Zusätzliche kapitalertragssteuerfreibeträge im Ausland
Wer kennt sich aus?
Man kann z.B. Geld in einen geschlossenen Amerika-Fonds investieren und erhält einen zusätzlichen Zinssteuerfreibetrag nach dem Doppelbesteuerungsabkommen, so dass man zusätzliches Geld in einen geschlossenen Immobilienfonds z.b. investieren kann, ohne steuerpflichtig zu werden.
Wer kann mir sagen, für welche Länder es zusätzliche Steuerfreibeträge und wie hoch gibt.
So ist mir bekannt, dass es auch für geschlossene Australienfonds in Austral-Dollar einen zusätzlichen Steuerfreibetrag gibt. Wie hoch, weiss ich jetzt nicht.
Wer weiss bescheid?
Onassis
Ob aber dieses Doppelbesteuerungsabkommen, wenn du in Amerika-Fonds
investierst, auch gilt kann ich Dir nicht sagen.
Wenn ja kannst du die effektive Besteuerung dieser Gewinne verrechnen
lassen. Du bist aber auf alle Fälle verpflichtet Einkünfte, die im Ausland
erwirtschaft wurden, in deiner Steuererklärung anzugeben (Anlage AU).
AW: Zusätzliche kapitalertragssteuerfreibeträge im Ausland
Hallo ramonciko!
Die Meldung an die deutsche Steuerbehörde im Rahmen des MPC Amerika Opportunity Funds übernimmt schon die US-Steuerbehörde für mich.
Es ist ein zusätzlicher verbliebener Steuerpflichtiger Ertrag von US-Dollar 50,-- angefallen. Die übrigen - ich glaube US-Dollar 2.000,-- waren im Rahmen der Beteiligung steuerfrei. Das ist o.k..
Ich wollte wissen:
Besteht auch mit anderen Ländern, z.B. Australien, Grossbritannien auch ein zusätzlicher Steuerfreibetrag, den man zusätzlich ihm Rahmen einer zusätzlichen Geschlossenen Fondsbeteiligung geniessen kann?
Sind Ihnen die Steuerfreibeträge für Kapitalbeteiligungen in diesen Ländern bekannt, die man im Rahmen zusätzlicher Fondsbeteiligungen geniessen kann?