Hallo an Alle,
wann ist genau der Tilgungsbeginn? Erst bei Vollauszahlung?
Das heißt bei Teilauszahlung (Kaufpreis des Objektes) muss noch nicht abgezahlt werden?
Müssen dann nur die Zinsen abgezahlt werden?
Im Vertrag ist keine tilgungsfreie Zeit vermerkt. Ist dies bei der DSL Bank verhandelbar?
DA wir ein recht Sanierungsbedürftiges Objekt kaufen möchten, ist es nicht machbar direkt mit der Tilgung zu beginnen und parallel die Miete zu bezahlen.
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Anja
Im Vertrag finde ich keine Klausel, dass es erst bei Vollauszahlung losgeht, obwohl das mit unserem Finanzberater so abgesprochen war.
Bei einem Annuitätendarlehen beginnt die Tilgung mit der ersten Rate. Die erste Rate folgt auf die Auszahlung, i.d.R. im folgenden Monat. Vorher werden nur Bereitstellungszinsen gezahlt.
Im Vertrag der DSL Bank steht wörtlich drin.
" Tilgungsbeginn (Beispiel) 30.04.2015, jedoch nicht vor dem auf die Vollauszahlung folgenden Monat "
Dieser Satz steht auf der ersten Seite bei Punkt 1.3 Rückzahlung
In einem Angebot der DSL Bank, welches ich über einen Vermittler erhalten habe, ist dazu folgendes zu lesen:
Bereitstellungszinsfreie Zeit: 3 Monate
Bereitstellungszins danach: 0,25 % pro Monat
Bereitstellungszins: Der genannte Bereitstellungszins beziffert diejenigen Kosten, die nach einem festgelegten Stichtag (= Ende der bereitstellungszinsfreien Zeit) auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag berechnet werden.
Ich wundere mich immer, dass Kunden das nicht wissen. Ist das bei Unterzeichnung nicht genau besprochen worden??? Warum kann das der Vermittler jetzt nicht beantworten? Den muss es doch - da DSL Bank die kein Direktgschäft machen - geben?
@eugh
Was hat denn die bereitstellungsfreie Zeit mit der Tilgung zu tun? Lassen sie sich bezüglich einer Finanzierung derzeit auch beraten?