Hausverbot für Direktbankkunden bei der Kreissparkasse Vulkaneifel
Vor einiger Zeit habe ich meine Bankverbindung von der Kreissparkasse Vulkaneifel zu einer Direktbank verlegt, nutze aber weiterhin die Geldausgabeautomaten der Sparkasse mit meinen Karten der Direktbank. Jetzt hat mir der Verwaltungsratvorsitzende der Sparkasse Landrat Heinz-Peter Thiel persönlich für alle Filialen der Kreissparkasse Vulkaneifel Hausverbot für 5 Jahre erteilt, damit ich nicht mehr die Automaten der Sparkasse zur Bargeldversorgung nutze. Die Kreissparkasse ist die kleinste Sparkasse in Rheinland Pfalz und hat soeben einen Neubau für über 12 Mio Euro in Daun hingestellt. Darf das die Sparkasse eigentlich ein Hausverbot erteilen?
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Ich glaube da kann man nicht viel machen...
Gibt es in eurer Gegend eine Kreiszeitung?
Kannst da ja mal nachfragen ob noch andere Kunden von dem "Problem" betroffen sind und mal nachfragen ob man da nicht mal eine "Umfrage" starten könnte um das Problem zu beseitigen.
Ansonsten habt ihr sicher auch eine Sparkasse oder?
Aber wie gesagt helfen kann ich dir da nicht.
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Da die Bank das Hausrecht hat, darf sie das vermutlich. Vielleicht mal einen Anwalt fragen, was der davon hält. Gab es denn eine nachvollziehbare Begründung von der Sparkasse? Wenn nicht, würde ich mal um eine schriftliche Begründung bitten.
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Hust...das wäre dann Rufschädigung und kann zu einer Schadensersatzklage führen.
Ich würde das lassen...
Ggf. beim Bankenverband Beschwerde einreichen? Beschwerde-Check - Bankenverband Alternativ mal die Direktbank informieren, die haben meistens eine eigene Rechtsabteilung und können das sicher auf dem kleinen Dienstweg klären.
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der Text des Verwaltungsratvorsitzenden Landrat Heinz-Peter Thiel lautet:
- Hausverbot für alle Geschäftsräume der Kreissparkasse Vulkaneifel
"Mit Ablauf des 10. April 2015 sprechen wir Ihnen für alle Geschäftsräume unserer Sparkasse (Hauptstelle und alle Filialen/Zweigstellen) für die Dauer von 5 Jahren ein Hausverbot aus. Sollten wir feststellen müssen, dass Sie dem Verbot zuwider die Geschäftsräume unseres Hauses betreten, werden wir ohne weitere Vorankündigung Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB stellen"
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Befinden sich alle Bankautomaten in der Bank oder im Bankbereich? Sprich ist dir damit faktisch untersagt worden die Automaten auch praktisch zu nutzen. Oder gibt es auch Automaten die z.B. an Gebäuden oder in Einkauftszentren gebaut wurden, die du nutzen kannst ohne die Geschäftsräume der Bank zu betreten?
Und ich bleibe dabei, zu einem Shitstorm aufzurufen sollte man unterlassen.
Es ist immer noch ein Unterschied ob man z.B. in einer Zeitung über die Geschehnisse sachlich berichtet. Oder ob man versucht einen Shitstorm loszutreten um einen möglichst großen Imageschaden zu bewirken...
Ich persönlich würde jetzt nach der Begründung des Hausverbotes fragen und auf das verlinkte Urteil von Bankkaufmann verweisen. Und mich parallel an meine Direktbank wenden, dabei Frist setzen und fertig.
Meistens gibt es auch zwei Seiten der Medaille. Vielleicht gibt es noch einen anderen Grund für das Hausverbot.
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Zunächst sollte man das ganze versuchen mit einem persönlichen Gespräch zu klären und sich eine, am besten schriftliche, Begründung für das Hausverbot ausstellen lassen.
Falls das erfolglos bleiben sollte, stehen immer noch vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung: einen Anwalt konsultieren, sich mit anderen Betroffenen solidarisieren und örtliche Zeitungen bzw. Radiosender aufmerksam machen (was bei uns in solchen Fällen eine gute Wirkung zeigt).
Wenn das alles erschöpft ist, dann wäre es das allerdings gewesen und du musst dich dieser, meiner Meinung nach sehr fragwürdigen, Maßnahme wohl beugen.
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Zitat von Escorpio
Er braucht kein Anwalt... Das Hausrecht ist an keine Gründe gebunden... Man kann also jeden und vollkommen Grundlos, den Zugang verwehren.
Das stimmt nicht. Eröffne doch mal eine Bank und schreib an die Türe 'Hausverbot für Frauen/Juden/Moslems/you name it' In diesem Zusammenhang sei auch auf die Türsteher/Disco Problematik verwiesen.
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Zitat von Daukind
Das stimmt nicht. Eröffne doch mal eine Bank und schreib an die Türe 'Hausverbot für Frauen/Juden/Moslems/you name it' In diesem Zusammenhang sei auch auf die Türsteher/Disco Problematik verwiesen.
Dann formuliere ich es um... "Man kann jeden ein Hausverbot "individuell" vollkommen Grundlos aussprechen".
Natürlich kann man keine gewissen "Gruppen" aussprechen... Manches von dir genanntes davon ist "geregelt"... dieser Fall aber nicht... Das heißt, man müsste vor dem BGH klagen... Mit viel Zeit und noch mehr Geld, kann man das tun... Aber generell wird es recht wenig bringen.
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Zitat von Escorpio
Dann formuliere ich es um... "Man kann jeden ein Hausverbot "individuell" vollkommen Grundlos aussprechen".
Immer noch falsch...
Das Hausverbot kann vom Berechtigten grundsätzlich beliebig ausgesprochen werden und ist nicht an ein Fehlverhalten gebunden.[1] Wichtige Ausnahme sind Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht möglich
(1) Die Sparkassen haben als kommunale Wirtschaftsunternehmen die Aufgabe, vorrangig im Gebiet ihres Errichtungsträgers die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu sichern.
(...)
(4) Die Sparkassen führen für natürliche Personen aus ihrem Geschäftsgebiet auf Antrag Girokonten, es sei denn, die Führung eines Girokontos ist einer Sparkasse im Einzelfall aus wichtigem Grund nicht zuzumuten.
Auch wenn Du kein Konto mehr unterhältst, hast Du vielleicht trotzdem nach §1 Anspruch auf "Geldwirtschaftliche Leistungen", worunter der Geldausgabeautomat vermutlich fällt? Oder z.B. die Möglichkeit (ob man's tut ist egal) vor Ort Bargeld zum Schalterkurs in andere Devisen zu tauschen.
Der "wichtige Grund" müsste hier nach Absatz 4 analog auch gelten, da ein Hausverbot Dich faktisch von allen Leistungen ausschliessen würde.
Anders gesagt: Eine Privatbank kann jedem Individuum ohne Grund Hausverbot erteilen. Für eine Sparkasse geht das vermutlich nicht so einfach.
So eine einfache Klage kannst Du evtl. ohne anwaltliche Vertretung beim Amtsgericht einreichen. Da der Streitwert sehr gering ist (evtl. Spritkosten bis zu einem alternativen GAA ansetzen?) wäre das vermutlich auch nicht endlos teuer?
Wenn es keinen anderen Grund als die Direktbankkundenbeziehung gibt wäre das ganze wirklich eine Frechheit!
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Zitat von Escorpio
Er braucht kein Anwalt... Das Hausrecht ist an keine Gründe gebunden... Man kann also jeden und vollkommen Grundlos, den Zugang verwehren.
wie wird sowas eigentlich allgemein gesprochen überprüft? Das Frage ich mich beispielsweise immer bei Hausverbot von Jugendlichen wegen Diebstahl. Die Geschäfte haben doch keine Gesichtserkennungssoftware am laufen, die plötzlich Alarm schlägt sobald jemand mit Hausverbot das Geschäft betritt. Kriegt man einfach noch mehr Ärger wenn man stichprobartig mal im Gebäude erwischt wird? Also weil man sich nicht an das Hausverbot gehalten hat.