Ich lese bereits seit geraumer Zeit die wertvollen Beiträge mit. Ich selbst habe am 22.12.2010 zwei Darlehensverträge bei der PSD Rhein Ruhr unterschrieben, wobei ein Kredit hierbei von der KfW ist und von der PSD durchgeleitet wurde. Es erfolgte eine Vermittlung durch einen Finanzierungsberater, die Vertragsunterschrift erfolgte bei uns zu Hause. Der gegengezeichnete Vertrag wurde uns einige Tage darauf zugestellt.
Zu meinen Fragen:
Welche Widerrufsvorlage gilt bei Unterschrift 22.12.2010? Bereits die 2010er Vorlage, oder noch die Vorversion?
Die Widerrufsbelehrung für den KfW Kredit weicht deutlich von der des Hauptkredites ab - welche Chancen bestehen auf Erfolg? Wird jeder Vertrag als solcher bewertet, oder wird die Gesamtkonstellation, also 2 Verträge mit abweichender Belehrung herangezogen?
Lohnt eine Überprüfung durch die VZHH, oder nimmt man besser gleich ein persönliches Beratungsgespräch bei der VZ in Anspruch? Ich bin nicht sicher, ob es hiernach auch eine entsprechende schriftliche Stellungnahme gibt.
Es wird oft das Datum Vertragsschluss bis Juni 2010 bemüht, wenn über Aussicht auf Erfolg des Widerrufes gesprochen wird. Warum eigentlich? Habe ich mit Unterschrift Ende Dezember 2010 hier keine guten Optionen mehr?
Besten Dank für eure Mühen vorab!
Ich werde beizeiten noch die jew. Scans hochladen.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
ducnici
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12.06.2014
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ducnici
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Danke
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AW: Widerruf PSD Kredit möglich?
Zitat von PSDWiderruf
Wertes Forum!
Ich lese bereits seit geraumer Zeit die wertvollen Beiträge mit. Ich selbst habe am 22.12.2010 zwei Darlehensverträge bei der PSD Rhein Ruhr unterschrieben, wobei ein Kredit hierbei von der KfW ist und von der PSD durchgeleitet wurde. Es erfolgte eine Vermittlung durch einen Finanzierungsberater, die Vertragsunterschrift erfolgte bei uns zu Hause. Der gegengezeichnete Vertrag wurde uns einige Tage darauf zugestellt.
Zu meinen Fragen:
Welche Widerrufsvorlage gilt bei Unterschrift 22.12.2010? Bereits die 2010er Vorlage, oder noch die Vorversion?
Die Widerrufsbelehrung für den KfW Kredit weicht deutlich von der des Hauptkredites ab - welche Chancen bestehen auf Erfolg? Wird jeder Vertrag als solcher bewertet, oder wird die Gesamtkonstellation, also 2 Verträge mit abweichender Belehrung herangezogen?
Lohnt eine Überprüfung durch die VZHH, oder nimmt man besser gleich ein persönliches Beratungsgespräch bei der VZ in Anspruch? Ich bin nicht sicher, ob es hiernach auch eine entsprechende schriftliche Stellungnahme gibt.
Es wird oft das Datum Vertragsschluss bis Juni 2010 bemüht, wenn über Aussicht auf Erfolg des Widerrufes gesprochen wird. Warum eigentlich? Habe ich mit Unterschrift Ende Dezember 2010 hier keine guten Optionen mehr?
Besten Dank für eure Mühen vorab!
Ich werde beizeiten noch die jew. Scans hochladen.
Beste Grüße,
PSD Widerrufer
Bitte die Frage samt der WRBén noch mal in "WRB unwirksam" einstellen. Der Thread bleibt meistens durch Aktualisierung oben und so können auch nachfolgende Forenteilnehmer profitieren.