es lief wasser von oberer etage und meine wände und gegenstände bekommen feuchteschäden.
die leitungswasserversicherung sei für diese schäden nicht zuständig, sie
übernimmt nur reparaturkosten in oberer etage. genauso die privathaftpflichtversicherung von oberem nachbar.
welche versicherung ist für meine schäden zuständig,
oder welche versicherung hätte ich dann haben sollen
es lief wasser von oberer etage und meine wände und gegenstände bekommen feuchteschäden.
die leitungswasserversicherung sei für diese schäden nicht zuständig, sie
übernimmt nur reparaturkosten in oberer etage. genauso die privathaftpflichtversicherung von oberem nachbar.
welche versicherung ist für meine schäden zuständig,
oder welche versicherung hätte ich dann haben sollen
Für die Gebäudeschäden ist die Gebäudeversicherung und für die Schäden am Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig. Ich nehme an, Du wohnst in einem Mehrfamilienhaus nach dem WEG. Dann existiert über die Hausverwaltung eine Gebäudeversicherung die das Risiko Leitungswasser abdeckt. Und wenn es sich um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser handelt, dann ist diese Leitungswasserversicherung zuständig. Sollte Du keine Hausratversicherung haben und der obere Bewohner hat den Schaden schuldhaft verursacht, dann kannst Du ihn bzw. seine Haftpflichtversicherung für Schäden an Deinem Hausrat (Möbel usw.) verantwortlich machen.
In dem er Dinge über das Klo wirft, die man dort nicht einwerfen sollte, wie z. B. Katzenstreu, Monatsbinden usw.
Normale Menschen werfen "Dinge" IN und nicht ÜBER das Klo,um überhaupt eine Rohrverstopfung erzeugen zu können.Werfe ich Dinge ÜBER das Klo,so landen sie nicht IM Klo und damit im Leitungssystem,sondern irgendwo im Bad.
Normale Menschen werfen "Dinge" IN und nicht ÜBER das Klo,um überhaupt eine Rohrverstopfung erzeugen zu können.Werfe ich Dinge ÜBER das Klo,so landen sie nicht IM Klo und damit im Leitungssystem,sondern irgendwo im Bad.
Oh tatsächlich, vielen Dank auch noch für diese dem Textverständnis dringend notwendige Korrektur.
Oh tatsächlich, vielen Dank auch noch für diese dem Textverständnis dringend notwendige Korrektur.
Gerne.Ist ja leider ein zur Routine gewordenes Übel.Deinem drolligen Beispiel nach wäre allerdings gar kein versicherungspflichtiger Schaden entstanden.
Es ist fast schon schade,dass du nicht in der Branche vermittelnd tätig bist und Schadenmeldungen an die Versicherer im Auftrag deiner Kunden formulierst.
Die Sachbearbeiter hätten eine Menge zum Schmunzeln und der Zorn deiner Kunden wäre dir ob derart mangelhafter Arbeit gewiss.
Ich stelle mir das bildlich vor:
"Liebe Versicherung xyz,aufgrund einer ÜBER das Klo geworfenen Ladung Katzenstreu ist es zu einer Verstopfung der Rohrleitungen gekommen,aufgrund derer es zu einem Schaden am Hausrat des Herrn/Frau/hanomag abc gekommen ist.Wir bitten um Überprüfung undsoweiterundsofort...".
Du bist schon ein echter Kracher.
Es freut mich sehr, dass ich dir mit diesem Ausdrucksfehler so viel Selbstbestätigung verschaffen konnte. In letzter Zeit hast du allerdings manch kleinen Rechtschreibfehler übersehen.
In letzter Zeit hast du allerdings manch kleinen Rechtschreibfehler übersehen.
Zu übersehen sind deine markanten orthographischen Mängel nun wahrlich nicht.Für eine erschöpfende Korrektur bedarf es allerdings eines 48-Stunden-Tages und der entsprechenden Muße.
Das ist auch gar nicht der Knackpunkt,sondern vielmehr deine eklatante Fehleinschätzung,wie es zu einem für den TO versicherten Schadensfall kommen könnte.
Das hat nichts mit einer angeborenen Rechtschreibschwäche (von dir liebevoll als "Ausdrucksfehler" deklariert) zu tun,sondern vielmehr mit deinen mangelhaften Kenntnissen des Versicherungsrechts,die du durch deine einer diesbezüglich weit reichenden Unsicherheit entspringenden "Witzigkeit" beschämt zu kaschieren versuchst.
Normale Menschen werfen "Dinge" IN und nicht ÜBER das Klo,um überhaupt eine Rohrverstopfung erzeugen zu können.Werfe ich Dinge ÜBER das Klo,so landen sie nicht IM Klo und damit im Leitungssystem,sondern irgendwo im Bad.
Ich habe selten so köstlich gelacht!!!!!!!!!! Sehr gut!!
Naja, Matthew Pryor gehört halt zur Netzkultur dieses Forums dazu.
Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, welche Kommunikation im Internet fortwährend und auf destruktive Weise dadurch behindert, dass sie Beiträge verfasst, die sich auf die Provokation anderer Gesprächsteilnehmer beschränken und keinen sachbezogenen und konstruktiven Beitrag zur Diskussion enthalten. Dies erfolgt mit der Motivation, eine Reaktion der anderen Teilnehmer zu erreichen. In darauf bezogenen Bildern wird oft der aus der Mythologie bekannte Troll dargestellt. Ein gelegentlich gebrauchtes Synonym ist Twit (engl: Dummkopf).
Die zugehörige Tätigkeit wird „trollen“ genannt.
Troll (Netzkultur) ? Wikipedia
Ist doch sicher toll wenn man nach der Definition nach, bereits eine eigene Kunstform darstellt.
Das war von meiner Seite überhaupt nicht abwertend gegenüber Pryor gemeint, im Gegenteil, ich schätze seine Beiträge - wenn sie denn sachdienlich sind.
Nur ist es im Forum manchmal so bzw. werden Beiträge formuliert, als würde ein normaler, erwachsener Mensch einem 3-jährigen oder geistig Behinderten Menschen Dinge erklären. Und als ich den Beitrag gestern laß, musste ich herzlich lachen.
Aber alles gut, dem Fragensteller wurde ja bis zu einem gewissen Punkt gut geholfen!
Abwertend? Ich habe ihm gerade bescheinigt, dass er meiner Meinung nach zur Netzkultur gehört. Ich würde zwar niemals eine Versicherung bei ihm abschließen, aber er hat halt nun mal eine etwas andere Art und Weise. Man kann sie mögen oder auch nicht.
Ich denke du bist mit einer Hausratversicherung am besten bedient, in solch einem Fall. Wie besprochen kann es auch sein, dass es mehr Richtung Privathaftpficht geht, aber nur wenn die Nachbarn schuld sind, oder du ausversehen Schuld daran gehabt hättest. Wenn du dich umfangreicher zum Thema Hausratversicherung im Kontext mit Wasserschäden einlesen möchtest, rate ich dir dich hier umzusehen. Folgendes habe ich aus besagtem Ratgeber zitiert.
Laut Definition tritt die Hausratversicherung im Falle eines Wasserschadens immer dann auf den Plan, wenn der entstandene Schaden auf den bestimmungswidrigen Austritt von Leistungswasser aus dem Rohrsystem zurückzuführen ist. Zu den Schäden, die in diesem Zusammenhang von der Versicherung reguliert werden, zählen vor allem klassische Rohrbrüche und Beschädigungen an direkt mit dem Rohrsystem verbundenen Zu- und Ableitungen.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem leckgeschlagenen Objekt um das Abwasserrohr der Toilette oder den Zulauf der Fußbodenheizung handelt
Viel Spaß beim Lesen, die Seite hat noch einige gute Infos zum ganzen Thema und es kann aufkeinen Fall schaden sich soetwas mal durchgelesen zu haben.
Liebe Grüße
Ich denke du bist mit einer Hausratversicherung am besten bedient, in solch einem Fall. Wie besprochen kann es auch sein, dass es mehr Richtung Privathaftpficht geht,aber nur wenn die Nachbarn schuld sind, oder du ausversehen Schuld daran gehabt hättest.
Das wäre dann ein Eigenschaden und somit nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt.Nichtsdestotrotz kann man dem Beitrag ein Körnchen Wahrheit abringen.Wenn sowohl Hausratversicherung des Geschädigten als auch private Haftpflichtversicherung des Schädigers bestehen,fährt der Geschädigte mit einer Regulierung seines Schadens durch den Hausratversicherer besser.Aus dem einfachen Grund,dass der Schaden über die Hausratversicherung zum Neuwert reguliert wird,die PHP jedoch lediglich den Zeitwert ersetzt.
es lief wasser von oberer etage und meine wände und gegenstände bekommen feuchteschäden.
die leitungswasserversicherung sei für diese schäden nicht zuständig, sie
übernimmt nur reparaturkosten in oberer etage. genauso die privathaftpflichtversicherung von oberem nachbar.
welche versicherung ist für meine schäden zuständig,
oder welche versicherung hätte ich dann haben sollen
Eine Mietwohnung ? So wie ich das sehe, haften hier in erster Linie die Versicherungen deines Vermieters (Gebäudeversicherung, Haftpflicht etc....)
Er ist für die Sicherheit seiner Immobilie verantwortlich, für die du ja monatlich Miete entrichtest.
Vor diesem Hintergrund verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht, wer dir eine Versicherung gegen Rohrbruch angedreht hat. So etwas ist in der Gebäudeversicherung in der Regel mit enthalten.
Deine private Hausratversicherung brauchst du in erster Linie bei Einbruch
oder Feuer, sofern dieses bei dir selbst ausgebrochen ist (falls nicht, käme auch hier wieder das Verursacherprinzip zum tragen, bzw. der Vermieter ins
Spiel, wenn Schaden an deinem Eigentum durch seine Immobilie entstanden ist.)