Hallo,
vor 1,5 Jahren habe ich Wohnriester zur Finanzierung meiner Immobilie aufgenommen.
Mit 15 Jahre Sollzinsbindung. Anbieter ist die Deutsche Bank. Man hat uns zwar damals viel erklärt aber manches ist irgendiw verloren gegangen bzw. hat man eben nicht erläutert.
Nun stellen sich immer mehr fragen:
Was passiert wenn die Tilgung beendet ist? Zahle ich dann immer weiter? Uns sagt man dann man dann nur noch 1% Zinsen zahlt, stimmt das?
Kann ich das ganze auch nach zehn Jahren wieder auflösen, was passiert dann mit dem Kredit und der Förderung, würde überlegen das ganze in einen normalen Riester umzuswitchen?
Kann man auch Sondertilgen, die einen sagen ja, die anderen nicht, und das sind zwei Bankberater.
Was würde mir dies überhaupt bringen, wenn es nie endet?
Danke schon mal. So langsam komme ich immer mehr ins Grübeln...
Was passiert wenn die Tilgung beendet ist? Zahle ich dann immer weiter?
Nein, Du zahlst erst zum Rentenbeginn Steuern auf die im Wohnförderkonto angesammelte und bis zum Rentenbeginn jährlich mit 2 % hochgezinste fiktive Summe. Dabei kann die gesamte Summe - reduziert auf 70 % - einmalig oder aber aufgeteilt auf eine fiktive Rentenbezugszeit versteuert werden.
Zitat von Sumsisum
Uns sagt man dann man dann nur noch 1% Zinsen zahlt, stimmt das?
Wofür sollte man dann noch Zinsen zahlen?
Zitat von Sumsisum
Kann ich das ganze auch nach zehn Jahren wieder auflösen, was passiert dann mit dem Kredit und der Förderung, würde überlegen das ganze in einen normalen Riester umzuswitchen?
Das Auflösen wäre dann eine Sondertilgung der Restschuld. Das Wohnförderkonto wird dabei nicht aufgelöst, es beinhaltet dann nur die bis zum Tilgungsende geförderten Beträge incl. Zinsen. Du kannst natürlich auch förderschädlich auflösen, indem Du Deine Immobile verhökerst ohne Folgeanlage des Wohnförderkontos.
Zitat von Sumsisum
Kann man auch Sondertilgen, ...
Vermutlich aufgrund einer vorher getroffenen Vereinbarung mit der Bank. Allerdings ist nur der Förderhöchstbetrag (2.100 € incl. Zulagen) förderfähig.
Du musst es einfach so sehen: Bei einer Rente aufgrund einer Rentenversicherung, Banksparplan, Fondssparplan usw. wird diese steuerpflichtig. Beim Wohnriester steckt das angesparte Kapital in Deiner Hütte und deshalb musst Du einen vergleichbaren aber fiktiven Betrag versteuern. Versteuern deshalb, weil die angesparte Summe (fiktiv oder real) in der Ansparphase steuerfrei ist.
Ich gehe davon aus dass es sich um ein riestergefördertes annuitätisches Darlehen handelt, nicht um eine Kombi-Lösung mit Bausparvertrag. Wenn dem so ist, dann:
Die Zinsbindung beträgt 15 Jahre, danach muss die Restschuld neu finanziert werden, mit oder ohne Riesterförderung. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht gem. BGB nach 10 Jahren.
Wenn Sie nach 10 oder 15 Jahren die Weiterfinanzierung ohne Riesterförderung machen, können Sie natürlich einen anderen Riester-Vertrag (= "normaler Riester") abschliessen und dort hinein die Förderung bekommen. Die in den ersten z.B. 10 Jahren der Finanzierung erhaltene Förderung ist nicht gefährdet.
Der Hinweis auf "dann nur noch" 1 % Zinsen könnte sich auf das Wohnförderkonto beziehen. Wenn Sie die Eigenbeiträge und Riester-Zulagen (zusammen max. 2.100,- Euro pro Person) als Tilgung in Ihr Darlehen laufen lassen, dann bekommen Sie ja später keine Rente die Sie versteuern müssten. Trotzdem müssen Sie Steuern zahlen und zwar, ganz allgemein gesagt, ab Rentenbeginn auf eine fiktive Rente. Diese errechnet sich aus dem genannten Wohnförderkonto und das darin enthaltene Guthaben wird mit 2 % verzinst. 1 % war mal im Gespräch wurde aber nicht umgesetzt.
Ob Sondertilgung zulässig ist oder nicht, steht in den Vertragsbedingungen.
Sind denn die Einschränkungen bekannt denen eine "riester-geförderte" Immobilie unterliegt ? Stichworte: Eigenutzung (bis min. 85), erlaubte Unterbrechungen der Eigennutzung, Regekungen bei Verkauf der Immobilie, usw.
Nein, Du zahlst erst zum Rentenbeginn Steuern auf die im Wohnförderkonto angesammelte und bis zum Rentenbeginn jährlich mit 2 % hochgezinste fiktive Summe. Dabei kann die gesamte Summe - reduziert auf 70 % - einmalig oder aber aufgeteilt auf eine fiktive Rentenbezugszeit versteuert werden.
Riester-Basics sollte frau schon beherrschen,zumal jene,die leicht recherchierbar sind.
Eine Reduzierung auf 70% und damit ein "Rabatt" erfolgt nur bei einer
Begleichung der Steuerschuld auf einen Schlag.
Eine Reduzierung auf 70% und damit ein "Rabatt" erfolgt nur bei einer Begleichung der Steuerschuld auf einen Schlag.
Hast wohl nichts anderes zu tun du Troll! Oder weshalb sonst mäkelst du an unbedeutenden Details, der im Sinne der Themenstellers ausreichend beantworteten Fragen herum. An anderer Stelle stellst Du bedeutsamere Fakten in Abrede und zeigst dich anschließend uneinsichtig bis beleidigend.
Deine oben zitierte Aussage kann jedenfalls auch Unbedarfte zu der Fehlannahme verleiten, dass die Steuerschuld auf 70 % vermindert wird.
Dennoch will ich meinen kleinen Fehler korrigieren:
Nein, Du zahlst erst zum Rentenbeginn Steuern auf die im Wohnförderkonto angesammelte und bis zum Rentenbeginn jährlich mit 2 % hochgezinste fiktive Summe. Dabei kann die gesamte Summe - reduziert auf 70 % einmalig - oder aber aufgeteilt auf eine fiktive Rentenbezugszeit versteuert werden.
An anderer Stelle stellst Du bedeutsamere Fakten in Abrede und zeigst dich anschließend uneinsichtig bis beleidigend.
Dann belege mal ein paar der besagten "Fakten".Ist gerade nichts los bei den Widerrufern,dass du die dortigen Experten nicht mit deinem Halbwissen nerven kannst?
Musst du wieder unbedarfte Themenersteller mit deinen Falschaussagen in die Irre führen?
Bezugnehmend auf den aktuellen Erfahrungsbericht von sumsisum hier mal der Hinweis darauf, dass es in Bezug auf den damaligen User MP (und seinen folgenden Accounts, es gab ja noch mehr von diesen anonym auftretenden Querulanten und Pöblern) auch mal besser war, Hilfe nicht offiziell anzubieten, auch weil das nicht wenige User, Rat-, und Hilfesuchende so gewünscht haben!
Das aber nur mal nebenbei, an Qualität verliert sich da nichts, nur immer schade, wenn Mitlesende davon dann nicht profitieren können.