.
Prinzipiell ja.Aus diesen Tabellen geht auch hervor,ab welchem Invaliditätsgrad eine Mehrleistung aufgrund der Progression erfolgt.Liegt das ärztliche Gutachten vor,können sie anhand dieser Tabelle errechnen,wie hoch die jeweilige Entschädigungsleistung ausfällt.
Gehen sie bitte nicht davon aus,dass die Entschädigung in % gleich ausfällt,da sich die Staffeln unterscheiden und sie unterschiedlich hohe Progressionen vereinbart haben.
Genesungsgeld habe ich nicht aktiv vereinbart, hier muss ich wohl die Bedingungen nochmals im Detail lesen.
Exakt.Bei manchen Versicherern gilt das Genesungsgeld bei Beantragung von Krankenhaustagegeld als automatisch mitversichert,bei anderen wiederum muss es gesondert vereinbart werden.