Steuererklärung in der Ausbildung - Werbungskosten oder Sonderausgaben
Hallo zusammen!
Ich sitzte gerade an meiner Steuererklärung und weiß nicht mehr weiter...
ich bin gerade in der Erzieherausbildung im Anerkennungsjahr (die Ausbildung geht drei jahre, 2 Jahre Theorie in der Schule und dann das Praxisjahr). In diesem Jahr verdiene ich nun und zahle auch Steuern.
Daher die Steuererklärung.
Aufgrund vieler Nebenkosten für die Ausbildung in dem letzten Jahr (Wohnungskosten, da ich für das Anerkennungsjahr umziehen musst, Laptop, Drucker, Schreibwaren, Fahrtkosten,Fachliteratur),... möchte ich diese nun natürlich mit auflisten.
Die Frage ist nun nur wie und wo, da ich gar nicht weiß ob sie nun als Erstausbildung zählt.
Zuvor habe ich nämlich die Ausbildung zum Informationstechnischen Assistenten (3 jährige, schulische Ausbildung mit Fachabitur) abgeschlossen.....Aber Erzieher ist nunmal ein ganz anderer Bereich....eine "weiterbildung" ist es ja nun nicht....Wo (und Wie) liste ich denn dann die ganzen Kosten auf?
Ich danke schonmal für die ganzen Antworten und wünsche ein schönes Wochenende!!!
AW: Steuererklärung in der Ausbildung - Werbungskosten oder Sonderausgaben
Das Problem bei der doppelten Haushaltsführung ist die Tatsache, dass ich bei meinen Eltern zwar ein eigenes Zimmer bewohne, ich für dieses aber kein Geld zahle. Daher ist es kein eigener Hausstand, womit meines Erachtens die erste Vorraussetzung einer DHHF wegfällt, oder irre ich mich da?
AW: Steuererklärung in der Ausbildung - Werbungskosten oder Sonderausgaben
Zitat von DrummerBE
Das Problem bei der doppelten Haushaltsführung ist die Tatsache, dass ich bei meinen Eltern zwar ein eigenes Zimmer bewohne, ich für dieses aber kein Geld zahle. Daher ist es kein eigener Hausstand, womit meines Erachtens die erste Vorraussetzung einer DHHF wegfällt, ..
Vollkommen richtig. Und auch mit dem Arbeitszimmer wird es schwierig werden, da dieses in der Regel nicht privat genutzt werden darf,
Zitat von Steuertipps der akademischen Arbeitsgemeinschaft
Jedes Arbeitszimmer wird auch für private Zwecke mitgenutzt. Das ist nicht weiter schlimm, wenn die private Nutzung gegenüber der beruflichen Nutzung nicht ins Gewicht fällt. Wichtig ist, dass Sie das Arbeitszimmer »so gut wie ausschließlich« beruflich nutzen. Und was heißt das genau? Finanzgerichte und Finanzverwaltung haben sich im Laufe der Jahre auf eine Grenze von 10 % festgelegt:
muss eine räumliche Trennung zu den übrigen Wohnräumen bestehen.
Ich empfehle den Rat eines Steuerberaters, der kann ggf. prüfen, ob sich für die beiden Jahre ohne Einkommen ein Verlustvortrag erzeugen lässt.