Entstehen bei der Bank Gebühren, wenn das Haus verkauft wird?
Hi. Wir müssen unser Haus verkaufen. Unser Haus wurde im Jahre 2003 gebaut. Die Kosten betrugen ca. 220.000 EUR. Die Restschuld beträgt noch ca 150.000 EUR. Die Laufzeit ist noch 5 Jahre. Wenn wir unser Darlehen nun ablösen lassen, wird die Bank Gebühren verlangen, weil der Bank ein sicheres Geschäft entgehen wird.
Wie sieht es aber aus, wenn das Haus verkauft wird? Bekommt die Bank dann auch eine Vorfälligkeitsentschädigung? Wenn ja, in welcher Höhe ist die Entschädigung?
AW: Entstehen bei der Bank Gebühren, wenn das Haus verkauft wird?
Hallo Sven, die Bank wird etwas verlangen, ob das Haus verkauft wird oder nicht. Die Ablösung des Kredites steht hier im Vordergrund. Und diese sind sichere Einnahmen für die Bank, die verloren gehen. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (man kann auch sagen Schadenersatz) sieht wie folgt aus: Zins-Schaden der Bank abzüglich Wiederanlagegewinn der Bank, abzüglich Risikokosten der Bank und abzüglich ersparte Verwaltungskosten der Bank.
AW: Entstehen bei der Bank Gebühren, wenn das Haus verkauft wird?
Du solltest unbedingt vorher bei Deiner Bank fragen, wie hoch die Entschädigung beim Verkauf des Hauses ausfällt. Die Bank sollte schriftlich den Verkauf des Hauses zustimmen mit der Angabe der Vorfälligkeitsentschädigung (detaillierte Berechnung verlangen).
AW: Entstehen bei der Bank Gebühren, wenn das Haus verkauft wird?
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Ein Schreiben an die Bank ist gestern
per Brief raus. Ich bin gespannt, wie die Bank reagiert und was an Entschädigung
berechnet wird.