Gerichtsentscheidung für Versicherungsleistung bindend ?
Angenommen hat ein Mieter seinen Vermieter verklagt, da der Vermieter seine Reparaturkosten für nicht nachgewiesene Wasserleitungsrohrschaden abgelehnt hat.
Das Gericht glaubt aber und gibt dem Mieter Recht. Der Vermieter muß dem Mieter Kosten €.--- entschädigen.
Muss die LW-Versicherung dem Vermieter nun diese Kosten ersetzen, oder warum nicht ?
AW: Gerichtsentscheidung für Versicherungsleistung bindend ?
Muss die LW-Versicherung dem Vermieter nun diese Kosten ersetzen, oder warum nicht ?
Grundsätzlich erst einmal nicht.Rechtsstreitigkeiten das Mietrecht betreffend werden in der Mehrzahl von den zuständigen Amtsgerichten entschieden.Für die unterlegene Partei besteht aber die Möglichkeit,gegen den erstinstanzlichen Entscheid des Amtsgerichtes vor dem dann zuständigen Landgericht Berufung einzulegen.
Handelt es sich um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung,wird das Landgericht den Fall dem Oberlandesgericht zur Verhandlung vorlegen.
AW: Gerichtsentscheidung für Versicherungsleistung bindend ?
ich habe die Frage wohl mißverständlich gestellt.
Es geht nicht darum, den Gerichtsurteil anzufechten, eine Revision ist nicht zulässig.
Sondern:
da das Gericht den Vermieter zur Entschädigung verpflichtete, weil LW (Gebäude) Sache des Vermieters ist,
müßte er doch gegen die LW-Versicherung Anspruch auf dieselbe Entschädigung haben ?
Es handelte sich ja um Wasserleitung, deren Schaden versichert ist.
Und just die Gericht Entscheidung ist ausschlagsgebend für den Leistungsanspruch.
AW: Gerichtsentscheidung für Versicherungsleistung bindend ?
Zitat von Angka
ich habe die Frage wohl mißverständlich gestellt.
Hast Du nicht, Matthew ist öfters als Troll unterwegs.
Zitat von Angka
Muss die LW-Versicherung dem Vermieter nun diese Kosten ersetzen, oder warum nicht ?
Im Regelfall übernimmt das die LWV. Aber wenn z. B. der Vermieter der Versicherung gegenüber seine Obliegenheiten verletzt hat, dann möglicherweise nicht.
Wobei das doch nicht das Problem des Mieters ist. Er hat dem Vermieter gegenüber einen Anspruch und der muss entweder selbst zahlen oder seine LWV zahlen lassen.
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Hast Du nicht, Matthew ist öfters als Troll unterwegs.
Der allgemein gültigen Definition nach gilt ein Troll als plumpes Wesen.Der Duden definiert "plump" auch als falsch,unredlich und durchschaubar.
Womit sich der Kreis zu den dir innewohnenden Charaktereigenschaften schließt.
AW: Gerichtsentscheidung für Versicherungsleistung bindend ?
Zitat von Hanomag
Wobei das doch nicht das Problem des Mieters ist. Er hat dem Vermieter gegenüber einen Anspruch und der muss entweder selbst zahlen oder seine LWV zahlen lassen.
Wahrscheinlich ist Angka der Vermieter bzw. steht ihm nahe.
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Zitat von Hanomag
Aber wenn z. B. der Vermieter der Versicherung gegenüber seine Obliegenheiten verletzt hat, dann möglicherweise nicht.
Die verletzte Obliegenheit könnte gewesen sein, dass der Versicherungsnehmer den Schaden dem Versicherer unverzüglich anzeigen müssen hätte. Dann hätte der Versicherer die Leistungspflicht möglicherweise mit einer geschickteren Prozessführung abwenden können.
Das könnte Matthew mit seiner Hinweis auf Möglichkeiten der gerichtlichen Interessenverfolgung gemeint haben.
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Zitat von Angka
Das ist vermutlich nicht nachweisbar ?
Günstiger heißt nicht €.0,- Reparaturkosten.
Dass es möglicherweise auch günstiger gegangen wäre, ist noch ein weiteres Argument der Versicherer, warum sie von Anfang an eingeschaltet sein wollen.
Wer ggf. die Obliegenheit verletzt hat, den Schaden der Versicherung unverzüglich zu melden, hat erst mal schlechte Karten. Je nach Formulierung des Versicherungsbedingungen kann er möglicherweise doch einen Leistungsanspruch durchsetzen, wenn er einen rechtfertigenden Grund anführen kann, warum er der Obliegenheit nicht nachgekommen ist, und nachweist, dass, und in welcher Höhe die Versicherung zahlen müssen hätte, wenn sie von Anfang an eingeschaltet gewesen wäre.
Die Gerichtsentscheidung, dass der Vermieter dem Mieter die verauslagten Reparaturkosten erstatten muss, bindet ein Gericht, welches über die Leistungspflicht der Versicherung des Vermieters zu entscheiden hat, wohl nicht. (Meine unverbindliche Überzeugung, keine Rechtsberatung)
AW: Gerichtsentscheidung für Versicherungsleistung bindend ?
An sich muß die Versicherung doch froh sein, dass der Versicherte sie nicht immer gleich einschaltet (Versicherungsbetrug, Falsche Alarm, .... ) sondern unberechtigte Ansprüche Dritter abwehrt.
Aber ab jetzt weiß man wohl besser !
Und was sind mit Gerichtskosten, zahlt auch die Versicherung ?