Ich selbst bin Angestellter und zahle derzeit nur die reguläre gesetzliche RV, die auch so auf meinem Lohnstreifen jeden Monat auftaucht. Wie würde sich das verhalten, wenn ich eine Riester oder Rürup (oder sonst was) mache? Zahle ich das extra zu der gesetzlichen RV? Eigentlich hatte ich das so verstanden, dass Riester und Rürup irgendwie halbstaatlich ist, wegen der Zuschüsse. Wir das mit der gesetzlichen RV auf dem Lohnzettel irgendwie verrechnet oder taucht dort auf?
Ich selbst bin Angestellter und zahle derzeit nur die reguläre gesetzliche RV, die auch so auf meinem Lohnstreifen jeden Monat auftaucht. Wie würde sich das verhalten, wenn ich eine Riester oder Rürup (oder sonst was) mache? Zahle ich das extra zu der gesetzlichen RV? Eigentlich hatte ich das so verstanden, dass Riester und Rürup irgendwie halbstaatlich ist, wegen der Zuschüsse. Wir das mit der gesetzlichen RV auf dem Lohnzettel irgendwie verrechnet oder taucht dort auf?
Nein, die staatliche Förderung wird als Einkommenssteuererstattung ausgezahlt. Beim Riester wird ein Teil dieser Erstattung (die Zulage) bereits im Vorfeld vom Anbieter dem Riestervertrag gutgeschrieben. Abgesehen von den Zulagen bekommt man diese Förderung nur, wenn man im betreffenden Jahr überhaupt Steuern gezahlt hat. Aber man bekommt den Zulagenanteil eben auch dann, wenn man ggf. keine Steuern bezahlt hat.
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Die Beiträge dafür sind nicht nur steuer- sondern zusätzlich auch noch sozialversicherungsfrei. Dafür musst Du später auf die sich daraus ergebende Rente den vollen Krankenversicherungsbeitrag (ArbN- und ArbG-Anteil) bezahlen. Außerdem bekommst Du weniger gesetzliche Rente, weil nicht nur Du sondern auch Dein ArbG im Vorfeld RV-Beiträge gespart hat.
Wenn Du nicht mehr als ca. 2.000 € sparen möchtest, dann würde ich Dir den Riester empfehlen, weil man dort bereits jetzt schon den maximalen Sparanteil von 2.100 € steuerfrei stellen kann. Um den vollen steuerlichen Effekt zu erzielen muss man nur den um die Zulagen gekürzten Höchstbeitrag von 2.100 € einzahlen. Beim Rürup sind es in 2015 zwar bis zu 22.172 € abzüglich der bereits steuerwirksamen ArbN- und ArbG-Anteile zur gesetzlichen RV, aber davon sind in 2015 nur 80 % steuerwirksam. Rürup ist auch eher für Selbstständige, die keine anderen Steuersparmöglichkeiten für die Altersversorgung haben.
Beide Modelle (Riester und Rürup) haben gegenüber der BAV den Vorteil, dass sie beim Rentenbezug nicht krankenversicherungspflichtig sind.
Bei allen Anlagen ist es natürlich wichtig, den richtigen Anbieter und ggf. auch das richtige Modell (Fondssparplan, Banksparplan, Wohnriester mit oder ohne BSV usw.) zu finden. Dabei können Dir sicherlich auch Fachleute, die hier im Forum schreiben, helfen. Seriös erscheinen mir z. B. die Threadteilnehmer Peter Wolnitza oder Daniel Hillebrecht.
Solltest Du Dich für Riester entscheiden, dann lies vor allem auch die betreffenden Beiträge hier im Forum. Dazu wurde nämlich schon viel geschrieben.
Puh hab vielleicht 1 % von dem verstanden, was du erzählt hast. Aber danach hab ich ja auch nicht gefragt. Wenn ich deinen ersten Absatz korrekt interpretiere, zahle ich weiter reguläre meine gesetzliche RV und die Riester/Rürup/Dingsbums-Rente läuft irgendwie seperat und auf jeden Fall zusätzlich(!?). Es beeinflusst meine gesetzliche RV also eigentlich gar nicht?
Wenn ich deinen ersten Absatz korrekt interpretiere, zahle ich weiter reguläre meine gesetzliche RV und die Riester/Rürup/Dingsbums-Rente läuft irgendwie seperat und auf jeden Fall zusätzlich(!?). Es beeinflusst meine gesetzliche RV also eigentlich gar nicht?
Korrekt, mit einer Ausnahme. Wenn Du eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abschliesst und diese durch Entgeltumwandlung finanzierst (d.h. Du verzichtest auf einen Teil Deines Bruttolohnes und dieses Geld geht in den entsprechenden Vertrag), dann verringert sich durch diese Minderung Deines Bruttogehaltes auch automatisch der Beitrag für die gesetzliche RV und damit verringert sich auch Dein späterer Rentenanspruch ein bisschen. Voraussetzung, Du verdienst mehr als 72.600,- Euro (West / 62.400,- Euro (Ost) Brutto.
Puh hab vielleicht 1 % von dem verstanden, was du erzählt hast.
Ich habe meinen Beitrag gerade zu dem Zeitpunkt als Du und uwehaensch geschrieben habt, etwas überarbeitet. Hat sich leider überschnitten. Wenn Du von der Sache keine Ahnung hast, dann musst Du Dich eben damit beschäftigen und nicht Jahrzehnte später über Fehlinvestitionen jammern.
Zitat von MoonKid
Wenn ich deinen ersten Absatz korrekt interpretiere, zahle ich weiter reguläre meine gesetzliche RV und die Riester/Rürup/Dingsbums-Rente läuft irgendwie seperat und auf jeden Fall zusätzlich(!?). Es beeinflusst meine gesetzliche RV also eigentlich gar nicht?
Ja und da Du relativ wenig verdienst und bereits Kinder hast, wäre der Riester für Dich die richtige Alternative.
Ja und da Du relativ wenig verdienst und bereits Kinder hast, wäre der Riester für Dich die richtige Alternative.
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Respekt, das was Sie können, können alle anderen Fachleute nicht. Nämlich, auf Grund von nur wenigen Tatsachen ruckzuck eine Empfehlung für eine Altersvorsorge aussprechen.
Um solche Aussagen treffen zu können ("..., wäre der Riester für Dich die richtige Alternative."), braucht man normalerweise eine Vermögensschadenhaftpflicht.
Hallo moonkid,
Uwe hat eine der Auswirkungen einer bAv bereits benannt.Einen Teil davon verstehe ich jedoch noch nicht:
Voraussetzung, Du verdienst mehr als 72.600,- Euro (West / 62.400,- Euro (Ost) Brutto.
Haben sie hier evtl. mehr und weniger verwechselt?Sollte das Jahresbrutto über der BBG RV liegen und auch durch eine Umwandlung nicht unterschritten werden,würde sich an dem Beitrag an die GRV und entsprechend spätere Rentenbezüge doch nicht ändern?
An den TO:Grundsätzlich ist es daher immer wünschenswert,wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt.
Und zu nun zu unserem frischgebackenen Finanzguru hanomag und seinen Halbwahrheiten.
Dafür musst Du später auf die sich daraus ergebende Rente den vollen Krankenversicherungsbeitrag (ArbN- und ArbG-Anteil) bezahlen.
Prinzipiell nicht falsch,aber wie so oft auch nicht richtig.Das gilt zum Einen nicht für Rentner,die privat krankenversichert sind und zum anderen auch dann nicht,wenn die Leistungen aus evtl. Arbeitseinkommen und Versorgungsbezügen die Geringfügigkeitsgrente nach SGB V,§ 226 Satz 1,Absatz 3 und 4 in Verbindung mit Satz 2 nicht überschreiten.
Ja und da Du relativ wenig verdienst und bereits Kinder hast, wäre der Riester für Dich die richtige Alternative.
Selbst wenn der TO Kinder haben sollte,wissen wir nicht,wie alt diese sind und können daher auch nicht ableiten,inwieweit sich die Zulagenförderung durch die Kinder positiv auswirken kann.
Und ob Riester gegenüber einer (mitunter auch AG-finanzierten) bAv vorzuziehen ist,darfst du gerne an einem konkreten Zahlenbeispiel erläutern.
Das dürfte dir bei deinem (Ironie an) umfangreichen Wissen (Ironie aus) doch nicht schwer fallen.
Hallo moonkid,
Uwe hat eine der Auswirkungen einer bAv bereits benannt.Einen Teil davon verstehe ich jedoch noch nicht:
Haben sie hier evtl. mehr und weniger verwechselt?Sollte das Jahresbrutto über der BBG RV liegen und auch durch eine Umwandlung nicht unterschritten werden,würde sich an dem Beitrag an die GRV und entsprechend spätere Rentenbezüge doch nicht ändern?
Danke für den Hinweis - nicht verwechselt sondern das nicht vor "...mehr als 72.600,- ..." vergessen.
die beiden Eiferer musst Du nicht unbedingt ernst nehmen. Die haben sich auf mich eingeschossen, weil Ihnen so manche Falschaussage nachgewiesen habe.
Zitat von uwehaensch
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Respekt, das was Sie können, können alle anderen Fachleute nicht. Nämlich, auf Grund von nur wenigen Tatsachen ruckzuck eine Empfehlung für eine Altersvorsorge aussprechen.
Guckt doch mal hier. Offensichtlich habe ich mich besser informiert als Ihr beiden Besserwisser.
Zitat von Matthew Pryor
Hallo moonkid,
Uwe hat eine der Auswirkungen einer bAv bereits benannt.Einen Teil davon verstehe ich jedoch noch nicht:
Es ist ganz einfach: 1. Lesen, 2. Verstehen.
Zitat von Matthew Pryor
Und zu nun zu unserem frischgebackenen Finanzguru hanomag und seinen Halbwahrheiten.
Prinzipiell nicht falsch,aber wie so oft auch nicht richtig.Das gilt zum Einen nicht für Rentner,die privat krankenversichert sind und zum anderen auch dann nicht,wenn die Leistungen aus evtl. Arbeitseinkommen und Versorgungsbezügen die Geringfügigkeitsgrente nach SGB V,§ 226 Satz 1,Absatz 3 und 4 in Verbindung mit Satz 2 nicht überschreiten.
An den Haaren herbeigezogene unwahrscheinliche Eventualitäten, die aufgrund der bisherigen Beiträge des TO nicht absehbar sind.
Zitat von Matthew Pryor
Selbst wenn der TO Kinder haben sollte,wissen wir nicht,wie alt diese sind und können daher auch nicht ableiten,inwieweit sich die Zulagenförderung durch die Kinder positiv auswirken kann.
Der frischgebackene Finanzguru hanomag hat den sogenannten Finanzfachleutenoffensichtlich wieder mal auf die Sprünge helfen müssen.
Du musst schon sehr verzweifelt sein,wenn du mir schon meine running gags klauen musst.Ein weiterer Beleg,dass es mit dem eigenen Denken bei dir nicht so weit her ist,den ich dankend zur Kenntnis nehme.
An den Haaren herbeigezogene unwahrscheinliche Eventualitäten, die aufgrund der bisherigen Beiträge des TO nicht absehbar sind.
Für den einen (mich) sind es durch Gesetzestexte verifizierte und allgemein nachvollziehbare Fakten,für den anderen Eventualitäten.Zeige mal den Beitrag des TO,der ausschließt,dass diese Norm(en) auch für ihn gelten können.
Und noch einmal die Aufforderung:Belege an einem konkreten Rechenweg,der Anspar- und Auszahlphase berücksichtigt,dass "der Riester" für den TO vorteilhafter ist als eine teilarbeitgeberfinanzierte bAv-Lösung.
Der frischgebackene Finanzguru hanomag hat den sogenannten Finanzfachleutenoffensichtlich wieder mal auf die Sprünge helfen müssen.
Erste Stellungnahme des Fragestellers. ..."Aber danach hab ich ja auch nicht gefragt." !
Die ersten 4 Zeilen Ihrer Antwort von gestern Abend hätten völlig gereicht, eventuell noch der Hinweis auf die bAV. Stattdessen begeben Sie sich "auf Mission" und überschütten den Fragesteller mit Ihrem, wahrscheinlich im Internet aufgesammelten, angehäuften Pseudo-Detailwissen.
Und die Kommentare von Matthew Pryor sind sachlich gerechtfertigt, Ihre Stellungnahme hierzu entbehrt dagegen jeglicher Sachlichkeit und zeugt von größerer Selbstüberschätzung.
Prinzipiell nicht falsch,aber wie so oft auch nicht richtig.Das gilt zum Einen nicht für Rentner,die privat krankenversichert sind und zum anderen auch dann nicht,wenn die Leistungen aus evtl. Arbeitseinkommen und Versorgungsbezügen die Geringfügigkeitsgrente nach SGB V,§ 226 Satz 1,Absatz 3 und 4 in Verbindung mit Satz 2 nicht überschreiten.
Meinst Du die Nr. 3 und 4 vom Absatz 1 oder tatsächlich die Absätze 3 und 4. Meinst Du Geringfügigkeitsgrenze oder -rente ?? Aufgrund deiner Formulierung habe ich den Sinn dieser Aussage leider nicht ergründen können. Wie mag es da dem armen MoonKid ergehen?
Zitat von Matthew Pryor
Für den einen (mich) sind es durch Gesetzestexte verifizierte und allgemein nachvollziehbare Fakten,für den anderen Eventualitäten.
Verifiziere bitte mal den von dir falsch zitierten Gesetzestext so, dass er auch von MoonKid verstanden und damit allgemein nachvollziehbare Fakten zugerechnet werden kann.
Zitat von Matthew Pryor
Und noch einmal die Aufforderung:Belege an einem konkreten Rechenweg,der Anspar- und Auszahlphase berücksichtigt,dass "der Riester" für den TO vorteilhafter ist als eine teilarbeitgeberfinanzierte bAv-Lösung.
Ich kann keinen konkreten Rechenweg anbieten, weil nicht einmal MoonKid vorhersagen kann wie sich sein Einkommen bis zum Renteneintritt entwickeln wird. Und nicht einmal der Finanzminister kann mir sagen, wie sich die Freibeträge, Steuersätze usw. der Einkommenssteuer entwickeln werden. Verlange also nicht Dinge zu denen du selbst nicht fähig bist. Ich bleibe dabei, das MoonKid nach der derzeitigen Erkenntnislage voraussichtlich mit einer Riesterrente am besten versorgt wäre. Aber du als ausgemachter Fachmann könntest dich an einem Rechenweg versuchen, der beweist, dass eine teilarbeitgeberfinanzierte bAv-Lösung in eine günstigeren Altersversorgung mündet. Fairerweise sollte MoonKid zu deiner Hilfe zuvor mitteilen, wieviel Kinder er hat, wie alt diese sind und ob sein Arbeitgeber bereit ist einen Teil in eine betriebl. AV zu investieren.
Zitat von uwehaensch
Und die Kommentare von Matthew Pryor sind sachlich gerechtfertigt,
Mit dieser gutgläubigen Meinung lagst Du schon häufig daneben.
Zitat von uwehaensch
Ihre Stellungnahme hierzu entbehrt dagegen jeglicher Sachlichkeit und zeugt von größerer Selbstüberschätzung.
Im Gegensatz zu euch beiden kann ich auch mal einen Fehler eingestehen, bzw. einen guten Tipp anerkennen.
Ich bleibe dabei, das MoonKid nach der derzeitigen Erkenntnislage voraussichtlich mit einer Riesterrente am besten versorgt wäre.
Das deckt sich leider nicht mit deiner vorigen Aussage:
Ja und da Du relativ wenig verdienst und bereits Kinder hast, wäre der Riester für Dich die richtige Alternative.
Das du nun beschämt deine vorige Aussage umdeutest und damit relativierst,spricht für sich.
Verlange also nicht Dinge zu denen du selbst nicht fähig bist.
Ich habe nicht behauptet,dass ich aufgrund der gegebenen Informationen zu einer grundsätzlichen Entscheidung in der Lage bin.Du bist dem Irrtum aufgesessen,einen allgemeingültigen Rat geben zu können,dazu noch einmal:
Ja und da Du relativ wenig verdienst und bereits Kinder hast, wäre der Riester für Dich die richtige Alternative
Und das du dem TO nicht zutraust,einen Text lesen und verstehen zu können,ist nur ein weiterer Beweis deiner abstoßenden Arroganz.
Nun zu Deinem Threat wurde ja "standesgemäß" geantwortet aber egal für welchen Durchführungsweg Du Dich entscheidest, erkundige Dich nach einer Nettopolice ohne die hohen Abschluss- und Bestandsprovisionen und aktiver Betreuung im Fondsbereich.