V hat ein Bankdarlehn verbunden mit Abtretung einer LV.
Die angesparte LV-Summe ist für Darlehentilgung vorgesehen.
Die LV Beitragzahler ist der V; die LV- Versicherte ist aber nicht V selbst, sondern seine Tochter T.
Ist der jährliche LV-Beitrag, oder was davon, steuerlich absetzbar ?
Wer, Vater A oder Tochter T, kann die LV-Beiträge steuerlich als Vorsorgeleistung(?) absetzen ?
Ist der jährliche LV-Beitrag, oder was davon, steuerlich absetzbar ?
Das hängt zunächst einmal von 2 Faktoren ab:Laufzeitbeginn und Datum der 1. Beitragszahlung.Altverträge können grundsätzlich zu 88% geltend gemacht werden.
Wer, Vater A oder Tochter T, kann die LV-Beiträge steuerlich als Vorsorgeleistung(?) absetzen ?